Umsatzsteuerbefreiuung?

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Oger
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Umsatzsteuerbefreiuung?

#1

Beitrag von Oger » Mi 13. Apr 2016, 23:30

Hallo,
wie siehts eigentlich mit der Umsatzsteuer aus, wenn ein Hobbylandwirt seine Produkte auch verkauft? Kann man sich dann von der Umsatzsteuer befreien lassen? Umsatzsteuer wird ja auch fällig, wenn man keinen Gewinn macht.
grüße
oger

Manfred

Re: Umsatzsteuerbefreiuung?

#2

Beitrag von Manfred » Mi 13. Apr 2016, 23:51

Am besten klärst du das mit deinem Steuerberater oder direkt mit dem Finanzamt, um auf der sicheren Seite zu sein.

Bei der Umsatzsteuer kommt es nicht auf die Gewinnerzielungsabsicht, sondern auf die Einnahmenerzielungsabsicht an:
http://www.steuerberaten.de/tag/liebhaberei/
https://www.bibukurse.de/umsatzsteuer/s ... sicht.html

Wenn du also öfter was verkaufst, bis du mit hoher Wahrscheinlichkeit umsatzsteuerpflichtig, auch wenn du langfristig keine Gewinnerzielungsabsicht hast.

In der Landwirtschaft gibt es aber die Möglichkeit der Durchschnittsbesteuerung, auch Umsatzsteuer-Pauschalisierung genannt.
Im dem Fall brauchst du keine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Du weißt auf der Rechnung für landwirtschaftliche Produkte eine Umsatzsteuer in Höhe von 10,7% aus, die du eingehalten darfst. Im Gegenzug kannst du aber die Umsatzsteuer für deine Ausgaben nicht absetzen.
Du musst dich gegenüber dem Finanzamt auf mehrere Jahre festlegen, ob du pauschalisieren oder die normale Umsatzsteuerregelung nutzen willst.

http://www.steuerberaten.de/tag/landwir ... atzsteuer/

Alternativ könnte auch die Kleinunternehmer-Regelung in Frage kommen.
Diese greift bei Umsätzen von weniger als 17.500 Euro im Jahr.
Auch diese Regelung ist vom Finanzamt zu bewilligen.
Wenn du da rein fällst, brauchst du auf deinen Rechnungen gar keine Umsatzsteuer auszuweisen und kannst im Gegenzug die Umsatzsteuer für deinen Ausgaben nicht absetzen. Auf deinen Rechnungen musst du jeweils vermerken, dass sie nach Kleinunternehmerregelug keine Umsatzsteuer enthalten.

http://www.kleinunternehmer.de/

Olaf
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Re: Umsatzsteuerbefreiuung?

#3

Beitrag von Olaf » Do 14. Apr 2016, 09:28

Ja, allerdings ist es bei der Kleinunternehmerregelung äußerst schwer, den Leuten zu vermitteln, dass sie deswegen nicht abgesetzt werden kann, weil sie auch nicht gezahlt wird, und dass der Preis deswegen ja auch vergleichweise günstig ist, weil brutto= netto.
Zumindest bei meiner Frau hatten wir oft den Eindruck, die Leute hätten sich wohler gefühlt, wenn man die Steuer erst draufgehauen hätte, damit sie die denn nachher wieder absetzen können. :aeh:
So blieb das Gefühl, ihnen sei was entgangen.
Eigentlich bin ich ein netter Kerl.
Wenn ich Freunde hätte, könnten die das bestätigen.

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Thomas/V.
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Re: Umsatzsteuerbefreiuung?

#4

Beitrag von Thomas/V. » Do 14. Apr 2016, 10:19

Jepp. Deswegen hat das meine Frau auch gleich von Anfang an mit UST gemacht, trotz Kleingewerbe. Wenn man viele gewerbliche Kunden hat ist das wohl besser.
Hat man nur Privatkunden, dann ist es wohl eher egal...
Lassen sie mich durch, mein Bruder ist Arzt!

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