Re: Grundstück kaufen als "Ausländer"
Verfasst: Di 30. Apr 2019, 16:29
Kaufen kannst du - wenn der andere DIR verkaufen will.
Die Sache mit dem Strohmann könnte ein Schuss in den Ofen werden, etwa wenn für landwirtschaftliche Grundstücke jeder Erwerbslandwirt ein Vorkaufsrecht zum geschätzten kapitalisierten Ertragswert hat. In der Schweiz ist dies der Fall, wenn die Fläche 2500 m2 oder mehr hat.
In D gibt es auch Gesetze, die Landwirtschaftsboden preislich von der Spekulation schützen.
Also mach dich vorher schlau.
Im Zweifelsfall kauf dir was anderes, ich hab auch wegen solchen Mühseligkeiten mehrmals neu angefangen. Die alten Geschichten sind bald vergessen.
Mein Fazit: Nur eigenen Boden bewirtschaften. Auch dann kannst du noch weg müssen, aber nur noch bei Projekten von öffentlichem Interesse (Strassenbau und dergleichen) und nicht schon, weil dem Besitzer deine Nase missfällt.
Die Sache mit dem Strohmann könnte ein Schuss in den Ofen werden, etwa wenn für landwirtschaftliche Grundstücke jeder Erwerbslandwirt ein Vorkaufsrecht zum geschätzten kapitalisierten Ertragswert hat. In der Schweiz ist dies der Fall, wenn die Fläche 2500 m2 oder mehr hat.
In D gibt es auch Gesetze, die Landwirtschaftsboden preislich von der Spekulation schützen.
Also mach dich vorher schlau.
Im Zweifelsfall kauf dir was anderes, ich hab auch wegen solchen Mühseligkeiten mehrmals neu angefangen. Die alten Geschichten sind bald vergessen.
Mein Fazit: Nur eigenen Boden bewirtschaften. Auch dann kannst du noch weg müssen, aber nur noch bei Projekten von öffentlichem Interesse (Strassenbau und dergleichen) und nicht schon, weil dem Besitzer deine Nase missfällt.