Baugenehmigung - landwirtschaftlicher Pachtgrund

Webwiesel

Re: Baugenehmigung - landwirtschaftlicher Pachtgrund

#11

Beitrag von Webwiesel » Mi 22. Dez 2010, 19:30

Jeder ist seines eigenen Glückes Schmied, doch nicht jeder Schmied hat Glück - sagt man bei uns ;)

Grunling

Re: Baugenehmigung - landwirtschaftlicher Pachtgrund

#12

Beitrag von Grunling » Mi 22. Dez 2010, 20:04

Nee, ich durfte vor Kurzem selber miterleben, wie ein kleiner Wagenplatz platt gemacht wurde, bei dem ich selber viel Arbeit hineingesteckt habe. Warum? Weil nach 13 Jahren der "Pachtverwalter" gewechselt hat. Diese "Mensch" hat den Bewohnern noch Sprüche gedrückt von wegen das die ihm eines Tages dafür danken werden :nudel:
Wenn eigenes Grundstück mit SV, dann mit Hand und Fuß... Diese Genugtuung gebe ich so einem "Menschen" nicht mehr.

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luitpold
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Re: Baugenehmigung - landwirtschaftlicher Pachtgrund

#13

Beitrag von luitpold » Mi 22. Dez 2010, 20:51

wagenplätze gelten aber allgemein als nur temporär benutzbare flächen. es sei denn ein ausgewiesener campingplatz im eigentum der camper.
ähnlich schrebergartenanlagen auf anderweitig gewidmeten grundstücken, wie bahn oder militärgelände o.ä. .

lg
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Es muß sich alles ändern, damit es bleibt, wie es ist.

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Dagmar
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Re: Baugenehmigung - landwirtschaftlicher Pachtgrund

#14

Beitrag von Dagmar » Do 23. Dez 2010, 15:44

Hallo Andrea,

danke für die Infos. Und ich wünsche ich viel Glück in eurem Zuhause. Und alles Gute.


Dagmar
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andrea

Re: Baugenehmigung - landwirtschaftlicher Pachtgrund

#15

Beitrag von andrea » So 26. Dez 2010, 11:34

Hallo Webwiesel, der Trick bei der Sache denke ich ist, dass du auf einem sehr günstigen Grundstück dir offiziell ein Gebäude bauen kannst. Mit dem Wohnen das liegt bei dir: dürfen nicht aber können!! Jetzt aber einmal im Ernst, das Baurecht in NÖ ist bei uns so, dass ein landwirtschaftl. Gebäude keiner sog. Kollaudierung (bei Fertigstellung behördliche Besichtigung) unterliegt, was bei jedem anderen Gebäude gemacht wird. Das heißt, was du drinnen in deinem "Betriebsgebäude" machts, wird und darf auch nicht kontrolliert werden. Als "Landwirt" hast du auch das Recht , dein Gebäude zu jeder Tages und Nachtzeit zu benützen, dh. wenn du einen bösen Nachbarn hast, der meint hier würde wer wohnen, weil zb Licht in der Nacht ist, hat keine Möglichkeit dir das Leben schwer zu machen.

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