Oli hat geschrieben: ↑Mo 30. Dez 2019, 23:31
Es muss ja gar nicht mal um den Erhalt von Reichtümern gehen,
Nun ja, beim Adel war es schon so, dass die ganz selbstverständlich den Staat instrumentalisiert haben, um ihre Dynastien zu sichern. Wenn ein Teil des Vermögens, eben der Fideikommiss, von Gesetzes wegen nicht für die Geschäftstätigkeit seines Nutzniessers haften kann, ist das doch eine Arroganz gegenüber all den anderen, die dieses Privileg nicht haben.
Erben war früher auch zwingend notwendig, um den Nachkommen ein Überleben zu sichern in einer Welt, wo man Land brauchte um zu überleben und wo alles schon vergeben war. Deshalb haben sich im Erbrecht auch viele alten Zöpfe noch erhalten und deshalb wurde früher oft über den Misthaufen hinweg geheiratet. Wenn du, um heiraten zu können, auf das unbewegliche Erbe des Ehegatten angewiesen bist, dann schaust du bei der Gattenwahl eben zuerst, ob die Grundstücke passend liegen.
Wenn das Motiv allzu offensichtlich war, hiess es im Dorf damals oft, wer die Lampe will, muss den Docht auch nehmen.
Eine Verfügung im Grundbuch, um z.B. einen Obstgarten zu erhalten, halte ich übringens nicht für absurd. Nicht, weil man sich als Besitzer irgendwann von seinen Gütern lösen muss, und auch nicht, um die Nachkommen zu behindern. Aber in einer Welt, wo nur Geld zählt, kann das eine Möglichkeit sein, um ein paar schöne Ecken vor den Spekulanten zu retten.
Sonst ist es wohl besser, mit warmen Händen weiterzugeben. Gewisse Dinge sogar lieber an Leute, die nicht erbberechtigt sind, aber Interesse an der Sache haben, statt an eigene Kinder, die nur das Geld sehen.
Übergabe vor dem Tod macht auch finanziell Sinn: heute erben ja dank der immer älter werdenden Gesellschaft oft junge Rentner von 90jährigen. Als junge Eltern hingegen, wenn du es brauchen könntest, hast du noch kein Geld und musst für Zinsen und Mieten noch extra strampeln, und die Alten sind in viel zu grossen Häusern.
Wer will, findet einen Weg. Wer nicht will, findet eine Ausrede.