emil17 hat geschrieben: ↑Fr 5. Nov 2021, 09:06
Habe ich das richtig verstanden: Wenn ich z.B. einen Absud aus dem hier reichlich vorhandenen Wermut mache und damit die Läuse vertreibe, dann darf ich das gewerblich nach deutscher Vorschrift nur, solange Wermut nicht als PSM eingestuft ist?
Da der Wermutsud zu nichts weiter taugt als die Blattlausbekämpfung hast du ein Pflanzenschutzmittel hergestellt.
Was ein Pflanzenschutzmittel ist, Regelt die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009:
Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat geschrieben:Artikel 2
Anwendungsbereich
(1) Diese Verordnung gilt für Produkte in der dem Verwender gelieferten Form, die aus Wirkstoffen, Safenern oder Synergisten bestehen oder diese enthalten und für einen der nachstehenden Verwendungszwecke bestimmt sind:
a) Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen zu
schützen oder deren Einwirkung vorzubeugen, soweit es
nicht als Hauptzweck dieser Produkte erachtet wird, eher
hygienischen Zwecken als dem Schutz von Pflanzen oder
Pflanzenerzeugnissen zu dienen;
b) in einer anderen Weise als Nährstoffe die Lebensvorgänge
von Pflanzen zu beeinflussen (z. B. Wachstumsregler);
c) Pflanzenerzeugnisse zu konservieren, soweit diese Stoffe oder
Produkte nicht besonderen Gemeinschaftsvorschriften über
konservierende Stoffe unterliegen;
d) unerwünschte Pflanzen oder Pflanzenteile zu vernichten, mit
Ausnahme von Algen, es sei denn, die Produkte werden auf
dem Boden oder im Wasser zum Schutz von Pflanzen ausgebracht;
e) ein unerwünschtes Wachstum von Pflanzen zu hemmen
oder einem solchen Wachstum vorzubeugen, mit Ausnahme
von Algen, es sei denn, die Produkte werden auf dem Boden
oder im Wasser zum Schutz von Pflanzen ausgebracht.
Du musst also die Anforderungen an ein PSM erfüllen. Deshalb darf z.B. auch Tabaksud nicht eingesetzt werden, da Nikotin nicht als Wirkstoff zugelassen ist.
emil17 hat geschrieben: ↑Fr 5. Nov 2021, 09:06
Im Umkehrschluss: wenns wirkt ist es ja wurscht wie die Fachjuristen dazu sagen, die Einstufung als Stärkungsmittel ist dann ein Vorteil für den Anwender.
HuK: Haushalt und Kleingewerbe?
Alles was eine nachgewiesene Wirkung hat ist ein PSM.
HuK steht für Haus- und Kleingarten. Jeder der gewerblich PSM anwendet braucht ein Sachkundenachweis.
Was geht, ist die Anwendung von sog. Grundstoffen.
Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat geschrieben:Artikel 23
Genehmigungskriterien für Grundstoffe
(1) Grundstoffe werden gemäß den Absätzen 2 bis 6 genehmigt. Abweichend von Artikel 5 wird die Genehmigung zeitlich
unbegrenzt erteilt.
Im Sinne der Absätze 2 bis 6 ist ein Grundstoff ein Wirkstoff,
der
a) kein bedenklicher Stoff ist; und
b) keine Störungen des Hormonsystems und keine neurotoxischen oder immuntoxischen Wirkungen auslösen kann; und
c) nicht in erster Linie für den Pflanzenschutz verwendet wird,
aber dennoch für den Pflanzenschutz von Nutzen ist, entweder unmittelbar oder in einem Produkt, das aus dem Stoff
und einem einfachen Verdünnungsmittel besteht; und
d) nicht als Pflanzenschutzmittel vermarktet wird.
Für die Zwecke dieser Verordnung gilt ein Wirkstoff, der die
Kriterien eines Lebensmittels im Sinne von Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 erfüllt, als Grundstoff.
Aber Wermutsud ist kein Grundstoff, da die Anforderung c nicht erfüllt ist.