Neue Regelungen für Ölheizungen in Überschwemmungsgebieten

Sonne, Wind und Feuer
Rati
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Re: Neue Regelungen für Ölheizungen in Überschwemmungsgebiet

#11

Beitrag von Rati » Fr 11. Nov 2016, 14:29

Manfred hat geschrieben:..Und wo genau liegt der Nachteil, wenn diese Verdichtung im Überschwemmungsgebiet erfolgt, wo der Grundwasserspiegel dann eh bis Oberkannte Boden steigt, statt dort, wo das Wasser hätte versickern können, bevor es zum Hochwasser wurde?
ich bin mir nicht ganz sicher ob wir vom selben Bereich reden. Überschwemmen hat für mich mit oben drüber zu tuen nicht mit von unten hoch.

Erst kommt die Überschwemmung, der steigende Grundwasserspiege kommt später.
Zumindest ist das hier so.
Ich kenne Hausbesitzer, bei denen kommt das Weserhochwasser selber nie an, aber wenn das dann abklingt haben die Wasser im Keller, vom dann ansteigenden Grundwasserspiegel.

Schwemmland ist dafür da um dem Oberflächenwasser Raum zu bieten und wir fuxi schon bemerkte, was hat es für einen Sinn dort zu bauen wenn nicht auch die gesamte Infrastruktur mit auf Stelzen gelegt wird.
Allein schon das ständige beheben der durch Überschwemmung und Unterspülung entstandenen Schäden macht solche ebenerdigen Bauprojekte mMn sinnfrei.

Grüße Rati
Was ist ist! Was nicht ist ist möglich!"
[Einstürzende Neubauten 1996]

Manfred

Re: Neue Regelungen für Ölheizungen in Überschwemmungsgebiet

#12

Beitrag von Manfred » Fr 11. Nov 2016, 14:55

Der Großteil der Überschwemmungsgebiete liegt doch nicht direkt im Strömungsbereich (da fände auch ich eine Bebauung nachteilig) sondern auf Flächen, wo das Wasser wie in einem künstlichen Teich steigt und fällt, durch den Rückstau vom Gewässer her. In solchen Bereichen könnte man durch eine geschickte Anordnung von leicht erhöhten Straßen das Wasserrückhaltevermögen sogar deutlich erhöhen und so die Unterlieger entlasten.

Benutzer 146 gelöscht

Re: Neue Regelungen für Ölheizungen in Überschwemmungsgebiet

#13

Beitrag von Benutzer 146 gelöscht » Fr 11. Nov 2016, 21:10

man muss, denke ich, unterscheiden zwischen solchen Bereichen, wo erst durch die Folgen von Begradigungen und Versiegelung etc. ein überschwemmungsgefährdetes Gebiet neu entstanden ist, z.b. in vielen flussufernahen Städten, wo die Häuser schon mehrere hundert Jahre alt sein können, und damals garantiert dort NICHT gebaut worden wären, wenn es damals schon eine Überschwemmungsgefahr gegeben hätte, und solchen Bereichen, wo, wie angesprochen, auf Schwemmland in jüngerer Zeit "wider besseres Wissen" gebaut wurde.
Im ersteren Fall sollten die Eigentümer, weil sie ja nichts dafür können, zumindest eine Unterstützung zu Nachrüstungsmaßnahmen bekommen. Im zweiten Fall ist eigentlich die Genehmigungsbehörde verantwortlich, aber ETWAS Interesse für die natürlichen Gegebenheiten des Bauplatzes, sollten normalerweise auch die Bauherren/Käufer aufbringen... :pfeif:

kuscheltiger2017
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Re: Neue Regelungen für Ölheizungen in Überschwemmungsgebiet

#14

Beitrag von kuscheltiger2017 » Sa 12. Nov 2016, 13:59

Vorsorge für den Klimawandel. Mehr Starkregenfälle, mehr Überschwemmungen, mehr Kosten. Die Regierung hat wohl gemerkt, daß eine flächendeckende Elementarversicherung angesichts des Klimawandels schon nicht mehr zu machen ist. Es wird auch Leute treffen, die da gebaut haben, wo die letzten 200 Jahre keine Überschwemmung war. Besonders der Bodensatz im Öltank ist eine elendige Sauerei und ein leerer Tank mit Bodensatz hat extreme Auftriebskräfte, da bleibt nur Verbot. Das einfachste in dem Fall die Umrüstung auf Gas. Entweder per Gasleitung oder per Propangastank. Und 15 Jahre ist auch ziemlich lange, von daher genug Zeit. Es gibt natürlich genug Chaoten, die im trockengelegten Flußbett oder Überschwemmungsgebiet bauen, weil es von da nur 5 Minuten bis zum Shopping sind.
:ohm:

viktualia

Re: Neue Regelungen für Ölheizungen in Überschwemmungsgebiet

#15

Beitrag von viktualia » Sa 12. Nov 2016, 15:11

Ich möchte anmerken, dass die Menschen, die z.B. in der Kölner Innenstadt in alten Häusern (oder auch in neueren) wohnen, dort selten Ölheizung im Keller haben. Die sind ja nicht doof.
Es geht wohl eher um die Gebiete, die vor 100 Jahren noch nicht regelmässig überspült wurden, die Anlieger des Rheins (oder anderer großer Flüsse) dürften das gewohnt sein. Auch dass es nicht jedes Jahr gleich viel ist, bzw. nicht ganz zur gleichen Zeit kommt.

(Am Rhein gebaute Häuser haben durchaus Keller, mit wasserfestem Anstrich, denn das Schlimme ist nicht das Wasser, sondern der angetrocknete Modder, wenn es abgeflossen ist. Da muss man dann ran, wenn das Wasser zurückgeht und gleichzeitig spritzen.)

Wie man so ne Regelung umsetzen will, wo doch gar nicht klar ist, wo die nächste Überschwemmung kommt, ist mir schleierhaft.
Es geht ja nicht in dem Sinne um "Hochwasser", also grosse Flüsse; es geht um Überschwemmung, also auch plötzliche Starkregen in Kombination mit verdichtetem Gelände. Egal, in welcher Region, nicht nur in Ufernähe.

Neue Regelungen für Heizungen im Keller......

kuscheltiger2017
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Hochwasserkarten

#16

Beitrag von kuscheltiger2017 » Sa 12. Nov 2016, 16:58

viktualia hat geschrieben: Es geht wohl eher um die Gebiete, die vor 100 Jahren noch nicht regelmässig überspült wurden. Wie man so ne Regelung umsetzen will, wo doch gar nicht klar ist, wo die nächste Überschwemmung kommt, ist mir schleierhaft. Es geht ja nicht in dem Sinne um "Hochwasser", also grosse Flüsse; es geht um Überschwemmung, also auch plötzliche Starkregen in Kombination mit verdichtetem Gelände. Egal, in welcher Region, nicht nur in Ufernähe.
Es geht um Prävention und wird viele treffen. Ausserdem will man sich für 1000-Jahr-Hochwasser rüsten, da Versicherungen unbezahlbar sind. Meines Wissens nach gibt es eine EU-Verordnung, nach der auf kommunale Ebene für alle Gewässer die Hochwassergefahr in Karten beurteilt werden muß. Die Hochwasserkarte muß man nur mit dem Grundbuch abgleichen. Außerdem wird der Schornsteinfeger die Hochwassergebiete kennen und die Heizung in 15 Jahren nicht mehr akzeptieren. Und ich schätze, man wird die Überschwemmungsgebiete wegen Starkregen großzügig festsetzen. Nennt sich im Ermessenspielraum. Bei mir in der Nähe wird für ein Bächlein der Breite 70 cm und Tiefe 10 cm gerade ein Teichauslauf in Breite 4 meter und Höhe 3 meter in Beton gebaut.

:flag:

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emil17
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Re: Neue Regelungen für Ölheizungen in Überschwemmungsgebiet

#17

Beitrag von emil17 » Mo 6. Feb 2017, 11:21

Die Naturgefahrenkarten gibts rechtsverbindlich flächendeckend auch in der Schweiz, dort kann man Überschwemmung, Murgang (oder reissende Wildbäche) Erdrutsch, Felssturz, Lawinen, Waldbrand und so weiter nachschauen. Die Karten sind rechtsverbindlich.
Dieses Bild zeigt, warum das im Grunde sinnvoll ist: < Unwetter Brienz 2005 >
Es bestehen folgende Probleme:
Wer Bauland in der roten Zone hat, wird entschädigungslos mit Bauverbot belegt, denn die Nichteignung als Baugrund ist keine behördliche Enntscheidung, sondern eine Folge der Naturgefahr. Die Karte stellt dies nur rechtsverbindlich fest.
Was ich hierbei unfair finde, ist, dass nicht etwa alle Baulanbesitzer eines Baugebietes solidarisch für den Verlust des Planungsgewinns (Mehrwert des Baugrunds weil eben Bauzone, nutzlose Investition für Erschliessung) einzelner Eigentümer haften, obwohl beim Einzonungs- und Erschliessungsverfahren alle gleichermassen mitmachen und sich beteiligen mussten. Andersrum kann man auch nicht Entschädigung für entgangenen Gewinn aufgrund einer noch nicht erbrachten Leistung auf Kosten des Gemeinwesens fordern. Das Prinzip des Bestandessschutzes lässt kaum eine andere Vorgehensweise zu. Ungerecht ist es trotzdem.
In weniger gefährdeten Zone bekommt man für Neu- und Bestandesbauten recht teure und aufwendige Massnahmen zur Schadensminimierung aufgebrummt.

Der Fehler liegt bei den Behördern früherer Jahre, die Bauland an offensichtlich ungeeigneten Stellen ausgeschieden haben. Im Fall Brienz hätte man sich ja schon beim Aushub der Baugrube der nun zerstörten Häuser fragen können, woher all die grossen kantengerundeten Felsbrocken eigentlich gekommen sind.
Naja, Gier frisst Hirn ...

Wenn ein Hausbesitzer aufgefordert wird, auf eigene Kosten Schadensverhinderung vorzunehmen, dann ist das im Grundsatz korrekt. Warum soll ich mehr Gebäudeversicherungsprämie bezahlen, damit ein anderer im Gefahrengebiet bauen kann, und sein Schadensrisko hiermit quersubventionieren? Nichtstun, im Katastrophenfall hilft man dann denen, die nichts getan haben, weil sie am Schlimmsten betroffen sind?

Bauen von Wohnungen in der 50 -oder 100jährigen Überschwemmungszonen grosser Flüsse ist auch mit Stelzenbauweise unsinnig, denn die ganzen Infrastrukturen (Abwasser, Zugang, Strom usw.) funktionieren dann auch nicht mehr. Dadurch wird das Gemeinwesen mit hohen Versorgungslasten belegt, die vorhersehbar sind und für die der Katastrophenschutz nicht gemacht ist.

Die Geschichte mit der Kernkraft ist eine andere Baustelle. Es ist ein Klassiker der Zusammenarbeit von Lobbyisten, Militär-Betonköpfen und kalten Kriegern auf Kosten der Gesellschaft. Nun, wo die Kacke am Dampfen ist, waren plötzlich alle dafür und folglich müssen nun alle den Schaden und die Entsorgungs- und Rückbaukosten gemeinsam tragen. Davon ausgenommen sind lediglich die, welche daran verdient haben, denn das ist schon längst mobiles internationales Kapital und von den Behörden, selbst wenn der Wille da wäre, nicht mehr zu fassen. Übrig sind da nur noch einige finanziell ausgehöhlte Betreibergesellschaften, die man dann verstaatlichen müssen wird.

Dass damals die freie Meinungsbildung über Vor- und Nachteile der Atomenergie nicht ganz frei war, wird gerne vergessen. Im Demokratie-Modellstaat Schweiz war es übrigens keinen Deut anders.
Wer will, findet einen Weg. Wer nicht will, findet eine Ausrede.

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