Ach so, ja, ich verwechsel zum einen gern die Begriffe, sorry.
Und sormthe94 schreibt einfach nur irgendwas, um was zu schreiben, zwecks "Tarnung". Wird klar, wenn man sich die restlichen Beiträge aufruft, das muss man also nicht überbewerten.
Ich hab jetzt aber doch noch mal nachgegoogelt, und ohne das ich mich dafür verbürgen will gefunden:
HELMPFLICHT
Eine Fahrradhelmpflicht gibt es weder für Fahrräder noch für Elektrofahrräder ! Nur für sogenannte S-Pedelecs ( bis 45km/h ) besteht die Verpflichtung einen „geeigneten“ Helm zu tragen.
Wir empfehlen allerdings generell das tragen eines Fahrradhelms beim Fahren auf dem Elektrorad, da die Durchschnittsgeschwindigkeit doch deutlich höher ist als bei der rein muskelkraftbetriebenen Variante.
Erst ab dem Mofa, welches rein motorgetrieben eine Geschwindigkeit von über 20km/h erreicht besteht die Pflicht einen ( Motorrad )-Helm zu tragen.
Was im Umkehrschluss wohl bedeutet, wenn ich meinem nen "Gasgriff" anschraube und damit ja ohne treten über 20 km/h komme, müsste ich einen Motorradhelm tragen? Da würd ich mir aber echt bisschen blöd vorkommen, am besten noch Integralhelm, also bleibt es wies ist

Dafür haben wir ja noch nen richtiges (Oldtimer-)Motorrad rumstehen, wenn ich ohne Treten aber dafür mit Knattern fahren will.
Lg
Olaf
Eigentlich bin ich ein netter Kerl.
Wenn ich Freunde hätte, könnten die das bestätigen.