Genau das beunruhigt mich auch ... Da hat man ein schöne abgelegene Einöde (nächster Nachbar 300 m Luftlinie, dazwischen eine Felswand) und gilt deswegen schon fast als Autist, weil ja nur "normal" ist wer mindestens einmal die Woche eine Fete krachen lässt - und dann darf man da nicht hin, weil diese Spacken sich nicht an einfachste Regeln halten können ...Raubritterin hat geschrieben: ↑Fr 20. Mär 2020, 10:56Hallo zusammen,
mich beunruhigt es nun ob ich weiter mit dem Auto zu meinem Garten fahren darf wenn es eine Ausgangssperre gibt.
Ich hoffe, dass man das per Selbstdeklaration regeln kann.
Solange nur professionelle Aktivitäten ausserhalb erlaubt sind, wenn dabei die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden können, dürfte ich einen Landschaftsgärtner bestellen und der dürfte das tun, was ich selber nicht dürfte, da es sich bei mir ja nicht um eine berufliche Tätigkeit handelte ... das kanns ja auch nicht sein.