Welche Nutztiere müssen wo angemeldet werden?

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Thomas/V.
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Re: Welche Nutztiere müssen wo angemeldet werden?

#11

Beitrag von Thomas/V. » So 15. Aug 2010, 22:29

ich weiß es jetzt nicht genau, aber wenn überhaupt, dann sind es nur ein paar €, in manchen Bundesländern kostet es gar nichts
Lassen sie mich durch, mein Bruder ist Arzt!

Manfred

Re: Welche Nutztiere müssen wo angemeldet werden?

#12

Beitrag von Manfred » Mo 16. Aug 2010, 07:55

In Bayern ist es ein Grundbetrag + Zahlung nach Tierart und Bestand.
Grundbetrag weiß ich nicht mehr, weil das alles über meinen Vater läuft. Ich meine so 20 Euro.
Als die Hühner wieder dazu kamen, waren es irgendwas zwischen 1,5 und 2,0 Euro je angefangene 100 Stück und Jahr.
Für SVler ist der größte Batzen hier der Grundbetrag.
Auf der Website eurer Tierseuchenkasse sollte eine Beitragsliste zu finden sein.

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fuxi
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Re: Welche Nutztiere müssen wo angemeldet werden?

#13

Beitrag von fuxi » Di 5. Mär 2013, 18:03

Aus welchem Gesetz leitet sich eigentlich die Meldepflicht ab?
Der oft angegebene Paragraph 71 TierSG sagt lediglich aus, wie die Entschädigung im Seuchenfall geregelt werden soll. Als Hobbyhalter mit 5 Tieren, die man mit Namen kennt sind die Entschädigungen im Keulungsfall doch eh eine Lachnummer. Wie ich das sehe gibt es also eventuell eigentlich gar keine rechtlich bindende Meldepflicht für Leute, die von vorneherein auf die Entschädigung verzichten wollen.


Anm.: Dies ist lediglich eine theoretische Überlegung und kein Aufruf zur Kriminalität :pfeif:
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Andvari

Re: Welche Nutztiere müssen wo angemeldet werden?

#14

Beitrag von Andvari » Di 5. Mär 2013, 18:21

Zitat aus §71(1) Tierseuchengesetz:
[...] Das Land hat die Entschädigung zu leisten; soweit von Tierbesitzern für bestimmte Tierarten zur Gewährung von Entschädigungen Beiträge nach Satz 3 erhoben werden, hat es die Entschädigung jedoch nur zur Hälfte zu leisten. Beiträge sind für Pferde, Rinder einschließlich Wasserbüffel, Wisente und Bisons, Schweine, Schafe, Ziegen, Gehegewild, Geflügel und Fische zu erheben. Von der Erhebung von Beiträgen für Ziegen, Gehegewild, Geflügel und Fische kann abgesehen werden, wenn sie zu einer unzumutbaren Belastung der Beitragspflichtigen, insbesondere auf Grund geringer Anzahl der betroffenen Tierbesitzer, führen würde oder hierfür auf Grund der Seuchensituation kein Bedarf besteht. Die Beiträge sind nach Tierarten gesondert zu erheben. [...]
Da wäre das Bundesland also schön blöd, wenn es mit diesem Gesetzestext keine Beiträge von Tierhaltern einziehen würde, dann müsste es die Entschädigung bei Seuchen-Keulungen nämlich komplett selber zahlen. So werden jetzt eben die Hälfte der Entschädigungen durch die Beiträge der Tierhalter gezahlt, das ist für den Landeshaushalt natürlich günstiger.

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Re: Welche Nutztiere müssen wo angemeldet werden?

#15

Beitrag von fuxi » Di 5. Mär 2013, 18:37

Ich hatte bereits den Paragraphen verlinkt und mich genau darauf bezogen. Das nochmalige Zitat lässt es so scheinen, dass du meinen Beitrag lediglich stichpunktartig überflogen hättest :kaffee:

Ich weiß durchaus, dass der Beitrag zur Abdeckung der Entschädigung eingezogen wird (hatte ich nämlich schon geschrieben ...). Es ging mir um Halter, die auf die Entschädigung verzichen würden. Wenn "Berta", das Kuschelhuhn, das bei jedem falschen Mucks zum Tierarzt/Heilpraktiker gebracht wird und danach eine private Reha-Behandlung zuhause bekommt, wegen eines Seuchenfalls in der direkten Umgebung präventiv gekeult würde, sind die maximal 50 EUR, die man als Entschädigung bekommen würde, wenn man gemeldet ist, gegen ein langes und glückliches Weiterleben von Berta, wenn man nicht gemeldet ist, doch irgendwie lachhaft.
Genau deshalb ging es mir spezifisch um die rechtliche Grundlage für Halter, die keine Entschädigung fordern.
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Re: Welche Nutztiere müssen wo angemeldet werden?

#16

Beitrag von citty » Di 5. Mär 2013, 19:38

Hi,

braucht man eine Genehmigung fuer einen Goldfischteich?

LG Citty
Dr. Roger Liebi fan :)

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Little Joe
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Re: Welche Nutztiere müssen wo angemeldet werden?

#17

Beitrag von Little Joe » Di 5. Mär 2013, 19:51

Bei uns müssen Hühner nur beim Vet. gemeldet werden nicht bei der Tierseuchenkasse. Rheinland Pfalz
Erstaunlich, dass Menschen, die alles besser wissen, nie etwas besser machen.

Andvari

Re: Welche Nutztiere müssen wo angemeldet werden?

#18

Beitrag von Andvari » Di 5. Mär 2013, 20:03

fuxi hat geschrieben:Ich hatte bereits den Paragraphen verlinkt und mich genau darauf bezogen. Das nochmalige Zitat lässt es so scheinen, dass du meinen Beitrag lediglich stichpunktartig überflogen hättest :kaffee:
Ähm, darf ich dieses "Kompliment" zurückgeben? :kaffee:

Meiner Meinung nach ist der Gesetzestext doch recht klar (wenn auch absolut ungünstig für Halter von Kleinbeständen), daher habe ich die Stelle zitiert, aus der sich meiner Auffassung nach eine Meldepflicht ergibt: Das Land muss Entschädigung zahlen, ohne Wenn und Aber. Entweder das Land zieht grundsätzlich Beiträge von allen Tierbesitzern ein - und zwar erstmal von jedem, auch vom Kuschelhuhnhalter mit 3 Hennen - oder es muss die volle Entschädigung selber zahlen. Also bleibt für das Land nur die Option, erstmal grundsätzlich und von jedem Tierbesitzer Beiträge einzuziehen. Daraus ergibt sich dann meiner Ansicht nach direkt eine Meldepflicht, auch wenn sie nicht explizit in §71(1) steht. Denn um von jedem Tierhalter die Beiträge grundsätzlich einziehen zu können, muss erstmal jeder Tierbestand bekannt sein, das geht nur über Meldepflicht. Erst dann kommt im Gesetzestext die Option, wegen "unzumutbarer Belastung" den Beitrag nicht zu erheben - aber auch um z.B. die "geringe Anzahl der betroffenen Tierbesitzer" zu bestimmen, braucht's Informationen über alle Tierbestände. Daher geht meiner Ansicht nach die Meldepflicht relativ eindeutig aus dem Gesetzestext hervor.

Ich habe jetzt aus Neugierde auch mal die einzelnen Ausführungsordnungen der Länder durchsucht, ob da irgendwo die Meldepflicht nochmal explizit erwähnt ist. In Bayern anscheinend nicht (zumindest nicht im Gesetz über den Vollzug des Tierseuchenrechts, die Millionen von unterschiedlichen Satzungen der Tierseuchenkasse sind mir zu unübersichtlich). In Niedersachen steht es aber z.B. im §14(3) des Ausführungsgesetz zum Tierseuchengesetz explizit drin.

Ich bin bei dem Thema zwiegespalten - ich habe bei der Maul- und Klauenseuche 2000/2001 in Großbritannien hautnah mitbekommen, wie scheiße es für Tierhalter ist, wenn wertvolle und geliebte Zuchttiere gekeult werden, nur weil sie dummerweise zum fraglichen Zeitpunkt knapp auf der falschen Seite einer willkürlichen Grenze lebten. (Da ist die Entschädigung dann auch ein schlechter Witz.) Andererseits ist so etwas eben ein funktionierendes Mittel, um eine Seuche schnell und vollständig in den Griff zu bekommen, und funktioniert nur, wenn alle Tiere innerhalb eines bestimmten Gebiets gekeult werden.

hunsbuckler
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Re: Welche Nutztiere müssen wo angemeldet werden?

#19

Beitrag von hunsbuckler » Di 5. Mär 2013, 21:36

Was ist mit Kameliden?
Altweltkamele wie Dromedar und Baktrisches Kamel ("Trampeltier"),
Neuweltkamele wie Lama, Alpaka, Guanako, Vikunja?
Liebe Grüße, Hans www.jugendrettet.org

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Re: Welche Nutztiere müssen wo angemeldet werden?

#20

Beitrag von greymaulkin » Mi 6. Mär 2013, 09:02

Die Kamele sind doch dieses Jahr zum erstenmal mit auf der Meldeliste. Ich habe mich auch an den Kopf gefasst, als ich das gesehen habe...
Mir macht z.Zt. eher die Faulbrut bei den Bienen Sorgen. 2012 waren meine Bienchen und ich zweimal im Sperrbezirk. Und wenn nicht Irgendwer seine Bienen "versteckt" hätte, dann wäre es wohl nicht soweit gekommen, daß ich jetzt mit Magenschmerzen um mein Bienenhaus schleiche.

Gruß, Bärbel

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