Bürgerstromhandel

Sonne, Wind und Feuer
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Manfred

Bürgerstromhandel

#1

Beitrag von Manfred » Do 4. Jan 2018, 12:47

"In einem Impulspapier im Auftrag des Bündnis Bürgerenergie e.V. haben die Analysten ein Modell vorgestellt, wie ein Bürgerstromhandel in die Praxis umzusetzen wäre."

https://www.topagrar.com/news/Energie-E ... 59712.html

Hier der Direktlink zu dem genannten Impulspapier:
https://www.energybrainpool.com/fileadm ... inpool.pdf

(Der Link wird von der Forensoftware wegen der Umlaute leider nicht voll erkannt. Einfach kopieren...)

woidler
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Re: Bürgerstromhandel

#2

Beitrag von woidler » Fr 5. Jan 2018, 01:21

Die Idee ist prinzipiell richtig . Nur befürchte ich, daß es da gewisse Schwierigkeiten gibt.
Seit kurzem muß man der Bundesnetzagentur melden, wenn man an einen anderen Strom abgibt. Dann ist man quasi
schon Stromvertreiber . ZB der Hauseigentümer hat den Stromanschluß und gibt an einen Mieter zum Pauschalpreis Strom ab verrechnet den Strom über Zwischenzähler . Schlimmstenfalls darf man dafür dann irgendwelche Formulare ausfüllen, wenn das zum Selbstbezugspreis erfolgt.
Wenn ich aus der eigenen PV-Anlage selbst produzierten Strom abgebe, bin ich einkommens- und umsatzsteuerpflichtig, genauso
wie wenn ich den Strom ins öffentliche Netz einspeise. Nachdem es mittlerweile mehr Sinn macht, den selbsterzeugten Strom
selbst zu verbrauchen, als einzuspeisen , habe ich eine satte Privatentnahme . Wenn ich die aktuellen zumindest bayrischen
Vorschriften richig gelesen habe. muß ich beim Selbstverbrauch den Strompreis ansetzen, den ich für den Strom bezahle -
nicht zu dem Einspeisepreis. Wenn ich also 3.000 k/Wh selbstverbrauche , entspricht das bei 0,26 €k/wh 780,- €.. Ich zahle
also ans Finanzamt aus dem Posten 148,20 € Umsatzsteuer und mein Einkommen erhöht sich um 780 € abzüglich Abschreibung.
Wenn der Strom dann noch gespeichert wird habe ich bei Nutzung der Speicher dann nochmal einen Eigenverbrauch.

Bei der Konstellation lohnt es sich, gar keinen Strom mehr zu verkaufen und nur noch das zu produzieren was man selbst verbraucht. Wenn das Finanzamt nicht beteiligt ist , gibts auch keinen zu versteuernden Eigenverbrauch.

Sind mir diese Überlegungen egal , kann ich meinen Nachbarn mit Strom beliefern , wenn ich eine eigene Leitung zu ihm legen kann/darf. Wird schwierig wenn er ein paar Grundstücke weiter wohnt. Da geht das nur durch die Leitung des örtlichen Stromnetzbetreibers. Da vermute ich, daß ich nur dann ein Durchleitungsrecht durch dieses Netz habe , wenn ich Stromversorger bin. Das setzt wiederrum voraus, daß ich aber meinen Kunde 24 Stunden lang mit Strom beliefern kann.
Wenn ich das mit dem eigenen PV-Kraftwerk nicht kann, muß ich wahrscheinlich nachweisen, daß ich den Reststrom anderweitig beziehe. Ich kann mir jetzt nicht vorstellen, daß es nach gegenwärtigem recht zulässig und durchsetzbar ist,
daß ein Kunde während der Vertragslaufszeit tagsüber Strom von einem PV-Kraftwerksbetreiber und nachts von einem
Windkraftswerksbetreiber bezieht , und bei Flaute von einem Wasserkraftsbetreiber.

Denkbar wäre es zB mit einer Privatanlage zB seine 3000 kWh zu produzieren und mit einer weiteren 6.999 kwh , die
dann über das öffentliche Netz bei einer Bürgerenergie-Firma eingespeist werden . Ab ner Produktion von 10.000kwh fällt
dann die EEG-Umlage an und gewisse Steuerungsmechanismen durch den Netzbetreiber.

Die Bürgerenergiefirma muß dann in schattigen Zeiten den Strom dann auch bei Wkas usw. einkaufen. Wenn ich keine Inselanlage habe , und noch 700 kwh im Jahr aus dem Netz brauche, dann bin ich dort eben wieder Kunde . Eventuell wäre
da vielleicht noch über Genossenschaften nachzudenken.

Kurzfristig wird es wohl zu keinem direkten Austausch kommen, außer man wohnt Grundstück an Grundstück.

woidler

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