ina maka hat geschrieben:Adjua hat geschrieben:@Ängste: Ich weiß nicht, was daran so schwer zu verstehen sein soll: Ängste und Phobien sind Privatsache eines Menschen, ob er sie überwinden will oder kann, ist seine private Angelegenheit.
Adjua hat geschrieben:Hunde sind Privatsache, die niemand Fremden im öffentlichen Raum belästigen darf.
Die privaten Ängste derer, die zu faul sind, sich therapieren zu lassen, aber auch nicht.

Wenn jemand einfach zu faul ist, sich therapieren zu lassen, darf er mich mit meinem nicht therapierbaren Hund aber auf keinen Fall belästigen!
sic!
sorry - ich habe jetzt nur Till Eulenspiegel gespielt.
Obiges Geschriebsel ist
nicht meine Meinung!!!!!!
leider entspricht deine Till Eulenspiegel Meinung der Meinung viele Hundebesitzer, nachzulesen in Hundeforen. nicht nur gesetzeswidrig sondern absolut skandalös, meiner Meinung nach.
ina maka hat geschrieben:
Abgesehen davon, dass Hunde keine Privatsache sind, sondern fühlende Lebewesen.
Du kannst es drehen und wenden wie du es willst, Tiere sind eine Sache, jedenfalls nach dem Gesetz. ich weiß das, und ich weiß auch was juristisch auf mich zukommt, wenn ich meinen Hund frei laufen lasse, und nicht dafür sorge, dass er niemanden belästigt. das ist die juristische Sicht, emotional kann ich meinen Hund trotzdem super süß und lieb finden, und sehr wohl wissen, dass es ein fühlendes Wesen ist.
ina maka hat geschrieben:
"Den anderen" die ganze Verantwortung zu überlassen, finde ich nicht fair - von keiner Seite!
Auf mich und meine Ängste hat auch niemand Rücksicht genommen - dass ich mir mit Small talk noch immer schwer tu, wird mir als Hochnäsigkeit oder Besserwisserei ausgelegt...
Ich erwarte aber nicht, dass sich alle anderen daran halten müssen.
In besonderen Fällen kläre ich mein Gegenüber auf und bitte um Rücksicht.
Unser HUnd ist auch einer von denen, die gerne Menschen wedelnd anhupfen.
Die Kinder bei uns zu Hause kennen sie alle und haben keine Angst.
Die Mutter eines Freundes hat Angst vor HUnden und mir das gesagt. Also halte ich sie bei ihr zurück, weil ich informiert worden bin!
Was heißt, von keiner Seite? die Verantwortung liegt beim Hundebesitzer, und bei sonst niemandem. Du kannst nicht sämtliche Hundebesitzer, die dir auf deinen Spaziergängen begegnen, darüber informieren, dass deren Hund niemanden anspringen soll. Deswegen wird unserem Hund beigebracht, das Anspringen grundsätzlich nicht erlaubt ist. Bei niemandem, Schwanzwedeln oder nicht, und Punkt. Er ist jetzt 7 Monate alt, und kann das schon sehr gut. Wir sind keine professionellen Hundetrainer, also kann das nicht so schwer sein.
ina maka hat geschrieben:
Wachhunde waren bei uns früher an einer langen Leine vor dem Haus- und Stalleingang.
wurde regelmäßig an der Leine spazieren geführt.
Ja, nicht oft genug, um dem Tierschutz gerecht zu werden.
Aber der Hund hatte seine Arbeit, war kein Kinder-Spielzeug
(also artgerecht gehalten??)
Leinenhaltung ist verboten worden.
Wie soll der Bauer jetzt seinen Hof schützen?
(vor menschlichen Dieben, nicht vor Wölfen!)
Leinenhaltung ist keineswegs verboten, die Leine muss bloß lang genug sein. 5 Meter oder so. Unser Hund läuft an einer 20 m langen Leine, das ist keineswegs tierschutzwidrig. Außerdem ist extremes bewachen und verbellen aller Menschen Erziehungssache und auch die Sache der Beschäftigung. Viele Hunderassen die gute Wachhunde sind, sowie unserer unter anderem auch, suchen sich eine Beschäftigung, wenn sie sonst nichts zu tun haben. Bewachen und Verbellen von Spaziergängern liegt da nahe. Wenn wir mit unserem Hund nichts machen würden, würde er auch bei jedem Spaziergänger ausflippen.
Wenn ein Hofbesitzer keine Zeit hat, soll er sich eine entsprechend lange Leine anschaffen, das reicht vollkommen in Kombination mit einem angepassten und der Größe gerechten Geschirr.
ina maka hat geschrieben:
Es hängt alles zusammen - wir waren ja schon so weit, dass beide Rücksicht nehmen sollen und das ist ein guter Weg.

Gar nicht. Rücksichtnahme besteht darin, dass man einen Hund, der nicht beaufsichtigt wird, und sich möglicherweise langweilt, an der langen Leine hält. das wird dem Hund als fühlendes Wesen 100% gerecht, zumal man auch Spielzeug am Hof verteilen kann, bis man Zeit hat, mit dem Hund zu spielen oder spazieren zu gehen. entsprechende Erziehung, dass der Hund nicht Leute auf dem Weg belästigt, sondern erst anschlägt wenn jemand den Hof betritt, wäre natürlich noch besser aber zeitaufwändiger.
Oder man hat ein Tor, wo der Hund nicht herauskommt, und bemüht sich dorthin, um dieses aufzumachen, und den Hund an die Leine zu nehmen, wenn jemand hereinkommt. Dies im Falle, dass man zu faul war dem Hund beizubringen, Leute nicht anzuspringen oder auf Rückruf zu hören.
Jedenfalls hat der Wanderer, der an einem Hof vorbei geht - auf einem öffentlichen Weg, oder auf einem Privatweg, das ist egal - gar nichts damit zu tun, den Hund des Hof Besitzers zu bändigen unter Kontrolle zu halten seine Ängste vor ihm zu therapieren oder was auch immer.
So jedenfalls gebietet es das Gesetz, da gibt es keineswegs zwei Seiten, warum wohl, und es gebietet meiner Meinung nach auch der Anstand, dass man fremde Leute nicht belästigt. Zumal gute Führung und klare Grenzen für jeden Hund ein Segen sind.