Rechtliches bei großen Grundstücken (GrdstVG)

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wurzelsepp
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Rechtliches bei großen Grundstücken (GrdstVG)

#1

Beitrag von wurzelsepp » So 11. Jun 2017, 19:47

Wenn man ein Grundstück erwirbt, muss das ab einer bestimmten Größe genehmigt werden, da die landwirtschaftliche Nutzung bevorzugt wird. (Grundstückverkehrsgesetz - GrdstVG). In Baden-Württemberg ist es z.B. 1 ha.
Hat dazu jemand Infos / Erfahrungen wie es mit Permakultur aussieht? Ich nehme an, dass z.B. ein Permakultur Wald Garten nicht unter landwirtschaftliche Nutzung fällt. Oder kommt es darauf an, ob man das ganze erwerbsmäßig macht (wäre bei mir nicht der Fall)?

Für mein eigenes Projekt / die Vision habe ich an 5 ha auswärts gedacht für ein Retreat-Angebot in der Natur mit Selbstversorgung nach Permakultur-Konzepten. Wichtig ist die Alleinlage mit möglichst großem Abstand zu anderen Gebäuden / vielbefahrenen Straßen (die genauen Gründe kann ich gerne noch beschreiben, es soll bei der Frage aber vor allem um die rechtliche Seite gehen). Am besten wäre es wenn ein großer Teil der Fläche aus Wald besteht. Der ließe sich denke ich auch verpachten gut verpachten. Bei Wiesen / Weiden könnte man evtl. die nicht genutzte Fläche auch an Bio Landwirte verpachten?!

(sorry falls der Betreig in diesen Forenbereich nicht passt, habe nichts besseres gefunden)

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Dagmar
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Re: Rechtliches bei großen Grundstücken (GrdstVG)

#2

Beitrag von Dagmar » Mo 12. Jun 2017, 10:56

Hallo

und willkommen im Forum.

Grundstücke in der Größe wie du das planst, werden im westlichen Teil der Republik kaum zu bezahlbaren Preisen zu finden sein. Da solltest du dich mal Richtung östliche Bundesländer orientieren.

Hier kann man alte Bauernhöfe mit Grundstücken von 1-8 Hektar noch zu halbwegs passablen Preisen bekommen. Allerdings sind auch hier fast alle Flächen an irgendeine Agrargenossenschaft verpachtet und da kann es dir passieren, das es da sehr lange Pachtverträge (bis zu 20 Jahren) gibt. Wenn du Glück hast, sind es aber auch nur 1-2 Jahre und meist sind um die Bauernhöfe selber noch mehrere Tausend Quadratmeter frei, wo du mit der PK anfangen kannst.


Dagmar
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Torsten
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Re: Rechtliches bei großen Grundstücken (GrdstVG)

#3

Beitrag von Torsten » Di 13. Jun 2017, 21:10

Ich wollte mal einen "Garten" kaufen der als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen war. War zwar nicht groß, aber das Problem ist, soweit ich das verstanden habe, dass bei vorgesehener Landwirtschaftlicher Nutzung eine Behörde (vergessen welche) dem Verkauf an eine Privatperson (nicht-Landwirt) zustimmen muss. Der Sinn ist wohl dass ein Hof nicht in lauter kleine Gärten (oder Waldgärten) zerstückelt werden kann.
Das hat mir die Maklerin erzählt, wollten das Stückle kaufen und sie war schon dabei diese Genehmigung bei der entsprechenden Stelle einzuholen. Also keine Gewähr aber das klang plausibel.
Agriculture is really the domestication of Humans.
(Toby Hemenway)

Mein Youtube Kanal: https://www.youtube.com/c/ProjektWaldgarten

Benutzer 4754 gelöscht

Re: Rechtliches bei großen Grundstücken (GrdstVG)

#4

Beitrag von Benutzer 4754 gelöscht » Di 13. Jun 2017, 22:11

Die Fläche ist dein "Privatvergnügen",
da du weder Land- noch Forstwirtschaft im Haupt- oder Nebenerwerb betreibst.
Damit muss der Flächenverkauf genehmigt werden.

Aber denke daran:

1m² Ackerland kostet in BaWü für Auswärtige etwa 3€,
deine 5ha also 150.000€,
ohne sicheres und ausreichend hohes Einkommen wird dir keine Bank so viel Geld leihen.

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emil17
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Re: Rechtliches bei großen Grundstücken (GrdstVG)

#5

Beitrag von emil17 » Mo 17. Jul 2017, 19:11

In der CH ist das ähnlich, die Flächengrösse liegt aber schon bei 2500m2.
Sinn der Sache ist u.a., dass nicht Spekulanten die Bauern bei den Grundstücken auskaufen - ein Selbstbewirtschafter hat ein Vorkaufsrecht zum amtlich geschätzten kapitalisierten Ertragswert.
Gewiefte Leute können das leicht umgehen, man gründet dann halt eine Firma, deren Zweck es ist, einen Hof zu bewirtschaften.
Wer will, findet einen Weg. Wer nicht will, findet eine Ausrede.

wurzelsepp
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Re: Rechtliches bei großen Grundstücken (GrdstVG)

#6

Beitrag von wurzelsepp » Di 23. Jan 2018, 09:28

Danke für die Antworten. Wenn die Flächen hauptsächlich aus Äckern und Wiesen bestehen scheint es also schwierig zu sein, wenn man keine klassische Landwirtschaft betreiben will.
Eine Alternative könnte vielleicht sein, dass man ein Grundstück sucht, das an sich unter der Grenze ist wo eine Genehmigung notwendig ist, aber rundum mit Wald umgeben ist. Dann wäre man auch in Alleinlage und hätte den Wald als "Puffer".
Gibt es eigentlich irgendeine Stelle, wo man sich zu solchen Dingen beraten lassen kann bzw. wo man sich informieren kann (Website)? Mich würde z.B. auch interessieren, was man in DE auf einer Wiese alles anbauen darf. Zum Beispiel wenn es bisher eine Streuobstwiese ist, ob ich dann im Sinne eines Waldgartens Büsche und Bodendecker darunter/dazwischen pflanzen darf.

greymaulkin
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Re: Rechtliches bei großen Grundstücken (GrdstVG)

#7

Beitrag von greymaulkin » Di 23. Jan 2018, 11:41

Moin,
wenn du rundherum nur Wald hast, hast du drinnen in deinem Garten nur Waldbewohner wie Rehe, Wildschweine usw. Das dürfte ein Wahnsinnszaun werden.
Und ob du da wohnen darfst, so mitten in der Mitte von Nirgendwo?
5 ha Alleinlage im Wald tät ich bei SV Immoblien suchen, schau mal den Faden durch. Da gibt es manchmal stark heruntergekommene Schlößchen günstig zu erwerben. Normalerweise schreibt dir der Denkmalschutz nicht vor wie schnell du bei der Restaurierung sein mußt. Bedenke auch die Grundbesitzabgaben und daß du bei 5 ha ziemlich wahrscheinlich in die landwirtschaftliche BG mußt.

Gruß, Bärbel

greymaulkin
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Re: Rechtliches bei großen Grundstücken (GrdstVG)

#8

Beitrag von greymaulkin » Di 23. Jan 2018, 11:42

Ach so,
Beratung ist bei der Landwirtschaftskammer deines Bundeslandes.
Die sind kompetent.

Gruß, Bärbel

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Re: Rechtliches bei großen Grundstücken (GrdstVG)

#9

Beitrag von wurzelsepp » Di 23. Jan 2018, 12:04

Hallo Bärbel, danke für die Info.
Zur Klarstellung: 5ha (und mehr) war auf die Fläche ingesamt bezogen. Für den Permakultur-/Waldgarten würde denke 1ha gut reichen (inkl. Obstbäume, Gemüse, ...).
Das Grundstück sollte dann aber eben mit ausreichend Wald umgeben sein (oder andere Nicht-Landwirtschaftlicher Fläche wie einem See etc.). Das darf dann ruhig 50 ha oder mehr sein (je mehr desto besser). Einen Wald könnte man auch gut verpachten.

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