Altes Haus kaufen, worauf achten? Gesetze / Verordnungen

Benutzeravatar
emil17
Beiträge: 10753
Registriert: Di 21. Sep 2010, 08:07
Wohnort: In der Schweiz da, wo die Berge am höchsten sind

Re: Altes Haus kaufen, worauf achten? Gesetze / Verordnungen

#31

Beitrag von emil17 » Di 13. Feb 2018, 19:57

@Nachtschatten:
Ich finde es schon ok, wenn man keine Lust hat, sich mit Altbauten abzuplagen, und das auch weiss.
Andere pflegen altersschwache Hunde ... da stellt sich bei mir die Sinnfrage.
Nur würde ich niemandem davon abraten, der warum auch immer solche Sachen machen will. Schliesslich muss jeder selber wissen, was ihm Freude macht. Frei nach Knigge: Die Erde ist so gross, dass ein Haufen Narren nebeneinander darauf Platz haben.

Ein geerbtes Mietshaus in einer grossen Stadt würde ich hingegen nie aus den Händen geben.
Schon nur, weil man darin einem Haufen schräger und liebenswerter Leute eine erschwingliche Bleibe geben könnte. Was tuts da, dass hinten unten irgendwo der Putz abgeht.
Aber, wie schon der alte Fritz aus Preussen gewusst hat: es muss ein jeder nach seiner Fasson selig werden.

Beim Altbau erwirbt man auch immer eine Geschichte, das macht es spannend. Wenn man Spass daran hat.
Putzsäcke schleppen muss man nicht, man kann die Dinger wenn zu schwer auch in zwei Kübel füllen und so tragen.
Empfiehlt Emil, der seine Bandscheibenoperation schon hinter sich hat und immer noch gerne baut.

Zum Thema Pfusch am Bau: Ich hatte auch schon mal das Vergnügen, einen Bau als Bauherrenvertreter zu beaufsichtigen. Das fand ich bei manchen Unternehmern sehr angenehm, bei den meisten jedoch extrem nervtötend.
Ich kenn keinen Erstbauherrn, bei dem die drei Neubaueffekte sich nicht eingestellt haben: Es dauert länger, es wird teurer, und es kostet Nerven.
Ausserdem haste beim Altbau gewöhnlich einen eingewachsenen Garten mit Altbaum- oder Altstrauchbestand, beim Neubau ... bääh. Zumindest auf dem Land.
Wer will, findet einen Weg. Wer nicht will, findet eine Ausrede.

Antworten

Zurück zu „Gebäude, Zäune etc.“