Biber
Biber
http://www.fr-online.de/panorama/weissr ... 33110.html
Dass sich Biber bei Revierkämpfen gegenseitig tödliche Verletzungen zufügen und dass auch schon badende oder im Wasser apportierende Hunde angegriffen und sogar getötet wurden, ist mir ja bekannt. Aber das ist schon noch mal eine andere Hausnummer.
Aus Österreich gibt es auch eine Meldung. Ging aber glimpflich ab:
http://noe.orf.at/news/stories/2662023/
Evtl. halten Biber schwimmende Hunde für Artgenossen, die in ihr Revier eingedrungen sind?
Uli Stein hat es ja schon immer gewusst:
http://imgc.artprintimages.com/images/a ... HF300Z.jpg
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Re: Biber
Verdammte Axt!
Wo soll man sich noch hintrauen, in der Wäldern lauern Wolf und Elch, auf den Weiden die Rinder und im Wasser der Biber.
Und auf der Strasse die Autos. Ich bleib zu Hause!
Wo soll man sich noch hintrauen, in der Wäldern lauern Wolf und Elch, auf den Weiden die Rinder und im Wasser der Biber.
Und auf der Strasse die Autos. Ich bleib zu Hause!
Eigentlich bin ich ein netter Kerl.
Wenn ich Freunde hätte, könnten die das bestätigen.
Wenn ich Freunde hätte, könnten die das bestätigen.
Re: Biber
Ein neues Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg (4 U 2123 /13):
Auf einem nicht bewirtschafteten Grundstück mit Bach haben sich Biber eingenistet und den Bach aufgestaut.
Dadurch wurden Felder eines angrenzenden Landwirts überflutet.
Dieser hat die Eigentümerin des Biber-Grundstücks auf Behebung des Problems und Schadenersatz verklagt.
Das OLG hat die Klage abgewiesen, da es sich bei zuwandernden Bibern um einen natürlichen Einfluss handle. Das könne jedem Grundeigentümer an einem Gewässer passieren. Der Grundeigentümer müsse weder Schadenersatz für die Anlieger leisten, noch müsse er sich aktiv um ein Eingreifen der Naturschutzbehörden zwecks Behebung der Schadensursache bemühen.
Auf einem nicht bewirtschafteten Grundstück mit Bach haben sich Biber eingenistet und den Bach aufgestaut.
Dadurch wurden Felder eines angrenzenden Landwirts überflutet.
Dieser hat die Eigentümerin des Biber-Grundstücks auf Behebung des Problems und Schadenersatz verklagt.
Das OLG hat die Klage abgewiesen, da es sich bei zuwandernden Bibern um einen natürlichen Einfluss handle. Das könne jedem Grundeigentümer an einem Gewässer passieren. Der Grundeigentümer müsse weder Schadenersatz für die Anlieger leisten, noch müsse er sich aktiv um ein Eingreifen der Naturschutzbehörden zwecks Behebung der Schadensursache bemühen.
Re: Biber
Wieder bissige Biber:
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/sta ... -1.2511185
Erstaunlich finde ich auch die Zahl, dass in Bayern inzwischen 1200 Biber pro Jahr "entnommen" werden.
Wird wohl wirklich Zeit, sie dem normalen Jagdrecht zu unterstellen.
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/sta ... -1.2511185
Erstaunlich finde ich auch die Zahl, dass in Bayern inzwischen 1200 Biber pro Jahr "entnommen" werden.
Wird wohl wirklich Zeit, sie dem normalen Jagdrecht zu unterstellen.
Re: Biber
Der Landwirtschaftsausschuss des bayerischen Landtags hat beschlossen, die Ausgleichszahlungen für Biberschäden weiter auf 450.000 Euro pro Jahr zu deckeln.
Damit konnten zuletzt nur noch 62% der entstandenen Schäden ausgeglichen werden.
Der Ausschuss drängt jedoch darauf, die im Rahmen des Bibermanagements bereits Gegebenen Entnahmemöglichkeiten verstärkt zu nutzen, um Schäden besser vorzubeugen.
Heißt: Der Spaß wird zu teuer. Statt höherer Entschädigungen für die Betroffenen sollen verstärkt Biber getötet werden.
Damit konnten zuletzt nur noch 62% der entstandenen Schäden ausgeglichen werden.
Der Ausschuss drängt jedoch darauf, die im Rahmen des Bibermanagements bereits Gegebenen Entnahmemöglichkeiten verstärkt zu nutzen, um Schäden besser vorzubeugen.
Heißt: Der Spaß wird zu teuer. Statt höherer Entschädigungen für die Betroffenen sollen verstärkt Biber getötet werden.
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Re: Biber
das war letzten Sommer - bei Weilheim, der Baum lag auch überm Weg, war aber nur eine Feldweg
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Viele Grüße, Christine mit J
Wait and see!
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