Corona

Meldung des Tages
wolkenkind
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Re: Corona

#131

Beitrag von wolkenkind » Sa 21. Mär 2020, 10:06

Ich stimme Emil zu und finde es gut, wenn hier nicht nur gejammert wird. Die Einschränkungen sind nicht schön, ich weiß. Aber man darf auch daran denken, dass es uns sehr sehr lange sehr sehr gut gegangen ist, was man von Menschen in anderen Teilen der Erde nicht immer sagen kann. Mich ärgern die Einschränkungen nicht, ich möchte einfach nur gesund und am leben bleiben ( bin leider Risikogruppe).

Benutzer 6122 gelöscht

Re: Corona

#132

Beitrag von Benutzer 6122 gelöscht » Sa 21. Mär 2020, 11:28

Hier mal ein Cartoon mit Ideen wie man es schafft, sich nicht ins Gesicht zu fassen ... ;)

http://bomelino.de/

viktualia

Re: Corona

#133

Beitrag von viktualia » Sa 21. Mär 2020, 12:56

Mensch, Pitu - o.k., es ist ja auch tröstlich, mit einem Problem nicht ganz alleine zu sein....
Da hab ich auch was feines: Rezepte für Nudeln und Klopapier: https://www.der-postillon.com/2020/03/c ... taene.html

Aber auch was ernsthaftes:
Es ist kein Krieg, im Gegenteil. Unser aller Zusammenhalten ist gefragt, weltweit.
Was mich so vollkommen sprachlos macht ist das fehlende Verständnis der Leute für "Exponentialfunktionen".

Wenn ich denn an eine Art "Krieg" glauben würde: es verhilft doch allein das Isolieren dazu, besser "gerüstet" zu sein.
Wir können dem was entgegensetzen, aber halt nicht "Munition" sondern Mathematik.
Wir bestimmen jetzt durch unser Verhalten das zahlenmässige Verhältnis von "Gegnern" zu "Opfern".
(Bis wir dann irgendwann Impfstoff oder Medis haben.)

Und: alle Welt spricht von "zuwenig Intensivbetten" - überlegt denn sonst keiner, dass jetzt eben nicht Heerscharen an Schutzengeln unterwegs sind, die dafür sorgen, dass tatsächlich nur Covid Patienten diese Plätze brauchen?
Natürlich ist es jetzt nicht angesagt, mit dem Motorrad zu fahren oder sonstige Aktionen zu bringen, die zu Unfällen führen könnten.

Ich richte mich darauf ein, dass es noch bis nächstes Jahr dauert.
Und in welchem Umfang welche Einschränkungen gelten müssen, können wir jetzt beeinflussen, indem wir die Kurve flach halten.

@Elisabeth, meintest du (Wild)Vogelfutter oder Hühner?
Futtersilos befüllen
Zum Versorgen deiner Tiere darfst du auf dein Grundstück fahren; das dürfen Pferdehalter auch, wenn sie sich an gewisse Auflagen halten, Gassigehen ist ja auch noch erlaubt. https://herz-fuer-tiere.de/info-service ... uarantaene

Eule
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Re: Corona

#134

Beitrag von Eule » Sa 21. Mär 2020, 14:11

viktualia hat geschrieben:
Sa 21. Mär 2020, 12:56
Natürlich ist es jetzt nicht angesagt, mit dem Motorrad zu fahren oder sonstige Aktionen zu bringen, die zu Unfällen führen könnten.
https://www.deutsche-familienversicheru ... -zu-hause/
Die meisten Unfälle passieren zu Hause

viktualia

Re: Corona

#135

Beitrag von viktualia » Sa 21. Mär 2020, 14:34

Eule, warum diese Ergänzung zu
oder sonstige Aktionen zu bringen, die zu Unfällen führen könnten
?

Unsere Eigenverantwortung ist in hohem Maße gefragt,
Zuhause,
auf der Strasse
und im Umgang mit unsern Mitmenschen.

Wir können in den nächsten Tagen und Wochen ganz konkret darauf einwirken, ob wir diesen Herbst mit der Sache durch sind,
oder erst in 3 Jahren.
https://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/120/1712051.pdf
(Corona ab S.55, "Dauer" S. 61)

woidler
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Re: Corona

#136

Beitrag von woidler » Sa 21. Mär 2020, 14:41

Unter dem Stichwort Allgemeinverfügung Ausgangssperre Bayern lässt sich der vollständige Text im www finden

Im folgenden ein paar Überlegungen meinerseits:

„1. Jeder wird angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.

Rechtsgrundlage ist das Infektionsschutzgesetz , früher Bundesseuchengesetz. Es geht um die Reduzierung von Kontakt, nicht um das Verbot des Transports von eventuell infektiösen Materials

2. Untersagt werden Gastronomiebetriebe jeder Art. Ausgenommen ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen.


3. Untersagt wird der Besuch von Krankenhäusern , Heimen usw.

4. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe zulässig

5. Triftige Gründe sind insbesondere:

Der Begriff " insbesondere" bedeutet , daß es weitere triftige Gründe geben kann, die in der nachfolgenden
Auflistung nicht enthalten sind, zB weil die nachfolgenden Regelungen nur häufige Lebenssachverhalte abbilden

a) die Ausübung beruflicher Tätigkeiten,
Es gibt hier noch keine Einschränkung für lebensnotwendige Gewerbe, zB Lebensmittelindustrie, Gesundheitswesen

b) die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen (z. B. Arztbesuch, medizinische Behandlungen; Blutspenden sind ausdrücklich erlaubt) sowie der Besuch bei Angehörigen helfender Berufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist (z. B. Psycho- und Physiotherapeuten),

c) Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs (z. B. Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Tierbedarfshandel, Brief- und Versandhandel, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Banken und Geldautomaten, Post, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Reinigungen sowie die Abgabe von Briefwahlunterlagen). Nicht zur Deckung des täglichen Bedarfs gehört die Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen wie etwa der Besuch von Friseurbetrieben,
Es gibt seit Beginn dieser Woche in Bayern eine Positivliste für Betriebe mit Publikumsverkehr die geöffnet bleiben
dürfen , zB Tierfutter, Landmaschinenhändler, freie Berufe. Ich nehme mal an daß Friseure , Bau- und Gartenmärkte
aus dieser Regelung jetzt herausgenommen worden sind.

d) der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorgerechts im jeweiligen privaten Bereich,

e) die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,

f) die Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis,

g) Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung und
Das bedeutet, daß man jederzeit einen Spaziergang, eine Wanderung, einen Lauf oder eine Radtour zu seinem entfernter liegenden Garten machen kann.

h) Handlungen zur Versorgung von Tieren.

Weitere trifftige Gründe könnten jetzt alle Handlungen sein, die im Zusammenhang mit dem eigenen Vermögen stehen, also Besitz und Eigentum. Maßnahmen im Wald einer Privatperson, die nicht Land-/Forstwirtin ist,
Vermietung einer Wohnung, Kontrolle eines angmieteten /gepachteten Grundstücks oder eines Grundstücks das im Eigentum steht.

6. Die Polizei ist angehalten, die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung zu kontrollieren. Im Falle einer Kontrolle sind die triftigen Gründe durch den Betroffenen glaubhaft zu machen



Zum glaubhaft machen , daß mehre Personen im gleichen Haushalt wohnen , kann man die Personalausweise vorlegen, aus denen sich dann hoffentlich die gleiche Meldeanschrift ergibt.
Die Einkaufstour mit dem Auto kann man bei der Hinfahrt mit leeren Einkaufstaschen und Leergut belegen.
Die Fahrt zur Bank mit Überweisungszettel/Kontoauszügen.
Bei Fahrten zu eigenen Grundstücken würde ich den Miet-/Pachtvertrag oder einen Grundbuchauszug in Kopie
mitnehmen. (In sonstigen Fällen Kopie der Lohnabrechnung für Weg zur Arbeit) ich würde die Kopien gleich im
Auto deponieren.
Wieviel die Polizei dann noch zur Glaubhaftmachung wissen will, kann ich nicht beurteilen. Ich würde aber einen
wichtigen Grund nennen, warum ich gerade jetzt da hin muß:
zB Kontrollen: Käferbefall im Wald, Schäden nach Sturm , Abschaltung/Kontrolle Gewächshausheizung, Beregnungspumpe, dringender Heckenschnitt, Gießen der vorhandenen Jungpflanzen . Aus dem Bauch raus würde ich nicht damit argumentieren, daß ich gerade jetzt irgend was neues anfangen will/muß, sondern das bestehende
schützen muß . Im Sommer lässte sich dann antürlich auch mit dem Ernten argumentieren, da das dann ja wieder ein
Versorgungsgang bezüglich Lebensmittel ist.

7. Ein Verstoß gegen diese Allgemeinverfügung kann nach § 73 Abs. 1a Nr. 6 des Infektionsschutzgesetzes als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Da droht kein Gefängnis und nach einem Bußgeldbescheid kann man Einspruch einlegen , und das Gericht entscheidet, ob das Bußgeld zu recht verhängt worden ist und ob die Höhe
passt, wobei bei der gerichtlichen Prüfung eben dann wieder von den urprünglichen Zielen der Allgemeinverfügung auszugehen ist

woidler

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Re: Corona

#137

Beitrag von si001 » Sa 21. Mär 2020, 14:44

Fast gleichlautend ist ab heute die Regelung auch in Baden-Württemberg.

Bei uns fährt schon den ganzen Tag die Feuerwehr mit Lautsprecherwagen durch den Ort und verkündet die neuen verschäften Regelungen, damit sie vielleicht nun auch der letzte Sepp mitbekommt.

Ne, mich stören die Regelungen auch nicht. Mich verärgern nur diejenigen, die sich nicht dran halten, weil sich wegen dieser Leute die ganze Sache unnötig hinziehen wird.
Liebe Grüße, si001!
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Re: Corona

#138

Beitrag von emil17 » Sa 21. Mär 2020, 23:18

elisabeth hat geschrieben:
Sa 21. Mär 2020, 09:25
@emil17 Das finde ich jetzt ein bisschen unfair mein – zugegeben – Jammern auf hohem Niveau, mit irgendwelchen Grausamkeiten von früher oder heute abzuwägen oder zu vergleichen
...
nur, mit dem „schlimmer geht immer“-Argument, kann man dann eigentlich jede Kritik, jeden Zweifel, jede Diskussion, jede Angst oder was auch immer mit dem einfachen Satz „sei froh, dass du lebst“ abwürgen.
Mir helfen solche Vergleiche, um das, was jetzt ist und was man nicht mehr einfach so kann, als lästige, aber notwendige Einschränkung aufzufassen. Es soll nicht eine Diskussion abwürgen, sondern die gegenwärtige Lage einordnen helfen.
Und ja, ich bin froh, dass ich (noch?) gesund bin.
Wer will, findet einen Weg. Wer nicht will, findet eine Ausrede.

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Re: Corona

#139

Beitrag von Oli » So 22. Mär 2020, 09:19

Ich habe gestern Nachricht von meiner Krankenkasse bekommen, das könnte jetzt für andere freiwillig gesetzlich Versicherte interessant sein.
Wir verschlanken aufgrund der aktuellen Lage den Prozess:
Uns reicht jetzt ein formloser schriftlicher Antrag (Gewinneinbruch mindestens 25 %, Schätzung der zukünftigen Einnahmen, Hinweis: Änderung aufgrund der Corona-Krise). Eine BWA kann man beifügen, sofern vorhanden. Aber sie ist keine Pflicht mehr.
Nach Erteilung eines Steuerbescheides erfolgt dann ggf. eine Korrektur.
Edit: das betrifft jetzt die Barmer, ich vermute, dass es bei anderen Kassen ähnlich aussieht.

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Re: Corona

#140

Beitrag von Oli » So 22. Mär 2020, 09:22

Oli hat geschrieben:
So 15. Mär 2020, 16:43
Ja, so langsam dürfte es klar werden, wohin die Reise geht. Und sicher nicht nur in Österreich.

Eine Überlegung für diejenigen SV, die getrennt von ihrem Garten wohnen wäre, ob sie nicht in die Gartenhütte ziehen.
Je nachdem, von welcher Dauer der Maßnahmen und welcher Verschärfung man ausgeht. Je nachdem, wie man die Lage bewertet und wie die persönliche Situation ist, ob man diese Gartensaison evtl. ausfallen lassen will, ob man mit totaler Ausgangssperre rechnet usw.

[...]
Damit es nicht zwischen anderem untergeht und weil es für einige aktuell ist, hole ich diese Überlegung nochmal hoch. Das muss jeder für sich beurteilen und eventuell sich nochmal informieren, ob man an der Meldeadresse verharren muss.

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