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von emil17 » Sa 28. Mär 2020, 16:32
Ich befürchte, die Diskussion hat mit dem Thementitel nicht mehr viel zu tun.
Wo würdest du denn die Grenze ziehen? Wieviel muss man selber zum Überstehen einer nicht verschuldeten Notlage beisteuern und was muss der Staat? Wie kann man das gerecht und gleichzeitig juristisch wasserdicht machen?
Ich kenne das Problem übrigens aus eigenem Umgang mit gewissen entfernten Verwandten: Da renoviert man zehn Jahre lang eine Ruine, die keiner kaufen wollte, nie Urlaub und so, bescheiden gelebt, und dann heisst es, ihr habts ja gut, mietfrei wohnen sollte man können.
Ein früher häufiger Missbrauch war, dass die alten Leute ihre Liegenschaften beizeiten den Kindern überschrieben haben mit lebenslänglich Wohnrecht, dann konnten sie im Pflegefall auf Kosten der Gemeinde ins Pflegeheim, weil bei denen nix mehr zu holen war, und hatten dort den gleichen Standard wie die, welche alles selber bezahlt haben.
Abhilfe wäre darin, dass, wer auf Sozialhilfe leben muss, nur das allernotwendigste bekommt. Aber das ist ungerecht gegenüber denen, die nicht wegen eigener Faulheit oder Prasserei nichts haben.
Sei doch froh, falls du Rücklagen hast. Wozu sonst sind die denn da? Für die Erben? Mitnehmen kann man nichts, das letzte Hemd hat bekanntlich keine Taschen.
Nachtrag: es gab eine Diskussion hier vor einigen Jahren. In unserem Kanton gibt es keine obligatorische Gebäudeversicherung. Nach einer Naturkatastrophe wurde gesammelt. Wer keine Versicherung hatte, bekam von diesem Geld.
Je nach Standpunkt ist das unfair gegenüber denen, die jahrelang Gebäudeversicherung bezahlt haben, oder aber Nothilfe, um unverschuldet in Not geratenen Menschen ihr Los zu mildern.
Wer will, findet einen Weg. Wer nicht will, findet eine Ausrede.