Wir haben uns heute den Antrag für die Corona-Soforthilfe des Landes Schleswig-Holstein angesehen und festgestellt, dass Betriebe, die solide + schuldenfrei gewirtschaftet haben und keine Kreditzinsen, Mietzinsen oder Leasingraten zahlen müssen, anscheinend keine Hilfe beantragen können.sybille hat geschrieben: ↑Fr 27. Mär 2020, 17:03Ich habe im Moment ganz andere Sorgen.
Bekomme ich als Ein-Frau-Betrieb wirklich finanzielle Hilfe, die ich nicht zurückzahlen muss oder nicht? Für RLP ist noch nichts Genaues geregelt.
Die Kundschaft fällt weg, ich muss sehen wie ich zurecht komme und das ist als Alleinstehende sehr schwer.
Der Antrag ist 2,5 Seiten kurz, wirklich recht einfach gehalten und es geht um die 9000€ bzw. 15000€ Soforthilfe, die recht plakativ beworben wurden und über die Investitionsbank ausgezahlt werden sollen.
Den Antrag stellen kann man anscheinend nur, wenn man sowohl einen Umsatzrückgang von 50% vorweisen kann, als auch Miet-, Leasing- oder Ratenzahlungen anstehen, die man nicht bedienen kann.
Weitere Klauseln gibt es, die empfinde ich aber als gerechtfertigter. (Bestandsalter des Betriebes, keine vorherigen Hilfen ...)
Das sieht dünn aus für den kleinen Mann, der lieber weniger Privatentnahmen als Schulden gemacht hat. Wir müssen schauen, was da jetzt noch kommt und die entsprechenden aktuellen Publikationen der Berufsverbände, Kammern usw. verfolgen.
Den Betrieb kurzerhand zu schliessen zieht ja auch wieder einen organisatorischen und finanziellen Rattenschwanz nach sich. Jetzt wäre es gut zu wissen, von welcher Dauer dieses Zustandes man ausgehen muss, da aber mittlerweile die halbe Welt stillsteht wäre es wohl blauäugig zu denken, dass in 4 Wochen wieder Business as usual ist.
Wie sieht es in anderen Bundesländern und Ländern aus, hat jemand von euch schon echte Hilfe ausmachen können?