#16
Beitrag
von emil17 » Mi 17. Jul 2024, 08:52
Ich habe die starke Vermutung, dass 5G krank macht, wenn man nur genug fest davon überzeugt ist, denn man kann Körper und Seele nicht voneinander trennen.
Leute, die davon überzeugt sind, sollten aber ihr Handy beim Telefonieren nicht in Kopfnähe bringen und Räume mit WLAN strikt meiden. Man kann natürlich ein 5G-Netz dazu nutzen, sich über die Gefahren von 5G auszutauschen.
Aus Grundsatzüberlegungen ergibt sich, dass man schwer oder gar nicht beweisen kann, was nicht ist. Man könnte also leicht beweisen, dass 5G gesundheitsschädlich ist, wenn dem so wäre, aber kaum, dass es nicht gesundheitsschädlich ist, denn wenn es nicht gesundheitsschädlich ist, gibt es ja keinen Effekt, also auch nichts, was als Beweis dienen kann. Das Problem liegt aber schon darin, dass es kaum möglich ist, Personen zu finden, die keinen gesundheitsschädlichen Einflüssen anderer Art ausgesetzt sind.
Die Funknetzbetreiber nützen das aus, indem sie manchmal die Handyfunkmasten aufstellen, aber noch nicht in Betrieb nehmen. Es kommen dann die Beschwerden von empfindlichen Leuten, deren Lebensqualität durch die Präsenz des Mastes leidet, was aber offenbar nicht ein nicht ausgestrahltes Funksignal als Ursache haben kann. Damit ist der Betreiber juristisch und auch naturwissenschaftlich entlastet.
Die empfindlichen Leute leiden aber trotzdem, denn unsere erlebte "reale" Umwelt ist das, was unser Gehirn aus den Signalen macht, welche unsere Sinnesorgane aus der wirklichen Umwelt erzeugen. Stellen wir uns vor, wir wüssten plötzlich sicher, dass unsere Wohnung radioaktiv verseucht sei, wir aber kein Messgerät hätten. Der Aufenthalt in dieser Wohnung wäre sehr unangenehm, obwohl es keine objektive Grundlage dafür gibt, wenn unser Wissen auf einer Falschmeldung beruht.
Im Falle der Vermutung, dass 5G die Keimung von Erbsen erschwert, würde man ein Versuchsdesign wählen, wo man z.B. je 10 Erbsensaaten an mehreren Orten mit 5G-Exposition und an mehreren Orten ohne unter sonst exakt gleichen Bedingungen macht. Die ausführende und die auswertende Person dürfen dabei nicht wissen, welche Orte welche Eigenschaften haben (Doppelblindversuch), um persönliche Voreingenommenheiten auszuschliessen. Eine weitere Möglichkeit wäre, die Saaten neben einem 5G-Sender zu machen, der (vom Experimentator unbekannt) einmal sendet und dann wieder nicht.
Wer will, findet einen Weg. Wer nicht will, findet eine Ausrede.