KFZ Steuerbefreiung für landwirtschaftiche Zugmaschinen

Was halt nirgendwo passt
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vogelsberger
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KFZ Steuerbefreiung für landwirtschaftiche Zugmaschinen

#1

Beitrag von vogelsberger » Do 8. Dez 2022, 19:11

Hallo,

Während früher ein Wisch von dem Ortslandwirt gereicht hat, weht seit paar Jahren ein scharfer Wind.

Jetzt ist Zoll zuständig und sind neue Bestimmungen in Kraft.

Jetzt reicht nicht ein LW Betrieb angemeldet zu haben, nein, jetzt muß ich auch noch nachweisen, daß ich Produkte verkaufe. Altfahrzeuge werden nicht überprüft, doch weh, wenn für den Zweitschlepper ein frischer Befreiungsantrag gestellt wird.

Hat noch jemand Erfahrungen damit?
Ist Bericht über weiteren Fortgang meines Kampfes mit der Behörde vom allgemeinem Interesse?

Gruß
Daniel

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MeinNameistHASE
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Re: KFZ Steuerbefreiung für landwirtschaftiche Zugmaschinen

#2

Beitrag von MeinNameistHASE » Fr 9. Dez 2022, 10:21

Guten Morgen,

der Zoll ist nicht erst seit gestern zuständig und was die Alt-Befreiungen angeht würde ich mich nicht in Sicherheit wiegen. Ich weiß von ein paar Fällen bei denen der Zoll nachgefragt und die Befreiung entzogen hat.

Zum Nachweis der Marktteilnahme kann ich nur das Urteil des FG Münster aus 2016 zum Thema grünes Kennzeichen als Lektüre empfehlen :aeh:

Mir gegenüber war die Aussage eines Sachbearbeiters am Telefon: "Unter 10 ha brauchen Sie überhaupt keinen Antrag auf Steuerbefreiung stellen. 10 ha schafft man auch mit einem Traktor..."

Gruß Jo
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woidler
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Re: KFZ Steuerbefreiung für landwirtschaftiche Zugmaschinen

#3

Beitrag von woidler » Fr 9. Dez 2022, 15:16

Für das grüne Nummernschild bei einem Unimog wurde bei 6 ha Wald neben den Angaben zum Holzverkauf verlangt, daß genau dargelgt wurde, für welche Betriebsabläufe der Unimog gebraucht wird und warum der Schlepper nicht aureicht.

Mir selber hat der Zoll die Lust an der Antragstellung für meinen kleinen Iseki genommen, nachdem die Sachbearbeiterin auf meinen Hinweis, daß ich doch schon für einen Schlepper ein grünes Nummernschild hatte , gemeint hat, daß man das ja eventuell dann ja auch nachprüfen müsste - da habe ich lieber das telefon aufgelegt. Immerhin dürfte ich jetzt den Überrollbügel abbauen ...

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