Stallpflicht in SH

Zottelgeiss
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Stallpflicht in SH

#1

Beitrag von Zottelgeiss » Mi 9. Nov 2016, 07:08

Moin, aufgrund der verendeten Enten etc. bei Plön und des Nachweises von H5N8 hat das Land Stallpflicht ab sofort verordnet:

HL-live:

"Geflügelpest ausgebrochen: Stallpflicht erlassen

In Schleswig-Holstein ist bei mehreren verendeten Wildvögeln erstmals der Geflügelpest-Erreger des Subtyps H5N8 nachgewiesen worden. Eine entsprechende Bestätigung erhielt das Landwirtschaftsministerium am Dienstag vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI), dem nationalen Referenzlabor für aviäre Influenza.
Die in der Geflügelpest-Verordnung vorgesehenen Maßnahmen wie die Errichtung von Sperrbezirken mit Beschränkungen für Geflügelhalter werden unverzüglich eingeleitet. Zudem müssen Tiere in Freilandhaltung landesweit aufgestallt werden.

"Das akute Krankheitsgeschehen bei den Wildvögeln ist in dieser massiven Ausprägung besorgniserregend. Der Befund ist Anlass für extrem hohe Wachsamkeit. Wir müssen den Schutz der Geflügelbestände im Land vor einem möglichen Eintrag des Virus verstärken – in enger Abstimmung mit den Kreisveterinärbehörden", sagte Landwirtschaftsminister Robert Habeck.

Seit dem Wochenende waren am Großen Plöner See und kleineren Seen in der Umgebung mehr als 100 tote Wasservögel (Reiherenten, Blässhühner, Möwen, Gänse, Schwäne) aufgefunden worden. Mehrere dieser Vögel wurden zunächst am Montag im Landeslabor Schleswig-Holstein untersucht. Anschließend wurden die Befunde im nationalen Referenzlabor bestätigt, der festgestellte Subtyp wurde näher charakterisiert. Erst mit der Bestätigung durch das FLI ist das Geflügelpest-Virus amtlich festgestellt und die vorgesehenen Schritte können eingeleitet werden.

Sperr- und Beobachtungsgebiete für Hausgeflügel müssen eingerichtet werden Das Veterinäramt des Kreises Plön richtet nun nach den Vorgaben der Geflügelpest-Verordnung einen Sperrbezirk von mindestens drei und ein Beobachtungsgebiet von mindestens weiteren sieben Kilometern um die jeweilige Fundstelle der Wildvögel ein.

Zum Schutz der Tierbestände wird zudem im gesamten Land ein Aufstallungsgebot erlassen. Grund ist, dass verschiedene Wildvogelarten betroffen sind, die nicht nur am Wasser bleiben. Zudem können Greifvögel und andere Vögel infizierte Tiere fressen und so das Virus weitertragen.

Minister Habeck betonte: "Mir ist bewusst, dass eine Stallpflicht für viele Geflügelhalter und Geflügelhalterinnen ein harter Eingriff ist. Aber der Ausbruch in einem Bestand hätte noch gravierendere Folgen. Um die Tierseuche dann zu bekämpfen, müsste in solchen Fällen der gesamte Bestand gekeult werden. Daher werden die Kreise in Abstimmung mit dem Ministerium als Fachaufsicht unverzüglich die entsprechenden Anordnungen erlassen. Wir müssen einer Infektion der Bestände so gut wie möglich vorbeugen."

Habeck betonte: "Wir appellieren zudem an alle Geflügelhalter im Land, penibel auf die ohnehin bestehenden Vorsichtmaßnahmen zu achten." Dazu gehören die strenge Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen im Land und die Ausschlussdiagnostik von Geflügelpest bei unbekannten Krankheitsgeschehen im Bestand. Zudem rät das Ministerium davon ab, derzeit Gelfügelausstellungen zu veranstalten.

Der Erreger des Subtyps H5N8 wird derzeit noch vom Friedrich-Löffler-Institut genauer analysiert. Nach bisherigem Erkenntnisstand sind keine Infektionen des Menschen mit H5N8-Viren bekannt. Eine Übertragung des Erregers (H5N8) über infizierte Lebensmittel ist laut Bundesinstitut für Risikobewertung "theoretisch denkbar, aber unwahrscheinlich". Gleichwohl sollten entsprechend den Empfehlungen des BfR grundsätzlich die Hygieneregeln im Umgang mit und bei der Zubereitung von rohem Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten beachtet werden. So müssen Geflügelgerichte gründlich durchgegart werden, rohes Geflügelfleisch ist getrennt von den übrigen Lebensmitteln aufzubewahren und Küchengeräte sind zu reinigen.

Wem tote Wasservögel auffallen, sollte sich an das zuständige Ordnungsamt wenden. Zudem gelten die üblichen Vorsichtsmaßnahmen: Tote Tiere sollten nicht angefasst werden; Hunde müssen in den betroffenen Gebieten nahe dem Wasser aufgrund des Schutzstatus ohnehin angeleint werden.

Die Aviäre Influenza kann in zwei Formen bei Hausgeflügel und Wildvögeln auftreten: Die niedrigpathogene Form (LPAI) oder die hochpathogene Form (HPAI), die Geflügelpest. Die hochpathogene Form unterliegt sowohl bei Wildvögeln wie auch beim Hausgeflügel der Anzeigepflicht und wird durch die Maßnahmen der Geflügelpest-Verordnung bekämpft.

Am Montag war gemeldet worden, dass in Polen mehr als 70 Wildenten und Möwen verendet aufgefunden wurden. Hier wurde der hochpathogene Influenza A- Subtyp H5N8 nachgewiesen.

2014 war in mehreren Geflügelhaltungen und bei Wildvögeln in Deutschland sowie anderen Ländern der EU die Geflügelpest des Subtyps H5N8 nachgewiesen worden. Zum Schutz der Bestände hatte Schleswig-Holstein damals eine Aufstallungspflicht in Risikogebieten verhängt.

Hochpathogene Influenzaviren sind bislang noch nie in den Hausgeflügelbeständen in Schleswig-Holstein festgestellt worden. 2006 wurden sie aber bei 32 Wildvögeln in Schleswig-Holstein nachgewiesen. Damals wurde der Influenza-A-Virus des Subtyps H5N1 festgestellt."
Die eigenen Grenzen sind immer die Grenzen des anderen.

der.Lhagpa
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Re: Stallpflicht in SH

#2

Beitrag von der.Lhagpa » Mi 9. Nov 2016, 08:47

Unweit der deutschen Grenze bei Stettin wurden ebenfalls verendete Tier gefunden.
Ich geh dann mal den Stall spatzensicher machen, lange wirds wohl auch in M-V nicht mehr dauern..

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fuxi
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Re: Stallpflicht in SH

#3

Beitrag von fuxi » Mi 9. Nov 2016, 15:44

Wie war das noch, ein Gartenpavillon, der zu den Seiten mit Netz gesichert ist, gilt bereits als Stall, oder? Nur für den Fall, dass das bei mir auch irgendwann ist. Da sollte ich vielleicht sinnvollerweise schonmal vorsorgen.
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Re: Stallpflicht in SH

#4

Beitrag von der.Lhagpa » Do 10. Nov 2016, 09:43

@ Fuxi : Ja. Es muss nach allen Seiten "Wildvogelsicher" gemacht sein, ein Dach darüber sein. Wildvögel dürfen weder an Einstreu, Futter oder Wasser herankommen und auch keine Exkremete "in den Stall verbringen"- Daher das Dach.

@all : Dr.Backhaus lädt nachher (10.30 Uhr) zur PK - Was da wohl rauskommt ahnen wir alle... :platt:

http://www.regierung-mv.de/Landesregier ... mitteilung

Hotzenwalder
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kommt Stallpflicht für Geflügel ?? Was gilt als Stall?

#5

Beitrag von Hotzenwalder » Sa 12. Nov 2016, 22:27

fuxi hat geschrieben:Wie war das noch, ein Gartenpavillon, der zu den Seiten mit Netz gesichert ist, gilt bereits als Stall, oder? Nur für den Fall, dass das bei mir auch irgendwann ist. Da sollte ich vielleicht sinnvollerweise schonmal vorsorgen.
Hallo zusammen,

ist diese Info sicher ? Wo kann man das nachlesen ? Ich überlege einen Pavillon zu kaufen .. könnte aber auch den Carport mit Netz umspannen.

Es könnte eine allgemeine Aufstallpflicht kommen .. man sollte sich vielleicht vorbereiten.

500 Meter breit entlang des Rheins wurde bereits angeordnet.
Der ist gerade mal 12 Kilometer von mir entfernt ..

Danke für Eure Antworten.

Grüße vom Hotzenwalder

Nachtrag: habe ich gerade gefunden :

http://www.huehner-info.de/forum/archiv ... 80371.html

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Re: Stallpflicht in SH

#6

Beitrag von greymaulkin » So 13. Nov 2016, 08:34

Moin,
noch haben wir keine Stallpflicht, letztesmal ist esauch an uns vorüber gegangen. Aber wir haben schon einen Plan.
Die vier Gänse und die zwei Laufenten hecken eh immer zusammen. Die kommen in die Pferdebox am Haus, die ist recht groß, da für Kaltblut zum Fohlen gedacht und diese Saison bekommen wir keines. Die Hühner bleiben in ihrem Stall, kriegen dann aber einen Folienauslauf dazu. Der ist innerhalb von zwei, drei Stunden fertig. Sollte es wider Erwarten Ärger zwischen Gänsen und Enten geben, müssten die zwei Ents zurück in ihren nichtrattensicheren Unterschlupf. Wollen mal hoffen, daß Willis und Cokater da bald mal fertig mit Aufräumen sind...

Gruß, Bärbel

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Re: Stallpflicht in SH

#7

Beitrag von christine-josefine » So 13. Nov 2016, 10:12

jetzt auch in einem Stall mit 30000 Tieren die nie drassen waren

http://www.lr-online.de/nachrichten/pol ... 43,5688786
Viele Grüße, Christine mit J
Wait and see!

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Re: Stallpflicht in SH

#8

Beitrag von Steffen » So 13. Nov 2016, 13:50

der.Lhagpa hat geschrieben:@ Fuxi : Ja. Es muss nach allen Seiten "Wildvogelsicher" gemacht sein, ein Dach darüber sein. Wildvögel dürfen weder an Einstreu, Futter oder Wasser herankommen und auch keine Exkremete "in den Stall verbringen"- Daher das Dach.
Also würde überdachte Voliere, bespannt mit engmaschigem Draht, der Stallpflichtverordnung entsprechen?

Ich frage, weil wir uns später Hühner anschaffen wollen. Ich dachte daran, einen Stall mit angrenzender Voliere zu bauen. Dann könnten die Hühner trotz Stallpflicht 'n bisschen an die frische Luft.
Steffen

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Re: Stallpflicht in SH

#9

Beitrag von Thomas/V. » So 13. Nov 2016, 15:34

Also würde überdachte Voliere, bespannt mit engmaschigem Draht, der Stallpflichtverordnung entsprechen?
wenn das Dach wasserdicht ist, ja
Lassen sie mich durch, mein Bruder ist Arzt!

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Re: Stallpflicht in SH

#10

Beitrag von Spencer » So 13. Nov 2016, 18:50

.....leider nicht Ratten- und Mardersicher...

:hmm:

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indoorspielplatz.jpg (200.9 KiB) 2450 mal betrachtet

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