Moin
Kunden von mir kauften ganz stolz einen Resthof mit Land für Pferdekoppel, recht günstig alles, wohnten jahrelang.
Irgendwann sollte gross um und angebaut werden, der Archtitekt reichte ein und das Drama begann.
Sie bekamen Genehmigung wegen "familiengerechter Erweiterung"..zum Glück.
Viele kaufen billige Resthöfe, Stall für Pferde, Scheune für Boot und Caravan, alle sind glücklich, bis................
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Ich habe mal im Zuge unserer Immosuche die Makler angeschrieben welches Baurecht dann dort gelte, KEINER hatte je davon gehört, sie sagten nur "es ist doch bewohnt gewesen".
Auch die Banken die das Ding ja finanzieren sollen kennen dieses Risiko nicht, das wundert mich besonders, denn grad die Banken passen doch sehr auf.
Was nützt das Objekt mit Scheune und Koppel wenn das Bauamt die Akte erst herasugekramt hat, man kanns eigentlich nur an Volllandwirte veräussern, der Wert wäre gegen Null.
Dann haben wir noch die Althäuser ohne Zeichnungen, Statiken, Genehmigungen weil es noch keine Bauämter gab.
Die vielen Schwarzanbauten und Schwarzumbauten die über die Jahre gemacht wurden und sogar im Katasterplan stehen sind illegal, die Beweislast liegt beim Eigentümer, das Bauamt lehnt sich zurück und wartet darauf das der Eigentümer nachweist das der oder der Anbau von 1950 oder 1970 genehmigungsfähig war , nachgenehmigt werden könnte..usw..bzw, ob das ganze Objekt noch Bestandsschutz geniesst.
Das wäre eine Katastrophe.
Also wenn kaufen und wohnen niemals zum Bauamt gehen.
Oft wissen die Gemeinden auch schon Bescheid, meist sagen die dann kein Problem, das Haus ist schon seit 1925 oder 1895 oder 1930 von Nichtlandwirten bewohnt gewesen und dann ist das ok-Bestandsschutz.
Ich habe mich in der Dorfchronik schlau gemacht weils sonst keinerlei Infos gab.
Die schreiben ja genau wer wann wohnte und was der beruflich machte
Der Sinn des Ganzen ist die Befürchtung einer Splitterseidlung im Grünen. Wenn sich jeder eine billige Koppel kauft und da ein Haus hinstellen dürfte hätten wir zunächst mal zerhackstückte Ackerflächen und Störungen in der Natur und die Gemeinden würden ihre Bauplätze nie mehr los.
Gruss Willy
Citti:
Wer sein Land verkauft ist kein Landwirt mehr, er darf aber dann dort selber solange wohnen wir er lebt, er hat quasi persölichen Bestandsschutz, Duldung oder wie immer (Juristen wissens besser).
Verkauft er aber an Normalos haben die ein Problem wenn sie es selber nutzen wollen.
Man sollte sich vor Vertragsabschluss informieren.