Hecke Abstand zum Weg

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Little Joe
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Hecke Abstand zum Weg

#1

Beitrag von Little Joe » Mo 24. Feb 2014, 19:31

Hallo ihr, nach vier Jahren rumquengeln, macht die Gemeinde morgen nun endlich meinen Weg wieder befahrbar. Aber erst nachdem meine allerliebste Postbotin heut morgen unseren Bürgermeister hat strammstehen lassen, und ihm angedroht hat mit keine Post mehr zu liefern, wenn er nicht SOFORT!!!! was unternimmt. :mrgreen: Auf mein nachfragen, hat sich 4 Jahre nichts getan. :hmm:

So weit so gut. Nun war eben der Gemeindediener hier um sich alles noch mal anzuschauen. Und hat mir dann verklickert, dass meine Hecke zu breit wäre und weg müsste. Sie würden die morgen wegmulchen. Die Hecke steht genau so seit 9 Jahren, ist weder breiter noch höher geworden, weil ich sie jeden Herbst schneide. Aber er meinte 50cm müssten bis zum Weg frei sein, damit die Gemeinde die Wegränder mulchen könne. Hier wurde noch nie der Wegrand gemulcht. :grr: Ich hab dann mit ihm ausgehandelt, dass er die Hecke so stehen lässt und ich sie zur Not im Herbst selber einkürze. Weiss jemand wie weit die Hecke sein darf. Leider gibts hier keine Grenzsteine, so dass ich nicht sagen kann ob die Hecke auf der Grenze oder schon hinter der Grenze steht. Weiss jemand da mehr?
Erstaunlich, dass Menschen, die alles besser wissen, nie etwas besser machen.

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Nordhang
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Re: Hecke Abstand zum Weg

#2

Beitrag von Nordhang » Mo 24. Feb 2014, 20:01

Hallo Littel Joe,
für gewöhnlich sind folgende Daten wichtig:

1. Wem gehört das Grundstück. Der Besitzer ist für den Bewuchs verantwortlich.

2. Grenzt der Bewuchs an einen Fußweg oder Strasse ist das Lichtraumprofiel ausschlaggebend. Genaue Maße kannst du erfragen. Grobe Praxisregel ist der öffentliche Weg frei und es wird auch bei Schneelast keine LKW behindert, beschwert sich keine Sau.


3. Wird eine Hecke direkt an der Grundstücksgrenze gepflanzt gelten örtliche Mindestabstände zum Nachbarn (je höher die Hecke wird umso weiter vom Nachbarn). Es gelten recht kurze Verjährungsfristen für einen Einspruch.


Mit freundlichen Grüßen


Nordhang

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Little Joe
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Re: Hecke Abstand zum Weg

#3

Beitrag von Little Joe » Mo 24. Feb 2014, 20:08

Nordhang hat geschrieben:1. Wem gehört das Grundstück. Der Besitzer ist für den Bewuchs verantwortlich.
... die Hecke begrenzt mein Grundstück und wurde vor 20 Jahren angelegt
Nordhang hat geschrieben:2. Grenzt der Bewuchs an einen Fußweg oder Strasse ist das Lichtraumprofiel ausschlaggebend. Genaue Maße kannst du erfragen. Grobe Praxisregel ist der öffentliche Weg frei und es wird auch bei Schneelast keine LKW behindert, beschwert sich keine Sau.
... die Hecke trennt Feldweg von meinem Grundst+ück. der Feldweg endet an meinem Grundstück da fährt ansonsten keiner lang
Nordhang hat geschrieben:3. Wird eine Hecke direkt an der Grundstücksgrenze gepflanzt gelten örtliche Mindestabstände zum Nachbarn (je höher die Hecke wird umso weiter vom Nachbarn). Es gelten recht kurze Verjährungsfristen für einen Einspruch.
... hier gibt es keine Nachbarn, die nächsten sind fast 3km weit weg :mrgreen:
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Nordhang
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Re: Hecke Abstand zum Weg

#4

Beitrag von Nordhang » Mo 24. Feb 2014, 20:26

Na ja, da nimmt es jetzt wohl jemand nach der Beschwerde besonders genau. Sollte es dein Grund und Boden sein frage ob der Mulchstreifen eine Arbeitsanweisung an den Pfleger ist oder eine Vorschrift. Die müsste dann schriftlich geregelt sein. Im Schriftverkehr ist immer erwähnenswert das deine Hecke ja auf einem Privatgrundstück und keiner landwirtschaftlich genutzten Fläch steht. Sie aus (einheimischen) Vogelschutz- und Nährgehölzen besteht und sie seit über X Jahren eine Bereicherung des Naturstandortes darstellt. :mrgreen:

Mit freundlichen Grüßen


Nordhang

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Re: Hecke Abstand zum Weg

#5

Beitrag von ludwig » Mo 24. Feb 2014, 20:30

Ohne Grenzsteine immer eine Streitfrage.
Meine Hecke, auch Grundstück/ Feldweg, ragt über den Grenzstein auf den Seitenstreifen,
hatte dann mal eine inoffizielle Begehung mit unserem Bürgermeister und haben uns darauf geeinigt, solange wie die Hecke gepflegt wird machen die 30cm Überstand nichts aus.
Die Absprache mit dem Gemeindearbeiter dürfte also der optimale Weg gewesen sein.
Wenn Du jetzt noch sagst Du kümmerst dich um den Wegrand, einmal im Jahr mähen oder ähnliches, ist die Gemeinde bestimmt happy und Du kannst mit Deiner Hecke machen was Du willst.

ludwig
Wir alle stehen in unserem eigenen Licht.

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Re: Hecke Abstand zum Weg

#6

Beitrag von Benutzer 72 gelöscht » Mo 24. Feb 2014, 20:35

Ich weiß jetzt nur, wie es in Niederösterreich aussieht. Da gibt es einen ziemlichen Unterschied zwischen Weg und Straße.
Bei der Straße, so wurde uns gesagt, darf die Gemeinde jederzeit (sofern es ein "öffentliches Interesse" gibt) bis zu einem halben Meter? einem Meter? vom an die Straße grenzenden Grundstück wegnehmen.
Beim Weg ist das nicht so. Unsere Hecke geht fast bis an den "Straßen"rand, allerdings wird der äüßerste Rand immer wieder abgerissen.
Aber ganz weg - nee, muss sie nicht!
Wir wurden nur gebeten, einen schiefen Baum zu fällen, damit er im Winter bei Schneelast nicht auf den Weg (auf ein Auto) fällt.

nach 20 Jahren denke ich, sollte deine Hecke doch auch schon Bestandschutz haben, oder?

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Little Joe
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Re: Hecke Abstand zum Weg

#7

Beitrag von Little Joe » Mo 24. Feb 2014, 20:42

ina maka hat geschrieben:nach 20 Jahren denke ich, sollte deine Hecke doch auch schon Bestandschutz haben, oder?
@Ina Maka, das denkst du und das denke ich aber ob das heut auch so angekommen ist :hmm:

... manch mal bin ich echt erstaunt um was man sich alles n Kopf machen soll, vor allem weil ausser mir und dem Postauto hier nie jemand lang fährt. Eigentlich sollt es doch völlig schnurps sein ob die Hecke nun 4 cm zu breit ist oder nicht. Wen bitte soll das stören.
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Re: Hecke Abstand zum Weg

#8

Beitrag von si001 » Mo 24. Feb 2014, 20:53

Little Joe, auch deine Gemeinde hat mit Sicherheit eine Satzung. Dort sind solche Dinge normalerweise geregelt. Dort steht auch die Räum-,Streu- und Kehrvorschrift. Lass sie dir mal mal aushändigen.
Liebe Grüße, si001!
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Re: Hecke Abstand zum Weg

#9

Beitrag von woidler » Mo 24. Feb 2014, 21:00

Hallo Little Joe,

der Hinweis von Nordhang bezieht sich wohl generell auf die Anwendung von dem jeweiligen Nachbarschaftsrecht. Nachbar ist insoweit auch die Gemeinde.
Zu unterscheiden ist die Forderung nach Beseitigung der Hecke, falls diese zu nahe an die Grenze gepflanzt ist. Dieser Anspruch dürfte aber nach 20 Jahren verjährt sein.

Nicht verjähren "tut" der Anspruch des Nachbarn auf Beseitigung des Überwuchses über die Grenze.

Möglicherweise findet sich auch im jeweiligen Landes- Straßen- und Wegegesetz eine einschlägige Bestimmung über "Grenzgrün" an Weg- und Straßenrändern.


Da woidler

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Re: Hecke Abstand zum Weg

#10

Beitrag von Little Joe » Do 27. Feb 2014, 15:58

DIE HECKE IST WEG!!!!!!!!!!!!!!

Bin grade nach Haus gekommen und in den 1,5 Std. wo ich nicht da war wurde mein Weg "geglättet" und mit der Fräse meine Hecke weggemacht. Noch am Montag hab ich gesagt "Die Hecke soll bleiben wo sie ist". Eine 20 Jahre alte Hecke komplett weggefräst, jetzt kann man vom Feldweg, geradewegs bis in mein Haus schauen. Der Wind fegt durch den Garten, weil der komplette Windschutz fehlt und ich könnt vor Wut schier ausrasten. Ist die ganze Welt komplett bescheuert geworden?
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