Rohana hat geschrieben:
"Für den Sortenschutz besteht ein von der UPOV verwaltetes internationales System im Internationalen Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen, dem derzeit 71 Staaten und die Europäische Union angehören."
Das bedeutet nur, dass die Sortenschutzgesetze dieser anderen Länder den gleichen Schutz bieten. Diese internationalen Verpflichtungen bedeuten immer eine freiwillige Verpflichtung der Unterzeichnerstaaten, ihre Gesetze anzupassen. Es bedeutet nicht, dass man die gesetzgeberische Gewalt an Dritte abgibt. Es bedeutet folglich auch nicht, dass du das von Oelkanne zitierte Sortenschutzgesetz im Ausland anwenden kannst. Willst du im Ausland klagen, musst du das dort passende Gesetz heraussuchen (das wenn es sich um einen Übereinkommens-Mitgleidstaat handelt, dir die gleichen Rechte schützt, wie das im Inland der Fall wäre) und das dann nach nationalem Recht durchzusetzen versuchen. Das geht in Polen auf polnisch und in Frankreich auf französisch.
Als Einzeltäter bist du damit schon hoffnungslos überfordert, denn sein Recht durchsetzen muss man selber. Die Konzerne unterhalten deshalb in jedem Land umfangreiche Rechtsabteilungen.
Verwechsle bitte nicht den kommerziellen Nachbau geschützter Sorten mit der Weiterzüchtung auf Basis von geschützten Sorten und diesen nicht mit der Patentierung von Sorten.
Zudem ist der Anbau von Nutzpflanzen nicht frei, wie behauptet wurde - es dürfen nur zugelassene Sorten kommerziell angebaut werden. Damit sind die meisten alten Landsorten schon raus, weil niemand die Zulassung beantragt und die dafür erforderlichen Kriterien (Sortenreinheit, Krankheitsresistsenz) in der von den Behörden verlangten Weise nachgewiesen hat.
Wer will, findet einen Weg. Wer nicht will, findet eine Ausrede.