Rechtliches - Bauen im Aussenbereich

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bienengarten
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Rechtliches - Bauen im Aussenbereich

#1

Beitrag von bienengarten » So 15. Jul 2018, 12:58

Hallo zusammen

Folgende Ausgangslage:

Ich besitze ein Grundstück im Aussenbereich (Ortsrand) auf dem sich eine Art Wochenendhaus befindet,errichtet in den 70er Jahren und nach langem hin und her im Nachgang mit einer Baugenehmigung abgesegnet.
Ich frage mich was diese Genehmigung jetzt rein rechtlich für das Grundstück bedeutet,welcher Status läst sich aus der Baugenehmigung für das Grundstück ableiten ?
Bliebe es bei der einmaligen Baugenehmigung oder ist die gesamte Fläche jetzt mehr oder weniger Bauland ?

Gruß
:pfeif:
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Benutzer 6122 gelöscht

Re: Rechtliches - Bauen im Aussenbereich

#2

Beitrag von Benutzer 6122 gelöscht » So 15. Jul 2018, 13:22

Ich würde sagen: Die Baugenehmigung gilt erstmal nur für die Gebäude, die aktuell vorhanden sind. Was und ob Du überhaupt sonst noch drauf bauen darfst in welcher Größe und in welchem Abstand zur Grenze ... ist wohl von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Genaue, rechtssichere Auskünfte kann Dir dazu auf jeden Fall die Bauaufsichtsbehörde Deines Landkreises geben. :pfeif:

Und da würde ich auf jeden Fall nachfragen BEVOR Du irgendwas machst. Ansonsten kannst Du zum Rückbau gezwungen werden, und das wär schade ums Geld und die Zeit.

bienengarten
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Re: Rechtliches - Bauen im Aussenbereich

#3

Beitrag von bienengarten » So 15. Jul 2018, 13:29

Pitu hat geschrieben:
Genaue, rechtssichere Auskünfte kann Dir dazu auf jeden Fall die Bauaufsichtsbehörde Deines Landkreises geben. :pfeif:
Sicherlich hast du damit recht , nur ich möchte ungern schlafende Hunde wecken.
Ich möchte ja nicht bauen auf dem Grundstück,nur die Frage ob weiter gebaut werden dürfte ,rein rechtlich wäre für mich von interesse.
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Küstenharry
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Re: Rechtliches - Bauen im Aussenbereich

#4

Beitrag von Küstenharry » So 15. Jul 2018, 13:39

Mit einer angemeldeten Landwirtschaft wäre etwas möglich, ansonsten gilt.
3. Bauen im Außenbereich

Trifft keiner der vorigen Punkte auf Ihr Grundstück zu, so befinden Sie sich im Außenbereich einer Gemeinde und außerhalb eines Bebauungsplanes. Damit haben Sie nur in Ausnahmefällen ein Baurecht.

Man spricht in diesen Fällen von begünstigten Vorhaben. Sie erben beispielsweise ein Grundstück mit abrissfälligem Haus im Außenbereich. Dann können Sie ein neues gleichgroßes Gebäude mit gleicher Nutzung an derselben Stelle errichten. Voraussetzung ist, die Genehmigungsbehörde erkennt den Zustand des Gebäudes als abrissfällig an. Notfalls müssen Sie einen Gutachter hinzuziehen, der diesen Zustand zweifelsfrei bestätigt.

Ist das Gebäude nicht abrissfällig, können Sie es sanieren und den ursprünglichen Zustand wieder herstellen lassen. Anbauten oder weitere Gebäude sind unzulässig. Ist dieses Grundstück unbebaut, so können Sie kein Haus darauf errichten. Da haben Sie als Wohnhausbauer keine Möglichkeit, denn im Außenbereich dürfen nur sogenannte privilegierte Vorhaben realisiert werden. Das sind z. B. Landwirtschafts-, Energieerzeugungs-, Industrie-, Atom- und Militärnutzungen, die in Städten oder Dörfern keinen Platz haben.
Aber ohne NAchfrage zum exakten Baurechtlichen Zustands des Grundstücks beim Landkreis , liegt wohlmöglich noch im Siedlungsgebiet,hilft das hier auch nicht weiter.


https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__35.html
Gruss von der Küste

Harry

Benutzer 146 gelöscht

Re: Rechtliches - Bauen im Aussenbereich

#5

Beitrag von Benutzer 146 gelöscht » So 15. Jul 2018, 14:07

bienengarten hat geschrieben: Folgende Ausgangslage:

Ich besitze ein Grundstück im Aussenbereich (Ortsrand) auf dem sich eine Art Wochenendhaus befindet,errichtet in den 70er Jahren und nach langem hin und her im Nachgang mit einer Baugenehmigung abgesegnet.
Ich denke, diese Ausgangslage ist ziemlich eindeutig: da wurden Schwarzbauten im Aussenbereich (vermutlich nicht nur diese eine Hütte ?) nachträglich legalisiert, weil der eine oder andere Hüttenbesitzer genug Einfluss im Gemeinderat hatte, um einer Abrissverfügung zu entgehen. Ich kenne zwar einen Fall, wo aus einem ehemals "wilden" Wochenendhaus-Gebiet nachträglich ein normales Baugebiet mit entsprechender Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines Bebauungsplanes gemacht wurde, - i.d.R. will die Gemeinde aber, und so hört es sich an, KEINE weitere Bebauung, sondern nur einer Art "Gewohnheitsrecht" den Status Quo betreffend, eine legale Grundlage verschaffen. Das müsste allerdings Alles in dieser nachträglichen Baugenehmigung drinstehen. Daraus ein Baurecht für das ganze Grundstück abzuleiten, halte ich für ziemlich ausgeschlossen. Dazu müsste es zuerst mal einen Bebauungsplan für den Bereich geben.

bienengarten
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Re: Rechtliches - Bauen im Aussenbereich

#6

Beitrag von bienengarten » So 15. Jul 2018, 14:36

@ Frodo

Du hast die Sache richtig erkannt,zwar handelt es sich nicht um mehrere Grundstücke mit Wochendhäusern sondern nur um das meine aber sonst liegt du richtig.
Mit der Aussage von Küstenharry sind alle meine Fragen beantwortet.
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