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Re: Gewerbeanmeldung, aber wie?

Verfasst: Fr 19. Jan 2024, 20:17
von sybille
Es gibt so viel zu beachten, dass man es am besten gar nicht beachtet.
Wenn Du steuerrechtlich und alles richtig machst kann eigentlich nichts passieren.

Re: Gewerbeanmeldung, aber wie?

Verfasst: Fr 19. Jan 2024, 21:11
von Brunnenwasser
Als Tierzucht, handelt es sich bei den Würmern um eine Urproduktion. Zucht und Verkauf sind also nicht gewerbepflichtig!
Beim Kompost sollte es auch so sein.

Re: Gewerbeanmeldung, aber wie?

Verfasst: Sa 20. Jan 2024, 10:14
von Wurzltrockner
Wenn man was produziert und vorallem verkauft, ist man gewerbepflichtig, zumindest EkSt.-pflichtig.
Meist wollen die Fin.ämter auch eine Gewerbeanmeldung.

Re: Gewerbeanmeldung, aber wie?

Verfasst: Sa 20. Jan 2024, 14:21
von woidler
In der Regel schickt das "Gewerbeamt", also die jeweilige Gemeinde eine Kopie der Gewerbeanmeldung ans Finanzamt. Die verschicken dann einen steuerlichen Erfassungsbogen.
Dem Finanzamt ist es erstmal egal , ob man eine gewerberechtliche Anmeldung , für die ist alleine entscheidend , ob man Erlöse aus einer gewerblichen Tätigkeit erzielt , das kann also auch Drogenhandel oder Zuhälterei sein.
Gewerblicher Autohandel liegt zB vor, wenn ich mir jedes Monat ein Auto kaufe und es nächstes Monat mit Gewinn wieder verkaufe.

Eine freiberufliche , selbständige Tätigkeit muß man von sich aus dem Finanzamt anzeigen.
Wenn ich mich als Künstler verstehe und Kunst produziere, zB Gemälde und die dann verkaufe,
betreibe ich kein Gewerbe , muß den Gewinn als freier Künstler im Rahmen der Einkommensteuer
versteuern.

Re: Gewerbeanmeldung, aber wie?

Verfasst: Sa 20. Jan 2024, 18:03
von Amigo
Oder man macht Verlust und bekommt ein Teil seiner Lohnsteuer wieder zurück. Ging zumindest früher einmal .

Re: Gewerbeanmeldung, aber wie?

Verfasst: Mo 22. Jan 2024, 07:47
von Renysol
Hallo liebe Mitglieder,

nach den ganzen Fragen hier nun die Ergebnisse, auch auf Grund eurer Antworten. Die Gewerbeanmeldung wird lauten

Herstellung von und Handel mit Deko- und Gebrauchsartikeln für Haus und Garten, gartenbaulichen Produkten sowie Erbringung gartenbaulicher Dienstleistungen

Dies würde folgendes einschließen. Es heißt nicht, daß ich das alles machen will, aber die Möglichkeit sollte offen sein, damit ich nicht bei jeder Erweiterung der Tätigkeit die Gewerbeanmeldung ändern lassen muss.

Workshops
Beratung
Handel mit Kompost, Gartenerde, Wurmkompost
Kompostieren von Material (nur Material, dass nicht gesetzlich verboten ist wie Pferdemist)
Herstellen von Pflanztöpfen
Herstellen von Hochbeeteinfassungen
Anbau und Verkauf von pflanzlichen Erzeugnissen (keine Setzlinge) ab Hof und online
Herstellen und Verkauf von Deko-Artikeln (z.B. Herzen aus Holz für Valentin)
Züchten und Verkauf von Kompostwürmern oder Kokons
Herstellen und Verkauf von Behältern für Wurmzucht

Was ich in den letzten beiden Tagen bei Forschung und Beratung durch Leute aus der Branche erfahren habe, das verboten ist:

Entgegennahme von Material zur Kompostierung, dass als Abfall gilt: Kein Tiermist, kein Kaffeesatz aus dem Café, keine Reste aus dem Restaurant, keine abgelaufenen Waren wie Gemüse aus dem Supermarkt. Bei Apfelschalen oder sonstigen Resten vom Nachbarn habe ich noch keine eindeutige Regelung gefunden. Möglicherweise darf man nur eigene Reste kompostieren.

Kein Inverkehrbringen, also auch nicht verschenken, von Samen z.B. von selbst angebauten Tomaten
Kein Inverkehrbringen, also auch nicht verschenken, von Setzlingen oder Jungpflanzen

Das Züchten und Verkaufen von Kompostwürmern ist nach meinem derzeitigen Kenntnisstand in den Regelungen nicht erfasst. Es dürfte aber von den fleißigen Beamten in Brüssel nicht lange dauern, bis dies nachgeholt wird.

Wenn auch mir diese ganzen Einschränkungen übertrieben vorkommen, ist doch die Androhung von allerheftigsten Strafen der Anlass gewesen, mich näher damit zu befassen.

Nochmal herzlichen Dank für alle eure Tips

Renysol