Ihno, weisst du vieviel 2% sind, wenn in der Saison die Massen kommen?
Mit Zaun im Frühsommer aufstellen und im Herbst ablegen ist es ja nicht getan. Pfähle setzen auf steinigen Böden am Hang macht richtig Spass! Man muss die Zäune dauernd nachsehen und reparieren, und das nicht nur bei Sonnenschein wenn die Blümchen blühen und die Schmetterlinge fiiegen. Dann gibt es ja noch die tägliche Arbeit.
Dann gibt es noch die Spezialisten, die Weidetore offen lassen oder selbstschliessende blockieren oder wegnehmen, weil dann das Downhill-Biking mehr Spass macht. Nachher darf man sich dann über die unfreundlichen Einheimischen beklagen.
Warum eigentlich soll der Tierhalter in der Pflicht sein, mit den Touristen zu reden, und nicht diese, sich vorher schlau zu machen? Wer betritt da fremdes Eigentum und ist bloss geduldet?
Egal wem die Weide gehört, das Betreten ist in der Schweiz jedermann gestattet:
Das Betreten von Wald und Weide und die Aneignung wildwachsender Beeren, Pilze u. dgl. sind in ortsüblichem Umfange jedermann gestattet, soweit nicht im Interesse der Kulturen seitens der zuständigen Behörde einzelne bestimmt umgrenzte Verbote erlassen werden.(Art 699 ZGB CH
Das heisst, die Bauern dürfen Weiden
nicht aus Eigenmacht sperren. Aus ständiger Rechtsprechung ergibt sich daraus aber keine Haftung durch den Bewirtschafter oder Besitzer und auch keine Unterhaltspflicht für Fusswege und dergleichen. Zäune an stark begangenen und beworbenen Wanderwegen werde deshalb oft vom Tourismusverein oder der Gemeinde gestellt. Ebenso haben Wanderer Kulturen zu respektieren. Man kann also aus dem Zugangsrecht nicht den Anspruch ableiten, dies jederzeit und überall und uneingeschränkt tun zu dürfen.
Wenn dann etwas passiert, findet sich immer ein Anwalt, der die Schuld nicht den Schuldigen, sondern dem Bauern zuschieben will. Es kann nämlich jeder jedem einen Prozess anhängen und irgend ein Richter muss sich damit beschäftigen, wenn einer stur oder unbelehrbar genug ist. (Klassiker: Den Goldschmied auf Rücknahme des Rings verklagen, weil die Braut es sich inzwischen anders überlegt hat.)
Der Punkt liegt eben im "ortsüblich" es ist nicht ortsüblich, neben einer Mutterkuhherde den Hund zu dressieren.
Des weiteren haften Besitzer nicht für Naturgefahren und nicht für offenbares Fehlverhalten. Deshalb ist nicht der Waldbesitzer schuld, wenn der Kletterbaum umfällt und nicht der Lawinenwarndienst und auch nicht die Gemeinde als Eigentümerin des Schnees, wenn ein Unfall passiert.
Das dürfte in unseren Nachbarländern nicht grundsätzlich anders sein.
Das eigentliche Poblem liegt wohl darin, dass sich niemand gegen eigene Dummheit versichern kann und dass Ignoranz eine Form von Dummheit ist - es kann niemand ernsthaft behaupten, er wisse nicht, wie man sich innerhalb von besetzten Viehweiden verhalten muss und wie nicht.
Warum ist da keine Brücke über den Bach? Warum wurde ich nicht davor gewarnt, dass man bei Nebel den Weg verlieren kann? Darf man Kühe ohne Warnaufdruck auf dem Fell streicheln? Haftet der Bauer, wenn die Viecher mein Zelt zertrampeln?