Privilegiertes Bauen im Aussenbereich

Knecht

Privilegiertes Bauen im Aussenbereich

#1

Beitrag von Knecht » So 10. Okt 2010, 09:30

Hallo zusammen,

hoffe daß mir hier geholfen werden kann,habe dieselben Fragen schon in Landwirtschaftsforen gestellt ,aber irgendwie.....sind Hobbygärtner dort so angesehen wie Maulwurfsgrillen...oder Hundekotnichtwegschaufler ,entsprechend die Antworten der " Fachleute ".Das kommt davon wenn man sich täglich das Gehirn auf dem Trecker rütteln lässt . :dreh: :)
Zu meinem Anliegen . Da ich für meine Zukunftsszenarien nichts Gutes erahne,habe ich den großen Schritt getan und mir Ackerfläche gekauft .Auf Ratenbasis und mir wird trotzdem schummrig daß ich diesen Schritt gewagt habe .Hoffe das aber zu stemmen.
Was ich jetzt wissen muß ( mit allen anderen Fragen werde ich Euch noch überhäufen ) ,wie werde ich als Nichtlandwirt privilegiert um Gebäude bauen zu können ? Der Acker ( 7500 qm) liegt im Aussenbereich und wurde bisher als Getreidefeld bewirtschaftet .In 200 m Entfernung befindet sich ein Aussiedlerhof über den ich evtl.Wasser und Strom bekäme.
Bauen will ich ein Gewächshaus mit ca. 100 qm und einen überdachten Arbeitsplatz ,Schuppen dreiseitig geschlossen mit Anbindung ans Gewächshaus .Stall für Ziegen ist in Planung,möchte den Herrschaften auf dem Rathaus bzw. der bewilligenden Behörde nicht gleich meinen Traumgarten vor den Latz knallen,lieber scheibchenweise .
Wie gehe ich am Geschicktesten vor ? In die Landwirtschaftliche BG zahle ich bereits ein ,da ich diverse Obstgrundstücke gepachtet habe.Das erzeugte Gemüse,Obst etc. will ich selbst vermarkten und teilweise davon finanziell leben können.
Der Plan/Vorhaben als solcher,reicht aber wohl noch nicht aus um als Nebenerwerbs-Landwirt anerkannt zu werden .Was würdet Ihr jetzt als nächstes tun ? Bzw. was wäre denn am erfolgsversprechenden ? Gleich zu Bauamt etc. ? Erst Gewerbe anmelden ? Hat jemand ähnlich angefangen und kann mir da seine Erfahrungen schildern ?
Was mir Sorge bereitet ist, daß ich mit Bauplan,Statik,roter Punkt etc. bauen muß.Das schaffe ich finanziell aber wohl nicht mehr .Das ganze Bauvorhaben will ich in Eigenregie durchziehen und da kann ich mich schlecht an Statik etc. halten ,ich muß verbauen was ich habe oder günstig besorgen kann.
Gut, erst mal soweit .Wäre super wenn Ihr mir da viele Tips geben könntet,Erfahrungsberichte etc. .Bedanke mich schonmal !

Grüße ,Knecht

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parson
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Re: Privilegiertes Bauen im Aussenbereich

#2

Beitrag von parson » So 10. Okt 2010, 09:59

Guten Morgen Knecht,

hab' zwar keine Detailinformationen außerhalb Bayerns, aber bei uns hier läuft's so: Du kaufst dir 5 ha Landwirtschaftsfläche zusammen, meldest 'ne Landwirtschaft an und darfst im Aussenbereich bauen. Natürlich nur ein landwirschaftliches Gebäude. Stall oder Gerätescheune. Mein ehemaliger Nachbar hat sich so eine Riesen-Scheune gebaut, ein Drittel zum Wohn-Ausbau vorbereitet (Isolierglasfenster und Terassentür als Aussentüre-Haustüre) und baut jetzt bereits Stück für Stück aus, um damit Privat-Wohnraum für sich und seine Familie zu schaffen.
Klar ist das nicht erlaubt und vor seine Wohnraumfenster hat er "Scheunen-Holz-Läden" gemacht, die eigentlich nur der Tarnung dienen. Interessant wär', ob die Baubehörde da einschreiten würde, falls ihn jemand hinhängen tät bezüglich "mißbrauchter Aussenbaugenehmigung".

Hier in Bayern geht normalerweise eine Baugenehmigung im Aussenbereich nur als 1. Resthofstelle, 2. Betrugs- oder Alibi-Landwirschaft mit "Schwarzausbau" oder 3. müßtest du reich sein und Politiker bestechen oder selbst einer werden..... :eek:

Viel Erfolg - eher besser Glück, denn schwierig wird's!

parson
lg parson


Schönheit ist nach 3 Tagen genauso langweilig wie Tugend! G. B. Shaw

Benutzer 146 gelöscht

Re: Privilegiertes Bauen im Aussenbereich

#3

Beitrag von Benutzer 146 gelöscht » So 10. Okt 2010, 10:05

Hallo Knecht,

empfehle Suchmaschine mit den Suchworten "bauen" "außenbereich" "landwirt" ;)

das erste Ergebnis http://www.alb-bayern.de/wissen/infobri ... 004%20.pdf müsste Deine Fragen schon beantworten.

Gruß

frodo

Knecht

Re: Privilegiertes Bauen im Aussenbereich

#4

Beitrag von Knecht » So 10. Okt 2010, 10:34

Hallo,

:) geht ja fix hier.
@parson,wohnen möchte ich natürlich dort nicht,nur bin ich der Meinung daß so ein Vorhaben den Behörden scheibchenweise vorgelegt werden sollte.
Da davon dann auch zu einem großen Teil meine wirtschaftliche Existenz abhängt,muß das Ganze legal über die Bühne gehen .
Wenn in BaWü die Vorschriften auch ähnlich sind wie in Bayern,dann sehe ich schwarz .Denn 5 ha bekomme ich nie zusammen,da ich das finanziell nicht schaffen werde.Ich habe mit Zupacht und Ackerkauf gerade mal 1 ha zusammen .
Plan ist,daß ich einen Stand auf dem Wochenmarkt und Gemüse im Abo betreiben will.Habe mich dahingehend auch schon gut informiert,abgewogen und Kontakte geknüpft.Von daher sehe ich gute Vorraussetzungen .
Fakt ist aber daß ich dies nicht mit einem Gemüsegarten erarbeiten kann,ergo brauche ich erstens mindestens ein Gewächshau,zweitens Räumlichkeiten zum Verarbeiten.Wer Sommers im Gewächshaus gearbeitet hat,weiß daß man dort nur bedingt sich aufhalten kann.Deshalb muß ein Arbeitsraum her.
Glaube nicht daß jeder Marktbeschicker auch 5 ha Anbaufläche bewirtschaftet.
@frodo,hechle mich seit Tagen durchs Netz und kenne natürlich die entsprechenden Vorschriften und Verfügungen.Ist aber wie so oft im Leben Theorie und in der Praxis wird das dann so angewendet daß es Sinn oder Unsinn macht.Deshalb wollte ich auch Erfahrungswerte ,vielleicht hat das ja schon einer durchgezogen und kann mir raten.
Danke für Euer Bemühen .

LG Knecht

Manfred

Re: Privilegiertes Bauen im Aussenbereich

#5

Beitrag von Manfred » So 10. Okt 2010, 12:47

Von offiziellen Hektar-Grenzen ist mir nichts bekannt. Kann aber sein, dass in den Behörden solche Größen intern als Anhaltspunkt gehandelt werden.
Was eigentlich zählt: Du musst glaubhaft vermitteln können, dass deine Landwirtschaft (egal wie klein oder groß) einen nennenswerten Anteil zu deinem Einkommen leisten kann, also nicht nur Hobby ist.

http://www.alb-bayern.de/wissen/infobri ... 004%20.pdf wurde ja oben schon vermittelt.
Bei 1 ha Gemüsebaufläche mit Direktvermarktung halte ich eine Privilegierung für möglich. Die solltest dir aber Gedanken zu den restlichen Kriterien, wie die Gewährleistung des generationsübergreifendend Bestandes des Betriebes (dürfte vorallem bei festen Bauten wie gemauerten Verarbeitugnsräumen wichtig sein), und der persönlichen Eignung (Qualifikation) des Betriebsleiters machen.
Wenn du bisher nicht im Gartenbau tätig warst und keine Ausbildund oder familíäre Vorbelastung hast, dürfte der letzte Punkt schwierig werden.
Evtl. hilft es, wenn die Praktika in einem Gartenbaubetrieb oder ähnliches vorweisen kannst.

Wenn dein Vorhaben eine Privilegierung erhält, dürften das Gewächshaus sowie ein Lagerraum für Material und Geräte genehmigungsfrei verwirklichbar sein.
Schwieriger wird es bei einem Arbeitsraum. Der ist auch mir Privilegierung genehmigungspflichtig, siehe obiger Link Kapitel 7.
Bis auf die max. Flächen für genehmigungsfreie privilegierte Bauvorhaben werden sich Bayern und BW da nicht viel geben.

kesca

Re: Privilegiertes Bauen im Aussenbereich

#6

Beitrag von kesca » So 10. Okt 2010, 13:20

Hmmm schau doch mal hier

http://www.google.de/url?sa=t&source=we ... 8A&cad=rja

Oder suche bei Google "Verfahrensfreie Bauvorhaben" da kommt einiges. . .

Manfred

Re: Privilegiertes Bauen im Aussenbereich

#7

Beitrag von Manfred » So 10. Okt 2010, 14:07

@kesca: Das ist was anderes. Hier geht es ums Bauen außerhalb des Ortes. Das ist Otto-Normalerbraucher nicht erlaubt, auch wenn das Objekt innerorts verfahrensfrei wäre. Deshalb die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Privilegierung des Bauvorhabens (da für landwirtschaftlichen Betrieb notwenig) und damit die Erlaubnis zum Bau außerorts möglich wäre.
Wenn die Privilegierung erteilt ist, dann ist als nächstes zu klären, ob eine Baugenehmigungsverfahren nötig ist oder nicht. (Dann träfe innerorts wieder dein Link zu, außerorts gelten aber noch mal andere Regeln. Im Bayern wäre z.B. mit Privilegierung im Außenbereich ein Tierunterstand oder Lagerraum bis 100 qm Grundfläche und 140 qm überdachter Fläche oder ein Gewächshaus bis 1600 m2 ohne Verfahren möglich.

Landfrau

Re: Privilegiertes Bauen im Aussenbereich

#8

Beitrag von Landfrau » So 10. Okt 2010, 15:59

Aus Nds, nach etlichen Telefonaten in dieser Thematik:

Ob ein Bauvorhaben im Außenbereich wg Landwirtschaft privilegiert und damit genehmigungsfähig ist, entscheidet die Baubehörde von Fall zu Fall.

Entscheidend ist, dass die Ldw einen "entscheidenen Anteil am Einkommen" des Antragstellers hat / haben wird.
Es ist also erstens eine ernsthafte Absicht zu belegen und zweitens müssen auch die wirtschaftlichen Voraussetzungen gegeben sein. Das sind zB ausreichend Fläche für ein solches Einkommen, was von der Kultur abhängig ist, um von Spargel zu leben braucht es weniger als bei Forst.
Das Grundstück muss angemessen erschlossen sein - ein gewächshaus auf einem Landstück ohne Wasser und Strom ist das zB nicht.
Es erfordert eine geeignete berufsausbildung oder zumindest -erfahrung, auch betriebswirtschaftlicher Art.
Der Wirtschaftsplan wird von der BAubehörde Dritten, zB der LAndwirtschaftskammer zu Begutachtung vorgelegt.
Auch die Umweltbehörde gibt noch ihre Stellungnahme dazu ab......

Baugenehmigungen im Außenbereich schließen immer und zwingend ein, dass das Gebäude nach Betriebsaufgabe zurückgebaut, also demontiert und beseitigt wird - rückstandsfrei bis zum letzten Krümel.
Das muss man sich auch erstmal leisten können - bei Windradbetreibern ist die Rücklage dafür eine Position von entscheidender Wichtigkeit.

Von einer Salamitaktik halte ich gar nichts. Die Leute auf der Behörde mögen unangenehm sein, doof sind sie nicht.
Wird erstmal irgendwo gebaut, zieht eine Butze die andere nach sich, da kann man von ausgehen, dass mal jemand gucken kommt. Grade, wenn da kein ausgefuchster Businessplan konventioneller Bauart vorgelegt wird, sondern so ein "und vielleicht baue ich auch noch Heilkräuter und was zum Pflanzenfärben an " - Dingens.
Und die Nachbarn sollte man auch nicht unterschätzen. Da brauch nur einer ein garstig Weib daheim zu haben und schon wird der pissig an allen Ecken und Kanten, die die üppige dt Verordnungsstruktur ihm bietet.

Außerdem, ob es einem passt oder nicht, dass das Bauen im Außenbereich so restriktiv gehandhabt wird, hat seinen Grund: Eine zersiedelung der LAndschaft soll verhindert werden.

und das ist im ökologisch - nachhaltigen Sinne eine verdammt gute Sache. Man kann doch auch ein Stück LAnd mal unbebaut lassen, die Finger von lassen, nicht dran rühren. Wir machen eh schon viel zu viel an dieser Welt herum, dass wir nicht überall Butzen bauen und wirtschaftlich tätig werden, möge ihr ein klein wenig mehr Luft verschaffen.

Und selbst, wenn man so weit gar nicht gehen mag - jeden Spaziergänger freut es, wenn er mal eine Ansicht hat, auf der nichts menschengemachtes erscheint. Und dieser Spaziergänger kann jeder von uns sein.

Landfrau, für deren Daheim es heutzutage auch keine Baugenehmigung mehr gäbe - es sei denn, man wär ganz extrem reich und hätt noch dazu ein paar pikante Fotos vom Bürgermeister auf der festplatte......

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Little Joe
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Re: Privilegiertes Bauen im Aussenbereich

#9

Beitrag von Little Joe » So 10. Okt 2010, 20:12

Landfrau hat geschrieben:Von einer Salamitaktik halte ich gar nichts. Die Leute auf der Behörde mögen unangenehm sein, doof sind sie nicht.


genau so sehe ich das auch. Ich kann dir davon nur dringend abraten. Ich habe 4 Jahre in einem "Schafstall" gewohnt, welcher auch als solcher für den Aussenbereich genehmigt war. In "echt" war es aber ein Wohnhaus, wen auch nur mit 60qm. Habe alles versucht um eine Umwiedmung durchzubekommen von Anfrage bei der Gemeinde bis hn zu ner Eingabe beim Petitionsausschuß des Bundestages. Hat alles nix genützt. Letztendlich musste ich raus "Zustandsstörer" schriftlich und Bußgeld. Also vergiss es .
Erstaunlich, dass Menschen, die alles besser wissen, nie etwas besser machen.

aurora

Re: Privilegiertes Bauen im Aussenbereich

#10

Beitrag von aurora » Mo 11. Okt 2010, 12:09

hallo Knecht,

zu Deiner baurechtlichenSituation vor Ort kann ich Dir nichts sagen. Schau mal in der für Dich zustänidgen Bauordnung nach. Zumindest in der bayrischen BauO findet man zB bestimmte baugenehmigungsfreie Gebäude bis zu einer bestimmten Größe, zB Schuppen. Hier wäre mit der landwirtschaftlichen Nutzung zu argumentieren.

Im Rahmen der Tierhaltung gibt es ja auch den tierschutzrechtlichen Aspekt , daß auch Freilandtiere einen Unterstand brauchen, gegen Regen,Wind, Sonne ... > vielleich zuerst mal beim Vetererinäramt *) nachfragen,was nötig ist. Problematisch kann sowas in Naturschutzgebieten sein .

Du schreibst in Deiner ersten Mail : Gewerbe anmelden , wenn Du auf der Landwirtschaftlichen Schiene unterwegs sein willst, wäre das doch eher kontrakproduktiv , als selbst produzierender Landwirt kannst Du ja Deine Produkte bis zu einem gewissen Grad selbst vermarkten .

Wen Du beim Veterinäramt auftauchst, oder damit zu tun haben müßtest, solltes Du vorab abgeklärt haben, ob Du Deine
Tiere odentlich angemeldet hast , HIT Datenbank oder dergleichen.

Beim Amt für Landwirtschaft (oder wie immer das bei Dir heisst) könntest Du Dir auch eine landwirtschaftliche Betriebsnummer besorgen . Vielleicht möchtest Du ja mal den Mehrfachantrag stellen und ne Förderung ergattern.
Wenn Du Dich mit dem Papierkram ernsthaft beschäftgen möchtest, gäbs vielleicht durch aus die Möglichkeit irgendwo ein paar Hektar dazuzupachten und vielleicht geförderte Landschaftspflege zu betreiben.
Da kannst Du aber als new-comer davon ausgehen, daß Dich der Amts-Zufall jedes Jahr für die Cross-Compliance ausuchen wird.


schöne Grüße

aurora

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