Selbstversorgerimmobilien

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marion
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Re: Selbstversorgerimmobilien

#791

Beitrag von marion » Di 30. Apr 2013, 09:35

canislupus hat geschrieben:... wie findet ihr das teil ? 35.000 euronen, will ich mir vielleicht mal ansehen, die lage ist nicht schlecht, genau zwischen hamburg
und berlin. mal sehen, was man da investieren muss, wenn der noch 5.000 euro runtergeht ... könnte man sich so
nach und nach fertigmachen.

http://www.immobilienscout24.de/expose/68468257



... hier noch ein ehemaliger kindergarten im gleichen ort, ein hammerpreis 32.000 euro, das ist der preisverfall im osten !
333 qm wohnfläche... und der zustand scheint echt nicht schlecht zu sein. ist kaum zu glauben, so ein preis.
ein bißchen wenig land, aber in der gegend bekommt man immer was dazu. könnte man auch ein wohnheim
für " gescheiterte existenzen " draus machen, das würde dann zu mir passen :mrgreen:

http://www.immobilienscout24.de/expose/67796819
Nicht schlecht, Herr Specht.
Der Kindergarten ist schon recht lange inseriert, mir persönlich wäre er viel zu groß und damit zu teuer in der Unterhaltung und Sanierung.
Das Bauerhaus klingt gut und sieht von Außen ja schon mal recht gut aus. Sieht fast so aus, als ob schon gedämmt wurde ? Ist auch nicht so riesig und damit überschaubarer.

Viel Spaß beim besichtigen,
Marion
Ich fühl mich, als könnte ich Bäume ausreißen.
Also, kleine Bäume.
Vielleicht Bambus.


Es wird ... :-)

landwirt2
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Re: Selbstversorgerimmobilien

#792

Beitrag von landwirt2 » Di 30. Apr 2013, 10:17

das idylische fachwerkhaus bei ebay in gera ist doch gleich in meiner nachbarschft

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Little Joe
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Re: Selbstversorgerimmobilien

#793

Beitrag von Little Joe » Di 30. Apr 2013, 10:24

Melusine hat geschrieben:Abrißreif triffts eher......

... habt ihr das gelesen "wenn ich es nicht verkaufe, werde ich es selber renovieren und einziehn" warum hat er dass denn nicht gleich gemacht :hmm:
Erstaunlich, dass Menschen, die alles besser wissen, nie etwas besser machen.

Manfred

Re: Selbstversorgerimmobilien

#794

Beitrag von Manfred » Di 30. Apr 2013, 10:28


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citty
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Re: Selbstversorgerimmobilien

#795

Beitrag von citty » Di 30. Apr 2013, 16:08

Hallo,

jetzt ist mein Traumhaus zu verschenken! Der Besitzer schreibt ja, dass ihm das Geld zur Renovierung fehlt.

Das Haus in Oberfranken ist auch wunderschoen.

LG Citty
Dr. Roger Liebi fan :)

Baumschubser
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Re: Selbstversorgerimmobilien

#796

Beitrag von Baumschubser » Mi 1. Mai 2013, 11:32

Moin
Ich habe mal " §35"... "Aussenbereich"....."landwirtschaftlich priviliegiert"....eingegeben und bekam hier im Forum keine Treffer dazu.
Man muss beim Hauskauf im baulichen Aussenbereich drauf achten ob das Objekt eventuell unter §35 fällt (Bauen im Aussenbereich).
Wenn ja darf man kaufen, besitzen aber nicht WOHNEN wenn man KEIN Landwirt ist :hmm:
Das verschweigen alle Makler und auch alle Verkäufer.
"Normal" passiert nichts wenn Nichtlandwirte einziehen, aber wehe es gibt eine Anzeige oder man stellt einen Bauantrag wegen An-oder Umbau, dann kommt die Akte auf den Tisch und die Gesichter werden länger und länger...
Man kann beim Bauamt aber einen Nutzungsänderungsantrag stellen.
All das sollte VOR dem Kauf erfragt werden.
Wer sich dafür interssiert:
http://foren.kreis-stormarn.de/view/boa ... 2c2dc7d619

Gruss Willy

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Re: Selbstversorgerimmobilien

#797

Beitrag von canislupus » Mi 1. Mai 2013, 18:23

moin willy,

wenn auf dem 35 er grundstück schon ein haus steht, bekommst du eigentlich immer die nutzungsänderung zu wohnzwecken genehmigt.

bei an - umbauten gibts fast nie eine gehemmigung, deswegen sollte man -- wenn man vernünftige nachbarn hat -- bei kleineren an - umbauten
am besten gar keinen bauantrag stellen. nach dem motto " no risk, no fun ", aber ein restrisiko bleibt natürlich.

ich habe mit nem 35 er grundstück einen richtigen " spaß " erlebt. wollte eines vor ein paar wochen günstig kaufen, das ehemalige haus wurde leider
vorher abgerissen. der typ vom bauamt sagte mir, ich dürfe dort nur was neues raufbauen, wenn ich eine sogenannte " privilegierte landwirtschaft "
nachweisen könne. das heißt im klartext, keinen nebenerwerb, sondern ich hätte VORHER nachweisen müssen, dass ich davon leben kann. wollte da
eigentlich ne imkerei aufbauen, aber erstmal klein anfangen. ne ne, sagte der typ, imkerei wäre zwar landwirtschaft, aber ich müsse von vornherein
den nachweis erbringen, dass ich davon leben kann.

im klartext heißt das, neu etwas aufbauen ist nicht erlaubt, zumindest nicht mit einer hütte drauf, da musst du dann woanders wohnen. wenn du da wohnen
willst, musst du im vorfeld nachweisen können, dass du einen rentablen landwirtschaftlichen betrieb aus dem boden stampfen kannst.
ist ne klasse regelung, so wird einem existenzgründer von anfang an der hahn zugedreht. vermutlich ist das bewußt so gemacht, damit z.b. die
steuerzahlenden tierquälerfabriken weiterhin ungestört wie pilze aus dem boden schießen können, die bekommen nämlich sofort eine genehmigung für aufbauten.

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Re: Selbstversorgerimmobilien

#798

Beitrag von citty » Mi 1. Mai 2013, 18:48

DANKE fuer die extrem interessanten Infos, Ihr beiden, an sowas denkt man normalerweise ueberhaupt nicht!!! man geht davon aus, dass ein Wohnhaus in jedem Fall auch bewohnt werdne darf!! Muss ich mir merken!!

Noch eine Frage: gilt das fuer alle Haeuser im Aussenbereich, wenn z.b. ueberhaupt keine landwertschaftlich nutzbare Flaeche mitverkauft wird???

LG Citty :bieni:
Dr. Roger Liebi fan :)

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Re: Selbstversorgerimmobilien

#799

Beitrag von Baumschubser » Mi 1. Mai 2013, 18:53

Moin
Kunden von mir kauften ganz stolz einen Resthof mit Land für Pferdekoppel, recht günstig alles, wohnten jahrelang.
Irgendwann sollte gross um und angebaut werden, der Archtitekt reichte ein und das Drama begann.
Sie bekamen Genehmigung wegen "familiengerechter Erweiterung"..zum Glück.
Viele kaufen billige Resthöfe, Stall für Pferde, Scheune für Boot und Caravan, alle sind glücklich, bis................ :pfeif:
-
Ich habe mal im Zuge unserer Immosuche die Makler angeschrieben welches Baurecht dann dort gelte, KEINER hatte je davon gehört, sie sagten nur "es ist doch bewohnt gewesen".
Auch die Banken die das Ding ja finanzieren sollen kennen dieses Risiko nicht, das wundert mich besonders, denn grad die Banken passen doch sehr auf.
Was nützt das Objekt mit Scheune und Koppel wenn das Bauamt die Akte erst herasugekramt hat, man kanns eigentlich nur an Volllandwirte veräussern, der Wert wäre gegen Null.
Dann haben wir noch die Althäuser ohne Zeichnungen, Statiken, Genehmigungen weil es noch keine Bauämter gab.
Die vielen Schwarzanbauten und Schwarzumbauten die über die Jahre gemacht wurden und sogar im Katasterplan stehen sind illegal, die Beweislast liegt beim Eigentümer, das Bauamt lehnt sich zurück und wartet darauf das der Eigentümer nachweist das der oder der Anbau von 1950 oder 1970 genehmigungsfähig war , nachgenehmigt werden könnte..usw..bzw, ob das ganze Objekt noch Bestandsschutz geniesst.
Das wäre eine Katastrophe.
Also wenn kaufen und wohnen niemals zum Bauamt gehen.
Oft wissen die Gemeinden auch schon Bescheid, meist sagen die dann kein Problem, das Haus ist schon seit 1925 oder 1895 oder 1930 von Nichtlandwirten bewohnt gewesen und dann ist das ok-Bestandsschutz.
Ich habe mich in der Dorfchronik schlau gemacht weils sonst keinerlei Infos gab.
Die schreiben ja genau wer wann wohnte und was der beruflich machte :)
Der Sinn des Ganzen ist die Befürchtung einer Splitterseidlung im Grünen. Wenn sich jeder eine billige Koppel kauft und da ein Haus hinstellen dürfte hätten wir zunächst mal zerhackstückte Ackerflächen und Störungen in der Natur und die Gemeinden würden ihre Bauplätze nie mehr los.
Gruss Willy

Citti:
Wer sein Land verkauft ist kein Landwirt mehr, er darf aber dann dort selber solange wohnen wir er lebt, er hat quasi persölichen Bestandsschutz, Duldung oder wie immer (Juristen wissens besser).
Verkauft er aber an Normalos haben die ein Problem wenn sie es selber nutzen wollen.
Man sollte sich vor Vertragsabschluss informieren.

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Dagmar
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Re: Selbstversorgerimmobilien

#800

Beitrag von Dagmar » Mi 1. Mai 2013, 20:15

Hallo Baumschubser,

bin jetzt zwar keine Rechtsanwältin, aber ich würde das anders interpretieren.

Wenn im Aussenbereich das Gebäude schon eindeutig als Wohnhaus errichtet wurde und auch in der Vergangenheit so genutzt wurde, darf man auch in Zukunft dort wohnen. Auch ohne das man selber Landwirt ist. Man kann ja auch als nicht Landwirt Ackerbaufläche, Grünland, etc. (wenn man einige Bedingungen einhält :holy: ) kaufen.

Der erwähnte Paragraph bestimmt vor allem eventuell gewünschte bauliche Veränderungen oder Neubauten.


Dagmar
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