Es geht in der Verordnung darum, welche Lebensmittel unter einer Bezeichnung, die den Begriff Milch enthält, in Verkehr gebracht werden dürfen.ina maka hat geschrieben: Eigentlich wollte ich erwähnen, dass es auch noch den Begriff "Kalkmilch" gibt und der ist auch noch immer erlaubt
Kalkmilch fällt hoffentlich nicht darunter, auch Milchglas, Milchzähne, Mondmilch usw. nicht ...