MeinNameistHASE hat geschrieben: ↑Do 7. Sep 2023, 14:53
Nicht der Landwirt, sondern das Vorhaben wird privilegiert - dazu muss dann neben der Gewinnerzielungsabsicht auch ein brauchbares Konzept vorgelegt werden.
Woraus schon folgt, dass du nur als Erwerbslandwirt überhaupt darfst, denn Gewinnabsicht ist ja eine notwendige Bedingung. Also ist das aus Sicht der normalen Menschen eine Privilegierung der Landwirte.
Ich äussere mich hier bewusst nicht zur Frage, ob Landwirte mit der aktuellen Förderungspolitik optimal behandelt werden.
Ich habe Mühe mit dieser Sicht der Dinge. Kleinprojekte sterben oft daran, dass das aus Sicht des Amtes nie wirtschafltich betrieben werden kann. Du kannst aber nicht den beurteilenden Beamten fragen, ob er für seine Fahrt zum Büro ein so grosses Auto braucht, denn rein wirtschaftlich ist das auch nicht.
Natürlich ist der zuständige Beamte bloss Exekutivorgan und kann gar nicht selbst entscheiden. Die Leute, die sowas zum Wohl des Volkes sich ausdenken, haben mit der Praxis so viel zu tun wie der Direktor der Bahn mit dem täglichen Fahrdienst oder Streckenunterhalt, nämlich gar nichts.
Beurteilungspflichtig sollte sein, ob der Gesuchsteller überhaupt weiss was er da tut, ob die Anlage oder Einrichtung umweltverträglich ist (z.B. Abstand zu Gewässern), ob sie falls zutreffend tiergerecht ist, ob sie für die Nachbarschaft zumutbar ist, und ob sie Aussicht auf Bestand hat. Des weiteren ist bei Bauten im Aussenbereich zu prüfen, ob sie nicht der Umgehung bestehenden Rechts dienen (ich brauch einen neuen Stall, denn den alten will ich in ein Ferienhaus umbauen).
Warum aber Wirtschaftlichkeit nach Amtsdefinition? Da der Bewerber die Anlage auf sein Risiko betreibt, bleibt es auch sein Problem, ob sich das rechnet oder nicht. Jeder hat schliesslich in unserem Land das Recht, sein Geld so auszugeben wie er will.
Ich bekomme, da nicht Erwerbslandwirt, keine Förderung auf meine Blümchenwiese, obwohl meine Art zu mähen durchaus dem Zweck der Förderung entsprechen dürfte. Seltsamerweise dürfen Leute ohne Gewinnabsicht und ohne Fähigkeitsausweis im Aussenbereich eine Wiese mähen, deshalb darf ich das trotzdem machen. Die Schmetterlinge und Bienen fragen aber vermutlich nicht zuerst beim Amt nach, ob sie auch auf meine Wiese kommen dürfen.
Denkt man das konsequent zu Ende, wäre nach dem Gleichbehandlungsprinzip jede nicht wirtschaftlich motivierte Tätigkeit zu unterbinden.
Wer will, findet einen Weg. Wer nicht will, findet eine Ausrede.