Bestandschutz Stall

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apio
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Bestandschutz Stall

#1

Beitrag von apio » So 19. Feb 2017, 01:02

Uns wurde der Bestandschutz für einen Stall vom Kreisbaumeister des Landratsamts kurzerhand aberkannt. Vorher wurde der Bestandsschutz allerdings vom Landwirtschaftsamt bestätigt (ohne Ortstermin).

Darf der "Kreisbaumeister" einfach so (unangemeldet) auftauchen, herumschnüffeln und anschließend den Bestandschutz per Dekret aufheben?

Was wäre der nächste Schritt? Bei den übergeordneten Stellen (Landrat...) beschweren, zum Regierungspräsidium oder gleich vor Gericht ziehen? Das Problem ist das der Kreisbaumeister (der sehr überheblich und unverschämt auftrat) auch über zukünftige Bauvorhaben von uns entscheiden kann.
Also besser klein beigeben und hoffen das unsere zukünftigen Vorhaben dann genehmigt werden ? (Der Bestandschutz schloss eine wesentlich größere Tierhaltung ein als wir aktuell vorhaben, wir wollen aber diesen wenn möglich trotzdem behalten, da wir erst am Anfang von unserem Projekt stehen bzw. eigentlich erst im Vorfeld)

Was würdet Ihr empfehlen?

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osterheidi
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Re: Bestandschutz Stall

#2

Beitrag von osterheidi » So 19. Feb 2017, 06:53

Vielleicht die sache nochmal über das landwirtschaftsamt angehen und fragen entweder wie andere tierhalter damit umgehen oder was sie euch empfehlen. Bestandschutz gilt in der regel nur für laufende situation und nicht für künftige vorhaben.

Manfred

Re: Bestandschutz Stall

#3

Beitrag von Manfred » So 19. Feb 2017, 09:47

Außenbereich?
Kurzfristig Gespräch mit dem Landrat suchen, ob er das auf dem kleinen Dienstweg regeln kann.
Sonst Fachanwalt. Frist für Widerspruch nicht versäumen (oder liegt noch nichts Schriftliches vor?) und auf jeden fall sachlich bleiben.
Das Baurecht für den Außenbereich erzeugt leider öfter mal üble und langwierige Rechtstreitigkeiten.
Ohne kompetente Hilfe hat man da wenig Chancen.

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emil17
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Re: Bestandschutz Stall

#4

Beitrag von emil17 » So 19. Feb 2017, 19:42

Die Schweiz ist nicht Deutschland, aber beides sollten Rechtsstaaten sein.
Eine behördliche Verfügung bedarf zwingend einer Begründung. Darin muss auf die Verordnungen und Gesetze, die dem Beschluss zugrunde liegen, verwiesen werden. Ebenso muss eine Rechtsmittelbelehrung enthalten sein (bis wann ist bei welcher Behörde Beschwerde einzulegen).
Bestandesschutz kann nur aufgehoben werden, wenn ein wichtiges öffentliches Interesse besteht oder wenn das Gebäude eine Zeitlang nicht mehr bestand (typischer Fall: Abbruch oder Teilrückbau zwecks Erneuerung ohne die Wiederaufbau- oder Renovationsbewilligung abzuwarten). Sonst würde ja eine frühere rechtswirksame Bau- und Nutzungsbewilligung aufgehoben.

Selbstherrlichen Behörden kommt man nicht bei, indem man hofft, sie würden mal ein Auge zudrücken, wenn man nicht insistiere. Es besteht ein Rechtsanspruch auf Bewilligung, wenn das Projekt zonenkonform ist. Wenn Rekurse wegen unmotivierten Verboten kommen, hat der ein Problem mit seinen Vorgesetzten und weiss auch, dass man mit Euch nicht alles machen kann.
Wer will, findet einen Weg. Wer nicht will, findet eine Ausrede.

apio
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Re: Bestandschutz Stall

#5

Beitrag von apio » Mi 22. Feb 2017, 21:21

Danke erstmal für Eure Antworten.

Es ist nicht im Außenbereich sondern im Innenbereich, das Problem sind die Emissionen durch Tierhaltung. Heute dürfen 15 GE (Geruchseinheiten) bei angrenzender Wohnbebauung nicht überschritten werden. Dafür braucht es innerorts keinen großen Viehbestand.

Tika
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Re: Bestandschutz Stall

#6

Beitrag von Tika » Mi 22. Feb 2017, 22:50

Wir bekamen vom Landratsamt (auch Ba-Wü) die Info, dass Tierhaltung nur 3 Jahre Bestandsschutz hat. Da die Verkäufer unseres Hauses mit Ihren Tieren rund 3 Jahre vorher ausgezogen waren und wir den Stall und die Ausläufe erst noch umbauen/herrichten mussten hatten wir auch Bedenken. Weil wir aber wegen der Ausläufe und dem Mistlagerplatz eh Bauantrag stellen mussten und das gerade so innerhalb der 3 Jahre gereicht hat gab es wegen der Tierhaltung an sich keine Probleme.
Lebe das Leben, das Du liebst und liebe das Leben, das Du lebst.

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