Euer Selbstversorger-Ärger

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Re: Euer Selbstversorger-Ärger

#2581

Beitrag von Maisi » Mo 7. Jan 2019, 11:28

Unglaublich! :watne:

Benutzer 2354 gelöscht

Re: Euer Selbstversorger-Ärger

#2582

Beitrag von Benutzer 2354 gelöscht » Mo 7. Jan 2019, 11:39

Hat sich 2016 etwas an der Gesetzeslage geändert ? Warum schreiben die jetzt und nicht schon 2016 ?
Warum kostet das für 2 Jahre jetzt soviel mehr ?

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Re: Euer Selbstversorger-Ärger

#2583

Beitrag von Sonnenstrahl » Mo 7. Jan 2019, 11:56

Woher sollen wir das wissen. Wir haben ja immer alles bezahlt.
Ist eine Frechheit, dass die das einfach Rückwirkend als PKW besteuern.

Wenn wir das 2016 gewusst hätten, hätten wir den T4 da schon abgemeldet. Er stand ja eh die meiste Zeit, war ja nur Baufahrzeug :bang:

Benutzer 2354 gelöscht

Re: Euer Selbstversorger-Ärger

#2584

Beitrag von Benutzer 2354 gelöscht » Mo 7. Jan 2019, 13:16

genau das ist ja die Frage.
Darf etwas Rückwirkend besteuert werden ohne das ihr Informiert worden seit.

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Re: Euer Selbstversorger-Ärger

#2585

Beitrag von Rohana » Mo 7. Jan 2019, 13:30

Widerspruch einlegen? Am Bescheid sollte eigentlich eine Rechtsbehelfsbelehrung sein oder wie das Ding heisst.
Ein jeder spinnt auf seine Weise, der eine laut, der andere leise... (Ringelnatz)

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Re: Euer Selbstversorger-Ärger

#2586

Beitrag von Sonnenstrahl » Mo 7. Jan 2019, 14:00

Widerspruch haben wir gestern eingelegt.
Mal sehen, was da kommt

Wenn sie zumindest geschrieben hätten, dass es erhöht wird, ihno :nudel:

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Re: Euer Selbstversorger-Ärger

#2587

Beitrag von Zacharias » Mo 7. Jan 2019, 15:01

Seltsame Geschichte, da stimmt doch was nicht. Ich fahre auch einen LKW, konnte bei Anmeldung selbst festlegen, ob ich den als PKW oder als LKW nutze. Wenn ich die Differenz der inzwischen 10 Jahre nun nachzahlen müsste...
Grüße,
Birgit

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Re: Euer Selbstversorger-Ärger

#2588

Beitrag von Spencer » Mo 7. Jan 2019, 15:44

Das Problem bei der Sache ist, das der Zoll die Steuern eintreibt. Das dieses wiederum auch rechtlich als sehr umstritten gilt dürfte ja hinlänglich bekannt sein. Genau wie die Rundfunkbeiträge, die von einer anderen, einer zweiten Firma erpresst werden.... Doch der Staat hat halt die Macht seine Kriminalität legitimieren zu lassen.

Zurück zum Thema.
Dem Zoll interessiert nicht ob der Steuerbescheid in irgend einer Form rechtens ist oder nicht. Er ist "nur" der Eintreiber. Selbst wenn da 100 Tsd. Euro drauf stehen würden, interessiert dem Zoll das nicht. Er lässt dann vollstrecken, wenn man nicht zahlen kann....

Und die eingefordert Summe ist doppelt so viel, wie ich im Monat verdiene. Zumal ich sowieso nur 6 - 8 Monate im Jahr Geld verdiene.
Ich will und kann nicht zahlen.

Das heißt, irgend ein Mitarbeiter beim Finanzamt hat schlechte Laune und füllt irgend welche Steuerbescheide aus wie es ihm beliebt. Diese müssen dann erst einmal beglichen werden ansonsten ist man ein Straftäter ?
Und wenn man sie nicht begleichen kann, wird man enteignet ?
Zum Widerspruch muss der angebliche Steuerschuldner beweisen das der Steuerbescheid nicht rechtens ist ? Hier wird also die Beweislast umgekehrt ?

:hmm: Irgendwie drängt sich mir ein Vergleich auf. Ein Steuereintreiber der bei den Bauersleuten das letzte Schwein aus dem Stall zerren lässt, weil der König sich mit seinen Schlossbauten verplant hat ist irgendwie das gleiche wie der Zoll, der den Gerichtsvollzieher schickt.... weil der Staat nach Belieben das Geld aus "seinen Bürgern" pressen lassen kann.

Nee, nee.... Stimmt nicht. Alles nur VT. Der Steuerbescheid ist wahrscheinlich der Witz eines Freundes....

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Re: Euer Selbstversorger-Ärger

#2589

Beitrag von christine-josefine » Mo 7. Jan 2019, 16:10

Seh mal nicht gleich so schwarz :)
selbst beim Finanzamt gibt es Menschen
und Menschen machen Fehler
oft hilft es mit den Menschen zu reden
hat bei mir schon etliche Unklarheiten beseitigt :)
Viele Grüße, Christine mit J
Wait and see!

woidler
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Re: Euer Selbstversorger-Ärger

#2590

Beitrag von woidler » Mo 7. Jan 2019, 19:20

Ich würde zusätzlich zum Einspruch gegen den Steuerbescheid die Aussetzung der Vollstreckung beantragen.
In der Begründung würde ich ausführen, daß momentan kein geld da ist, und Ihr ja in keiner Weise damit rechnen musstet
, daß eine Nachforderung in der genannten Höhe geltend gemacht wird. um Überraschungseffekt gehört auch, daß keine erneute
Vorführung oder Inaugenscheinnahme des Fahrzeuges stattgefunden hat, und Ihr zur neu beabsichtigten Neubewertung angehört wordn seid.

woidler

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