Rechtliche Voraussetzungen für Kartoffelverkauf

Benutzer 4754 gelöscht

Rechtliche Voraussetzungen für Kartoffelverkauf

#1

Beitrag von Benutzer 4754 gelöscht » Di 27. Okt 2015, 22:26

Meine Kartoffeln von nächstem Jahr möchte ich alle verkaufen.
Pflanzgut, Dünger etc sind schon bestellt/gekauft.

Nun habe ich einen Gemüsehändler gefunden der mir die gesamte marktfähige (!) Ernte abnimmt.
Nach 4 Stunden preisverhandlungen und etlichen Haareraufen :mrgreen: kam ein Kilopreis von 32ct zustande. :roll:


Das ist die aller unterste Grenze.
Darunter lege ich drauf.
(Sau teure Handarbeit eben)
Eigentlich kauft er im 10t Kontrakt ein mit preisen von 20-24ct/kg ... :eek:

So, und für wieviel Geld kann man bei uns auf dem Markt Kartoffeln kaufen?
60-70ct das Kilo.

Was muss ich erfüllt haben (Formulare Nachweise etc) das ich meine Kartoffeln zu diesem Traumpreis verkaufen darf?
Ich möchste sie für 50ct/kg abgeben so das ich sie auf jedenfall los bekomme.

Beim Finanzamt hab ich angerufen:
Die wollen nix.

Das Ordnungsamt wollte auch nix.

So, bleiben
Das Landwirtschaftsamt
Die BG
Das Veterinäramt
...

Schließlich kann ich mir nicht vorstellen das ich mich in Deutschland mit einer Tonne Kartoffeln auf den Markt stellen kann ohne das ein Hahn danach kräht :haha:

Edit:

Ja ich gebe zu das ich eine high-Input Strategie verfolge, und auf größtmöglichen Ertrag (wirtschaftlich wie tonnage) mit bestmöglicher Qualität abziele... :aeh:

bienengarten
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Re: Rechtliche Voraussetzungen für Kartoffelverkauf

#2

Beitrag von bienengarten » Di 27. Okt 2015, 23:54

Ölkanne hat geschrieben: ...

Schließlich kann ich mir nicht vorstellen das ich mich in Deutschland mit einer Tonne Kartoffeln auf den Markt stellen kann ohne das ein Hahn danach kräht :haha:

:
Wieso nicht ?
Ich denke mal Kartoffeln gehören zur Urproduktion und dafür braucht es keinen Wandergewerbeschein.Einfach mal beim Gewerbeamt nachfragen .
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zaches
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Re: Rechtliche Voraussetzungen für Kartoffelverkauf

#3

Beitrag von zaches » Mi 28. Okt 2015, 08:11

Wenn du auf dem Markt verkaufen möchtest, ist das Ordnungsamt und der Marktleiter noch gute Ansprechpartner für alle möglichen Infos.

Hier kosten Kartoffeln im Übrigen je nach Sorte zwischen 1-4€ je kg aufm Markt.
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Re: Rechtliche Voraussetzungen für Kartoffelverkauf

#4

Beitrag von Thomas/V. » Mi 28. Okt 2015, 09:40

Wenn das Finanzamt nix will und das Ordnungsamt auch nix dagegen hat, dürfte es keine Probleme mehr geben beim Straßenverkauf.
Auf dem Markt braucht man im Allgemeinen eine Erlaubnis vom Ordnungsamt, das man einen Stand aufbauen kann und dafür bezahlt man eine Standgebühr.

Um auf dem Markt oder vor der Haustür etwas zu verkaufen ist es wichtig, irgendwelche Anreize zu schaffen. Also z.B.besondere Sorten usw. anzubauen, die besser schmecken oder anders aussehen als die im Supermarkt. Damit kann man bessere Preise erzielen. 1€ fürs kg nehme ich an der Straße für Kartoffeln.
Auch könnte man versuchen, noch andere Sachen mit anzubauen und anzubieten, je mehr verschiedene Produkte man anbietet, desto mehr kaufen die Leute.
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Re: Rechtliche Voraussetzungen für Kartoffelverkauf

#5

Beitrag von Sabi(e)ne » Mi 28. Okt 2015, 11:27

Hier muß man für den Markt eine "Marktgänger-Versicherung" nachweisen - für den Fall, daß jemand über ein Abspannseil fällt, und sich was bricht.....
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Benutzer 2354 gelöscht

Re: Rechtliche Voraussetzungen für Kartoffelverkauf

#6

Beitrag von Benutzer 2354 gelöscht » Mi 28. Okt 2015, 12:27

:mama: über den Preis vom nächsten Jahr wird erst im nächsten Jahr verhandelt.
Wir unterhalten uns bei den Äpfeln mindestens einmal pro Woche über die Preise.
Was ist denn wenn es nächstes Jahr zu wenig Kartoffeln gibt? Der Preis steigt und du bist der Dumme.
Und was ist wenn es zu viele Kartoffeln gibt ? Dann sagt dein Händler : Ja Pech gehabt ich krieg Sie bei deinem Nachbarn billiger . :)
Am Anfang ist der Preis dieses Jahr bei uns um die 2,- € gewesen momentan ist er im Einkellerungsloch ca 50 Cent und wird zu Weihnachten wieder steigen.
Somit fragen wir mindestens 2 mal die Wochen Preise ab und passen uns an.
Du kannst auch 10 Tonnen Kartoffeln verkaufen ohne das es wenn stört must nur leise treten.
Und was ist denn 1000kg Kartoffeln ?
geteilt durch 40 Wochen sind das mann gerade 25 Kg Kartoffeln die Woche also noch nicht mal ein 5kg Säckchen pro Tag.
Geld bleibt über wenn du weniger raus gibst wie reinkommt.
Entweder muss wenig rausgehen oder viel reinkommen , eigentlich ganz einfach.

Benutzer 2354 gelöscht

Re: Rechtliche Voraussetzungen für Kartoffelverkauf

#7

Beitrag von Benutzer 2354 gelöscht » Mi 28. Okt 2015, 22:05


Benutzer 4754 gelöscht

Re: Rechtliche Voraussetzungen für Kartoffelverkauf

#8

Beitrag von Benutzer 4754 gelöscht » Do 29. Okt 2015, 00:07

Ui da kam mehr zusammen als ich dachte :)

Warum ich glaube das es da eine Haken geben muss, und ich irgend ein Formular odg brauche?
Wenn ich sehe was der gemeine Landwirt oder Gemüseerzeuger alles zu beachten, dokumentieren und anzeigen muss, kann es doch nicht sein das ich als Privatmensch meine Kartoffeln "einfach so" ohne irgentwas nachweisen zu müssen und ohne Steuern/Gebühren zu entrichten verticken darf...?


Die 32ct/kg sind der Mindestpreis den er mir Zahlt bei einer max. Menge von 1t, liegt der Marktpreis darüber bekomme ich jenen, nur unter 32ct kann mein preis nicht rutschen.
Das habe ich deshalb gemacht, das ich aufjedenfall alle Kartoffeln zu einem Preis losbekomme bei dem ich, auch bei einer unterdurchschnittlichen Ernte (35t/ha, das eigentlich gut erreichbare Ziel sind 50t/ha), keinen € Taschengeld verliere.


Aktuell bin ich aber von 6:00 bis 21:00 mit der Schule beschäftigt.
Telephonieren und aufs Amt rennen mache ich nächste Woche ind den Ferien.

Benutzer 2354 gelöscht

Re: Rechtliche Voraussetzungen für Kartoffelverkauf

#9

Beitrag von Benutzer 2354 gelöscht » Do 29. Okt 2015, 07:54

Wenn du an einen Händler verkaufst wird es anders sein.Wenn du damit irgendwo hin fährst sicher auch. Aber wenn du nur deine Kartoffeln an die Straße stellst darfst du das .
Trägst du selber deine Kartoffeln zum Nachbarn rüber ist das schon wieder was anderes.
Von welcher Menge reden wir den eigentlich.?

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Thomas/V.
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Re: Rechtliche Voraussetzungen für Kartoffelverkauf

#10

Beitrag von Thomas/V. » Do 29. Okt 2015, 08:38

Straßenverkauf ab Hof ist tatsächlich die einfachste Variante.
Aber ich denke, das die Ämter deswegen nix wollten, weil es sich nach deren Auffassung um Lappalien handelt.
So ne Art Hobby, und keine tatsächliche landwirtschaftliche Tätigkeit.
Einmal im Jahr ein paar Zentner Kartoffeln zu verkaufen ist ja noch nicht mal ein landwirtschaftlicher Nebenerwerb und die relevanten Gelder die dabei fließen lohnen für die Bürokratie den Aufwand nicht.
Evtl. müßte man den Gewinn aus der Aktion auf der Steuererklärung angeben, aber als Schüler macht man ja gar keine...

Bis 150 Hühner zu halten und deren Eier zu verkaufen ist auch als "Hobbyhaltung" eingestuft und man muß weniger Bürokratie einhalten als mit 200 Hühnern.
(Natürlich gibts bei Tierhaltung und -produktverkauf trotzdem mehr Vorschriften als bei Gemüse)
Lassen sie mich durch, mein Bruder ist Arzt!

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