Petition Dauergrünland und Ackerstatus - Bayern

Manfred

Petition Dauergrünland und Ackerstatus - Bayern

#1

Beitrag von Manfred » So 10. Nov 2013, 18:16

Ich fürchte, meine Eingabe beim LFL ist untergegangen.
Deshalb habe ich heute online die angehängte Petition zur Neuanlage von Dauergrünland unter Beibehaltung des Ackerstatus der betreffenden Fläche online an den bayerischen Landtag eingereicht.

Falls das jemand von euch unterstützenswert findet:
Bitte druckt das Ding aus und schickt es mit einem persönlichen Anschreiben mit eurer Adresse und dem Ausdruck eurer Unterstützung per Post oder Fax an:

Bayerischer Landtag - Petitionsausschuss
Maximilianeum
81627 München
Fax: (0 89) 41 26 17 68

Oder sendet eine Email entsprechenden Inhaltes an:
petitionen@bayern.landtag.de

Vielen Dank an alle Unterstützer.
Dateianhänge
2013-11-10 Petition Dauergrünland bayerischer Landtag.pdf
(15.67 KiB) 185-mal heruntergeladen

Manfred

Re: Petition Dauergrünland und Ackerstatus - Bayern

#2

Beitrag von Manfred » Di 12. Nov 2013, 16:23

Aus Kreisen der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft habe ich heute gehört, dass sie die Petition gut finden und unterstützen wollen.
:daumen:

Adjua
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Re: Petition Dauergrünland und Ackerstatus - Bayern

#3

Beitrag von Adjua » Di 12. Nov 2013, 19:05

Finde ich gut, bin aber leider nicht aus Bayern ....

Manfred

Re: Petition Dauergrünland und Ackerstatus - Bayern

#4

Beitrag von Manfred » Mi 19. Feb 2014, 14:43

Heute habe die Antwort vom bayerischen Landtag erhalten:

Der Petitionsausschuss hat eine Stellungnahme das Landwirtschaftsministeriums eingeholt, die dem Schreiben beiliegt.
Darin steht, dass mein Vorschlag "nachvollziehbar und zielführend erscheint", dass dem Wunsch aber nicht entsprochen werden kann, weil der Dauergrünlandstatus der Definition nach EU-Recht unterliegt, nach der ehemaliges Ackerland nach 5-jährige Grünlandnutzung zwingend Dauergrünlandstatus erhält.
Ausnahmen davon seinen nur für Flächen mit besonderem Schutzanspruch möglich, für die es ja schon Kulap-Programme A34 und A35 gibt. Für normale Ackerflächen sieht das EU-Recht keine Möglichkeiten für Ausnahmen vor.

Der Petitionsausschuss hat sich dieser Wertung angeschlossen und musste meinen Antrag daher ablehnen.

Noch Fragen...

D.h. Wenn sich das etwas ändern soll, dann muss das auf EU-Ebene geändert werden. Das ist frühestens für die Förderperiode nach 2020 möglich. Und es bräuchte europaweit Unterstützer, welche die Forderung nach Brüssel tragen und hartnäckig verfolgen.

Manfred

Re: Petition Dauergrünland und Ackerstatus - Bayern

#5

Beitrag von Manfred » Mo 12. Sep 2016, 11:00

Langsam scheint das Problem in den Polit-Köpfen anzukommen:
http://www.topagrar.com/news/Home-top-N ... 46403.html

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Re: Petition Dauergrünland und Ackerstatus - Bayern

#6

Beitrag von Rohana » Mo 12. Sep 2016, 18:50

Find ich gut dass du dich da engagierst, ich/wir würden das sicher unterstützen - auch wenn ich die AbL nicht so mag, das Ziel ist das Ziel.
Ein jeder spinnt auf seine Weise, der eine laut, der andere leise... (Ringelnatz)

Manfred

Re: Petition Dauergrünland und Ackerstatus - Bayern

#7

Beitrag von Manfred » Fr 24. Nov 2017, 14:52

Der der Zeitschrift "Landwirt" vom 16.11. soll es ab 2018 auf EU-Ebene gemäß neuer GAP-Entscheidungen endlich eine Änderung geben.
Kleegrasflächen sollen dann dauerhaft den Ackerstatus behalten.
Ob und wann das in nationales Recht / Landesrecht umgesetzt wird, bleibt abzuwarten.
Ich hoffe so schnell wie möglich.

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Re: Petition Dauergrünland und Ackerstatus - Bayern

#8

Beitrag von Rohana » Fr 24. Nov 2017, 18:11

Nur Kleegras?
Ein jeder spinnt auf seine Weise, der eine laut, der andere leise... (Ringelnatz)

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Re: Petition Dauergrünland und Ackerstatus - Bayern

#9

Beitrag von Benutzer 2354 gelöscht » Fr 24. Nov 2017, 19:37

Bio Betriebe dürfen jederzeit Grünland umbrechen ?!
Ist meine Information da richtig ?

Benutzer 4754 gelöscht

Re: Petition Dauergrünland und Ackerstatus - Bayern

#10

Beitrag von Benutzer 4754 gelöscht » Fr 24. Nov 2017, 20:40

ihno hat geschrieben:Bio Betriebe dürfen jederzeit Grünland umbrechen ?!
Ist meine Information da richtig ?
Ja, biobetriebe sind vom Greening ausgenommen,
das Dauergrünlandumbruchverbot ist im Greening verankert.

Das ist unteranderem eine Regelung die die konventionellen Kollegen massiv entzürnt.

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