Selbständig als Landwirt - Biolandhof

Manfred

Re: Selbständig als Landwirt - Biolandhof

#11

Beitrag von Manfred » Mi 11. Jul 2012, 10:45

Hallo Roland,

wenn es der Hof ist, über den wir neulich gesprochen haben:
So ein Betrieb läuft unter Gartenbau. Dafür greifen andere Flächengrenzen als bei "normaler" Landwirtschaft.
Laut Website der LSV Mittel- und Ostdeutschland liegt die Mindestgrenze für Sonderkulturbetriebe bei 2 ha.

Falls der Betrieb auch als Gartenbaubetrieb unter der Schwelle liegen sollte, kommt immer noch eine Einstufung als landwirtschaftlicher Kleinunternehmer in Frage, da ihr trotz der geringen Fläche euren Lebensunterhalt aus dem Betrieb bestreitet/bestreiten wollt. Auch dann wäre der Mindestbeitrag fällig.
Das könnte aber auch von Vorteil sein, weil ja eh KK-Pflicht besteht und diese Regelung evtl. deutlich günstiger wäre als irgendeine freiwillige Versicherung bei einer anderen Kasse.

An eurer Stelle würde ich eure geplanten Betriebsverhältnisse inkl. der geplanten auswärtigen Arbeitsverhältnisse schriftlich festhalten und an die LSV senden und eine Klärung der Versicherungspflicht nach Fläche und nach Kleinunternehmerregelung beantragen.
Bei mehreren Teilhabern wird die Versicherungspflicht zudem prozentual nach der Größe der Anteil am Unternehmen aus der Gesamtfläche berechnet, was die Verhältnisse zusäztlich kompliziert.

Gibt immer wieder Fälle, wo Betriebe tausende Euro nachzahlen müssen, z.B. weil der berufstätige Mann ein paar Hobbytiere oberhalb irgendwelcher Grenzwerte hielt und die Frau Hausfrau oder nur geringfühig beschäftigt war, unterhalb der 400euronochwas-Schwelle. Die Frau wird dann automatisch als versicherungspflichtig in den landwirtschaftlichen Sozialkassen eingestuft und muss ohne wenn und aber rückwirkend einzahlen.

Sabi(e)ne
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Re: Selbständig als Landwirt - Biolandhof

#12

Beitrag von Sabi(e)ne » Mi 11. Jul 2012, 10:54

Ja, wie so oft ist die Frage, was eigentlich die Frage ist ;)
Also stell ich mal konkrete Fragen: sind eure GbR´s mit Schulden gescheitert,
-weil: zum Aufbau ein Kredit genommen wurde, der nicht zurückbezahlt werden konnte?
-weil durch einen Haftpflichtfall/Strafe/... hohe unerwartete Ausgaben waren?
-weil einzelne sich bereichert haben?
Ja, bei allen 5?. :lol:
Mein Ex-Ehemann hat nach seinem Meister mit nem Kumpel ne GBR aufgemacht, ich hab gebürgt (Beamtin - was Besseres gibt es für Banken nicht :lol: ), sollte rein formal sein.
Nach 3 Jahren ist der Kumpel seiner Familie abgehauen nach Thailand und war ab da unauffindbar - alles an Geld vom Firmenkonto ebenfalls.
Ich war da aber schon wieder 2 Jahre geschieden, und etwas überrascht, als dann die Bürgschaft fällig wurde.
Ich hab genug gelernt und bezahlt - ich arbeite nur noch für mich allein. :mrgreen:
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Re: Selbständig als Landwirt - Biolandhof

#13

Beitrag von roland » Mi 11. Jul 2012, 13:04

Sabi(e)ne hat geschrieben:ich hab gebürgt
alles an Geld vom Firmenkonto ebenfalls.
Danke für das Beispiel. An konkreten Fällen lässt sich manchmal leichter diskutieren und so kommen die Punkte zusammen, die in den Geschäftsvertrag reinmüssen.
Ok, also, Du hast für ein Darlehen gebürgt, nich für einen Sachwert (Haus) sondern für die ganzen Invests usw, oder? Und ein Teil des Geldes wurde dann für die neue Zukunft geklaut?
ich arbeite nur noch für mich allein. :mrgreen:
Meiner Meinung nach eine zumindest fragwürdige Lehre aus den Erlebten.
Ich finde, das die richtigere Lehre wäre:
ich bürge nur für Darlehen, die ich auch notfalls zurückzahlen könnte.
- keine Geldplanung in die Zukunft in einer gemeisamen Bewirtschaftung, was da ist ,kann ausgegeben werden. Einzige Ausnahme: Immobilienkauf, da ist ja ein verkaufbarer Gegenwert da. Aber auch hier gilt Punkt 1

Nuja und zum diebstahl: es gibt unverantwortliche Leute, wo viel Geld ist sammeln sie sich ;) Muss ich glaub ich nich befürchten ;). Aber das ist eines der Risiken, die sich nicht ausschalten lassen. Auch alleine Arbeitend kann man bestohlen werden.

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Re: Selbständig als Landwirt - Biolandhof

#14

Beitrag von Dagmar » Mi 11. Jul 2012, 13:30

Hallo Roland,
roland hat geschrieben:es geht hier um einen Kleinhof unter der Hektargrenze für die Alterskasse
wenn ich das recht verstehe und interpretiere, ist da ein vorhandener Bauernhof der weniger als 1-2 (?) Ha Land hat, was ihr dann gemeinsam bewirtschaften wollt.

Wenn diese Interpretation richtig ist, würde ich eher versuchen einen solchen Bauernhof alleine zu finden und zu bewirtschaften. Weil Bauernhöfe mit dieser Fläche gibt es doch auch heute noch immer wieder für vergleichsweise geringes Geld in Mitteldeutschland zu finden.

Dieser Vorschlag deshalb, da ich persönlich auch das Risiko scheuen würde, mit einem mir relativ unbekannten Menschen eine GbR oder GmbH zu gründen.

Ich drücke dir die Daumen und viel Glück, daß du die für dich richtige Entscheidung triffst. Toi, Toi, Toi. :daumen:


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Re: Selbständig als Landwirt - Biolandhof

#15

Beitrag von Sabi(e)ne » Mi 11. Jul 2012, 13:56

roland hat geschrieben: ich bürge nur für Darlehen, die ich auch notfalls zurückzahlen könnte.
Falsch - ich bürge für NIEMANDEN mehr.
Ich hab es ja bezahlt - nach 6 Jahren war ich durch damit, hab in der Zeit aber unter H4-Niveau gelebt, und hatte mehr als einen Job. Der einzige Fokus war, den Schei*** loszuwerden, und 68.000DM war 1990 ne Menge Geld.
Ex-Mann fühlte sich nicht verantwortlich...
Mit Zinsen kann man sagen, daß ich schon den Gegenwert eines Hauses in diesem Leben bezahlt habe, ohne irgendwas davon gehabt zu haben.
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Re: Selbständig als Landwirt - Biolandhof

#16

Beitrag von Knecht » Mi 11. Jul 2012, 14:13

Hallo,
was mich bei der Sache irritiert.Der Hof besteht bereits.....
Zitat:
Und nun hätt ich die Möglichkeit, richtig offiziell in eine sich gerade im Aufbau befindliche (SV mit Lebensmitteln läuft geht schon, verkauft wird noch nich viel) Bioland-Landwirtschaft einzusteigen. Möglich wäre es, als GbR gemeinsam den Betrieb zu leiten.
..im Aufbau befindliche....heißt das bisher konventionell und jetzt Umstellung ?
...verkauft wird noch nicht viel....heißt,bisher konnte der Besitzer wohl nicht davon leben.Und da ist zu überlegen wie jetzt eine zweite Person/Familie sich dann da Einkommen generieren kann.Doppelte Arbeit machen können heißt nicht automatisch doppelt verdienen zu können.Zumal der "Hof" von der Fläche her garnicht viele Möglichkeiten hat "mehr" zu erwirtschaften..

Es ist eigentlich Dein ursprünglicher Plan (s.o.) mit anderen einen Hof gründen und SV zu leben,Überschüsse verkaufen und glücklich bis ans Lebensende...... :)
Einen Hof von der Größe und mit Eurem Konzept (?) braucht imho keine GBR......
Landwirtschaft zu betreiben hat nur sehr entfernt mit SV zu tun und wäre evtl. nebenbei ein Hobby....wenn Dir die Zeit dazu verleibt.Wurde oben schon sehr schön erklärt.
Ich versuche im Moment auch so'ne Zwitterlösung....bin aber gerade an einem Punkt wo ich mich entscheiden muß....entweder knallhart als "Unternehmer" oder eher soft als SV und das nötige Kleingeld anderweitig zu verdienen.In der LW soviel zu verdienen daß eine Familie davon leben kann erfordert erstmal sehr,sehr viel finanziellen Einsatz,Betriebsstrukturen welche meinem Hirn so völlig fremd sind...... das macht keinen Spaß und ist für mich nicht befriedigend....
:lol: ....uuups :haha: , beim schreiben dieser wenigen Zeilen habe ich soeben festgestellt daß ich mich schon entschieden habe....sowas :lol: ...eigentlich wollte ich erst am Wochende die zukünftigen Weichen stellen :)

LG

@Sabi(e)ne :) meine damals zurückzuzahlende Schuld war fast identisch hoch.......ich mußte mit meiner anderen Firma haften und zurückzahlen....die anderen haben den Offenbarungseid gemacht und sind Porsche gefahren....NIE WIEDER !

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Re: Selbständig als Landwirt - Biolandhof

#17

Beitrag von Little Joe » Mi 11. Jul 2012, 19:15

Roland, was ist denn mit deinem Rücken? Packst du eine solche Arbeitsbelastung überhaupt. :hmm:
Erstaunlich, dass Menschen, die alles besser wissen, nie etwas besser machen.

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Re: Selbständig als Landwirt - Biolandhof

#18

Beitrag von Theo » Mi 11. Jul 2012, 19:30

roland hat geschrieben:es geht hier um einen Kleinhof unter der Hektargrenze für die Alterskasse.
Auch ist der Hof nicht zum Gelderwerb ausgerichtet sondern soll neben dem Eigenbedarf soviel erzeugen, das wir das notwendige Geld zusammenbekommen.
Geld wofür?
roland hat geschrieben:Meiner Meinung nach eine zumindest fragwürdige Lehre aus den Erlebten.
Nein, die einzig richtige.
roland hat geschrieben:Nuja und zum diebstahl: es gibt unverantwortliche Leute, wo viel Geld ist sammeln sie sich ;)
"unverantwortliche Leute"?!?
Also ich würde die Verbrecher nennen.
roland hat geschrieben:Auch alleine Arbeitend kann man bestohlen werden.
Allerdings. S. ESM etc.
Gruß
Theo

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Re: Selbständig als Landwirt - Biolandhof

#19

Beitrag von kraut_ruebe » Mi 11. Jul 2012, 20:35

roland hat geschrieben:
GmbH: wo ist da der Haken, warum machen so viele GbR, wenns auch mit beschränkter Hafung geht?
gmbh und gbr sind zwei grundverschiedene dinge.

die frage welche gesellschaftsform man wählt resultiert aus der motivation was die gesellschaft tun/erwirtschaften soll, welches kapital dafür eingesetzt werden muss/soll, ob sie kreditfähig sein soll und welche rechtsgrundlagen für die ausübung (gewerbeberechtigungen etc) nötig sind.

eine gbr muss keine firma sein, aber sie kann eine sein - das ist ein 'basisprodukt' oder eine gemeinschaft nach deren eigenen belieben ohne grossartige vorschriften von aussen was die gestaltung der zusammenarbeit angeht - salopp gesagt ist das ein besserer verein. es ist eine personengesellschaft - alles was eine gbr anrichtet muss sie ausbaden, egal wer von den teilnehmenden personen letztendlich die rechnung bezahlt - diese form wählt man am ehesten wenn man einander viel vertrauen schenkt. oder der no risk, no fun-typ ist oder schlicht die kohle nicht hat für eine 'grössere' gesellschaftsform. die kreditwürdigkeit der gbr entspricht der kreditwürdigkeit der gesellschafter.

eine gmbh ist eine kapitalgesellschaft, muss ein vordefiniertes stammkapital erbringen, erfordert gewisse sozialversicherungspflichten, unterliegt bestimmten steuerregelungen, bestimmten buchführungspflichten. darüber hinaus hat sie eine beschränkte haftung als gesellschaft im rahmen ihres gesamten stammkapitales (das muss nicht immer oder ausschliesslich cash sein), die gesellschafter haften mit ihrer einlage egal wie gross dessen anteil am stammkapital ist. diese form nimmt man wenn private haftung unerwünscht ist was die kreditwürdigkeit auf die tatsächliche wirtschaftlichkeit des unternehmens reduziert.

anmerkung: kredit ist nicht gleich darlehen, auch warengeschäfte fallen da in den punkt rein.

bei einer personengesellschgaft stehen gründungstechnisch die handelnden personen im vordergrund, bei einer kapitalgesellschaft das kapital. zwischen gbr und gmbh gibt es noch eine reihe anderer formen, wo jede ihre eigenen vorteile hat.
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roland
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Re: Selbständig als Landwirt - Biolandhof

#20

Beitrag von roland » Do 12. Jul 2012, 09:32

Hi
zum zweiten mal - mir geht immer wieder nach der Vorschau beim Absenden der gesamte Text verloren :sauenr_1:

Kraut_ruebe: Danke für die sachliche Infos!
Die Gbr scheint das richtige zu sein. Es geht ja hauptsächlich drum, das das ganze einen klaren Rahmen hat. für Sozialversicherungen und so ist halt alles geregelt. Und - es ist leichter zu vermitteln, das man sich selbständig als Landwirt macht, als das ich irgendwo auf nem Hof mitwerkle ;)

Damit auch zu den Besorgten unter euch (mein ich nicht negativ): Ich nehm eure Bedenken durchaus auf und prüfe meine Meinung danach. Bisher passt es gut.
Dagmar: Die Grenze für die Alterskasse liegt bei 8 Hektar (zumindest in Bayern :hmm: )

Roland

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