Neue Regelungen für Ölheizungen in Überschwemmungsgebieten
Neue Regelungen für Ölheizungen in Überschwemmungsgebieten
Der Neubau von Ölheizungen in Überschwemmungsgebieten wird in Deutschland verboten.
Bestandsanlagen müssen innerhalb von 15 Jahren hochwassersicher nachgerüstet werden.
Betroffene freut euch. Ihr profitiert davon "im Sinne einer Schadensminimierung in Höhe von insgesamt 8,04 Milliarden Euro".
https://www.bundesregierung.de/Content/ ... chutz.html
Die Altanlagen hätte man auch so aussterben lassen können...
Bestandsanlagen müssen innerhalb von 15 Jahren hochwassersicher nachgerüstet werden.
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Die Altanlagen hätte man auch so aussterben lassen können...
Re: Neue Regelungen für Ölheizungen in Überschwemmungsgebiet
ich habe ohnehin nie verstanden, weshalb in solchen Gebieten überhaupt eine Bebauung genehmigt wurde, - gar nicht zu reden von ÖlheizungenManfred hat geschrieben:Der Neubau von Ölheizungen in Überschwemmungsgebieten wird in Deutschland verboten.
Bestandsanlagen müssen innerhalb von 15 Jahren hochwassersicher nachgerüstet werden.
Betroffene freut euch. Ihr profitiert davon "im Sinne einer Schadensminimierung in Höhe von insgesamt 8,04 Milliarden Euro".
https://www.bundesregierung.de/Content/ ... chutz.html
Die Altanlagen hätte man auch so aussterben lassen können...
Re: Neue Regelungen für Ölheizungen in Überschwemmungsgebiet
Mit geht es umgekehrt. Ich verstehe überhaupt nicht, was gegen eine Bebauung in diesen Gebieten spricht.
Man müsste sie nur endlich vernünftig planen. Würden die Häuser z.B. auf angemessen hohen Stelzen stehen, würde nicht mal den Hochwasserfluss nennenswert beeinträchtigt. Garagen, Gartenhütten etc. kann man so bauen, dass sie nach dem Hochwasser schnell wieder austrocknen.
Gegen Ölheizungen habe ich aus ökologischer Sicht Einwände. Aber technisch ist es doch überhaupt kein Problem, sie hochwassersicher zu bauen. Man muss halt verhindern, dass die Tanks aufschwimmen und ihre Entlüftung so hoch anbringen, dass kein Wasser eindringen kann.
Man müsste sie nur endlich vernünftig planen. Würden die Häuser z.B. auf angemessen hohen Stelzen stehen, würde nicht mal den Hochwasserfluss nennenswert beeinträchtigt. Garagen, Gartenhütten etc. kann man so bauen, dass sie nach dem Hochwasser schnell wieder austrocknen.
Gegen Ölheizungen habe ich aus ökologischer Sicht Einwände. Aber technisch ist es doch überhaupt kein Problem, sie hochwassersicher zu bauen. Man muss halt verhindern, dass die Tanks aufschwimmen und ihre Entlüftung so hoch anbringen, dass kein Wasser eindringen kann.
Re: Neue Regelungen für Ölheizungen in Überschwemmungsgebiet
weil die Gebiete durch Bebauung versiegelt werden. Oder glaubst du deutsche Stelzenhausneubaugebiete würden ohne Strassen, Abwassersysteme und ähnliches angelegt werden wie in urtümlich auf Stelzenhausbau ausgelegten anderen Gebieten dieser Welt?Manfred hat geschrieben:Mit geht es umgekehrt. Ich verstehe überhaupt nicht, was gegen eine Bebauung in diesen Gebieten spricht...
Grüße Rati
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[Einstürzende Neubauten 1996]
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Re: Neue Regelungen für Ölheizungen in Überschwemmungsgebiet
Gibt es im Land nicht genug Fläche um solchen Gegenden auszuweichen? Immerhin besteht Deutschland nicht aus Atollen oder ausschliesslich aus Halligen.......
- fuxi
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Re: Neue Regelungen für Ölheizungen in Überschwemmungsgebiet
Hier im Ruhrgebiet wird seit Jahrzehnten "nachverdichtet" und jedes Fleckchen, für das man eine Baugenehmigung bekommt, wird zugebaut. EIne dieser Neubausiedlungen ist vor eingen Jahren auch in der Nähe meiner alten Wohnung gebaut worden. Luftlinie ~10 Meter vom normalen Ruhr-Flussbette entfernt; in einem Gebiet, das bekanntermaßen Schwemmland ist. Die ist seit dem jedes Jahr mindestens einmal überschwemmt gewesen. Und Stelzenbau würde da auch nicht viel helfen. Oder kommen dann nicht nur die Häuser, sondern auch die Garagen und Straßen auf Stelzen?
Die Ruhr ist an der Stelle großflächig Trinkwassergweinnungsgebiet. Da habe ich ehrlich gesagt wenig Mitleid mit etwaigen Besitzern von Altanlagen, die nun umrüsten müssen.
Die Ruhr ist an der Stelle großflächig Trinkwassergweinnungsgebiet. Da habe ich ehrlich gesagt wenig Mitleid mit etwaigen Besitzern von Altanlagen, die nun umrüsten müssen.
We have normality. Anything you still can’t cope with is therefore your own problem.
Re: Neue Regelungen für Ölheizungen in Überschwemmungsgebiet
Und wo genau liegt der Nachteil, wenn diese Verdichtung im Überschwemmungsgebiet erfolgt, wo der Grundwasserspiegel dann eh bis Oberkannte Boden steigt, statt dort, wo das Wasser hätte versickern können, bevor es zum Hochwasser wurde?Rati hat geschrieben:weil die Gebiete durch Bebauung versiegelt werden. Oder glaubst du deutsche Stelzenhausneubaugebiete würden ohne Strassen, Abwassersysteme und ähnliches angelegt werden wie in urtümlich auf Stelzenhausbau ausgelegten anderen Gebieten dieser Welt?
Grüße Rati
Re: Neue Regelungen für Ölheizungen in Überschwemmungsgebiet
Die Atommüllentsorgung wird verstaatlicht. Der Eigenheimbesitzer, der nach geltendem Recht gebaut hat, ist der Depp?fuxi hat geschrieben:Da habe ich ehrlich gesagt wenig Mitleid mit etwaigen Besitzern von Altanlagen, die nun umrüsten müssen.
Im Trinkwassereinzugsgebiet kann ich eine dringliche Nachrüstpflicht verstehen. Aber da bräuchte man die Leute auch nicht alleine auf dem Schaden sitzen zu lassen oder zumindest eine Härtefallregelung finden.
Dass die Leute evtl. ein paar Tage nicht zu Fuß zu ihrem Haus kommen, sollte ihnen spätestens dann klar sein, wenn sie das Haus auf Stelzen stellen müssen.
Bei Garagen sehe ich wie gesagt kein Problem. Wenn es ein Problem mit dem Abfluss gibt, kann man stattdessen ja offene Carports bauen.
Stall der Stelzen wären auch Schwimmkörper möglich. In den Niederlanden wird in der Hinsicht ja allerlei getestet. Die stellen sich auch nicht so an, nur weil ab und zu mal das Wasser steigt.
- fuxi
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Re: Neue Regelungen für Ölheizungen in Überschwemmungsgebiet
Dass ich mit der Atommüll- und Atom-Politik Deutschlands nicht einverstanden bin muss ich nicht extra erwähnen, oder? Jegliche Kosten, auch Atommüll-Sicherung ("Entsorgung" ist da ja etwas euphemistisch) und Katastrophenfall-Versicherungen (die faktisch unbezahlbar wären), sollten zulasten des Betreibers gehen und in den Strompreis einfließen. Dann hätten wir schon seit Jahrzehnten erneuerbare Energien in erheblichem Ausmaß.Manfred hat geschrieben:Die Atommüllentsorgung wird verstaatlicht. Der Eigenheimbesitzer, der nach geltendem Recht gebaut hat, ist der Depp?fuxi hat geschrieben:Da habe ich ehrlich gesagt wenig Mitleid mit etwaigen Besitzern von Altanlagen, die nun umrüsten müssen.
Im Trinkwassereinzugsgebiet kann ich eine dringliche Nachrüstpflicht verstehen. Aber da bräuchte man die Leute auch nicht alleine auf dem Schaden sitzen zu lassen oder zumindest eine Härtefallregelung finden.
Der Eigenheimbesitzer, der in Schwemmland gebaut hat, ist der Depp. Dass geltendes Recht ihm das erlaubt hat, halte ich für so schwachsinnig, wie direkt auf den Hängen eines aktiven Vulkans bauen zu dürfen.
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Re: Neue Regelungen für Ölheizungen in Überschwemmungsgebiet
Naja. Die Geschichte mit der Atomkraft ist soo einfach auch nicht.
Es gab seinerzeit Kräfte innerhalb und außerhalb dieser Republik, die sehr interessiert daran waren, dass Deutschland an atomwaffenfähiges Material kommt. Strauß und Konsorten scheinen einige Firmen mit massivem Nachdruck zum Einstieg in die Atomkraft bewegt zu haben.
Und es stellt sich die praktische Frage, wie man eine höhere Haftung der Betreiberfirmen umsetzen könnte. Ich sehe da fast nur die Möglichkeit, die Eigentümer dieser Firmen über Nacht zu enteignen und dann an der Börse zu verkaufen. Ob das juristisch umsetzbar wäre?
Alles andere würde wohl dazu führen, dass mögl. viel Kapital vorher abgezogen würde und die Firmen dann in den Bankrott gingen.
Es gab seinerzeit Kräfte innerhalb und außerhalb dieser Republik, die sehr interessiert daran waren, dass Deutschland an atomwaffenfähiges Material kommt. Strauß und Konsorten scheinen einige Firmen mit massivem Nachdruck zum Einstieg in die Atomkraft bewegt zu haben.
Und es stellt sich die praktische Frage, wie man eine höhere Haftung der Betreiberfirmen umsetzen könnte. Ich sehe da fast nur die Möglichkeit, die Eigentümer dieser Firmen über Nacht zu enteignen und dann an der Börse zu verkaufen. Ob das juristisch umsetzbar wäre?
Alles andere würde wohl dazu führen, dass mögl. viel Kapital vorher abgezogen würde und die Firmen dann in den Bankrott gingen.