Der "jagdfreie" Kanton Genf
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Re: Der "jagdfreie" Kanton Genf
Jaja Das liebe Fernsehen.
Dennoch sollte sich die Jägerschaft daran machen ihr Hobby zu reformieren, von selbst und von innen heraus.
Änderungen des Jagdgesetzes stehen wohl demnächst an und bei Rot-Grün wirds dann ernst.
Dennoch sollte sich die Jägerschaft daran machen ihr Hobby zu reformieren, von selbst und von innen heraus.
Änderungen des Jagdgesetzes stehen wohl demnächst an und bei Rot-Grün wirds dann ernst.
Re: Der "jagdfreie" Kanton Genf
Ein Artikel aus Österreich über ein dortiges Öko-Jagdrevier.
Da prallen ebenfalls die Extreme aufeinander.
http://kurier.at/chronik/niederoesterre ... 52.598.592
Da prallen ebenfalls die Extreme aufeinander.
http://kurier.at/chronik/niederoesterre ... 52.598.592
Re: Der "jagdfreie" Kanton Genf
Wie es bei uns ehemals "natürlich" ausgesehen haben könnte.
Landschaftsgestaltung durch Megaherbivoren:
http://news.discovery.com/earth/plants/ ... gn=rssnws1
Vermutlich erst der Mensch hat durch Zurückdrängung der Megaherbivoren die großen geschlossenen Wälder ermöglicht, welche oft als die "natürliche" Vegetation unserer Breiten angesehen werden.
Landschaftsgestaltung durch Megaherbivoren:
http://news.discovery.com/earth/plants/ ... gn=rssnws1
Vermutlich erst der Mensch hat durch Zurückdrängung der Megaherbivoren die großen geschlossenen Wälder ermöglicht, welche oft als die "natürliche" Vegetation unserer Breiten angesehen werden.
- kraut_ruebe
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Re: Der "jagdfreie" Kanton Genf
passt hier nicht so 100%, ist aber keinen eigenen thread wert und irgendwer weiss das bestimmt:
wär das nicht angebracht, dass die jägerschaft mich informiert wenn sie ne treibjagd auf meinem, genau meinem und nur meinem, grundstück durchführen?
ich mein, ich glaub ihnen schon dass das sinn hat, ich denk auch dass der fuchs der hier rumstreunt oben in meinem kleinen waldstück wohnt. und ich weiss dass die leute sich hier über den fuchs massiv beschweren. trotzdem bin ich bissl irritiert, wenns jetzt nicht grad 10 minusgrade hätte und dazu eiswind, dann wär ich grad dort oben um fichten abzuasten oder zu fällen und haselzweige zu schneiden.
so der aufwand wär das nun nicht gewesen hier anzuklopfen und mir zu sagen dass sie auf meinem grund zu tun haben?
wär das nicht angebracht, dass die jägerschaft mich informiert wenn sie ne treibjagd auf meinem, genau meinem und nur meinem, grundstück durchführen?
ich mein, ich glaub ihnen schon dass das sinn hat, ich denk auch dass der fuchs der hier rumstreunt oben in meinem kleinen waldstück wohnt. und ich weiss dass die leute sich hier über den fuchs massiv beschweren. trotzdem bin ich bissl irritiert, wenns jetzt nicht grad 10 minusgrade hätte und dazu eiswind, dann wär ich grad dort oben um fichten abzuasten oder zu fällen und haselzweige zu schneiden.
so der aufwand wär das nun nicht gewesen hier anzuklopfen und mir zu sagen dass sie auf meinem grund zu tun haben?
There's a crack in everything. That's how the light gets in.
Re: Der "jagdfreie" Kanton Genf
Evtl. haben die einfach so weit gedacht, dass du bei den Bedingungen nicht im Wald bist?
Hier hat es sich eingebürgert, dass größere Jagden (z.B. Revierübergreifende Drückjagden) kurz vorher in der Regionalpresse angekündigt werden.
Hat sich trotz des Risikos Jagdstörer anzulocken weitgehend bewährt, weil dann idR auch Spaziergänger und Waldbauern die genannten Reviere zur angegeben Jagdzeit meiden.
Für kleinere Gemeinschaftsjagden und die Einzeljagd sehe ich da keinen Bedarf. Wenn sich am geplanten Ort gerade andere Personen aufhalten, kann man dort halt nur eingeschränkt oder gar nicht jagen. Das Risiko geht der Jagdpächter halt ein und plant evtl. eine Alternative.
Wenn du besonderen Wert darauf legst, kannst du das ja mit dem Jagdpächter auf dem kurzen Dienstweg klären.
Verpflichtung hat der dazu keine. Er hat das Jagdrecht gepachtet und kann dieses dann selbstverständlich unter Eihaltung der gesetzlichen Vorschriften jederzeit wahrnehmen.
Und ich kenne auch keine Jagdgenossenschaft die von sich aus so eine Verpflichtung in den Jagdpachtvertrag aufgenommen hätte.
Hier hat es sich eingebürgert, dass größere Jagden (z.B. Revierübergreifende Drückjagden) kurz vorher in der Regionalpresse angekündigt werden.
Hat sich trotz des Risikos Jagdstörer anzulocken weitgehend bewährt, weil dann idR auch Spaziergänger und Waldbauern die genannten Reviere zur angegeben Jagdzeit meiden.
Für kleinere Gemeinschaftsjagden und die Einzeljagd sehe ich da keinen Bedarf. Wenn sich am geplanten Ort gerade andere Personen aufhalten, kann man dort halt nur eingeschränkt oder gar nicht jagen. Das Risiko geht der Jagdpächter halt ein und plant evtl. eine Alternative.
Wenn du besonderen Wert darauf legst, kannst du das ja mit dem Jagdpächter auf dem kurzen Dienstweg klären.
Verpflichtung hat der dazu keine. Er hat das Jagdrecht gepachtet und kann dieses dann selbstverständlich unter Eihaltung der gesetzlichen Vorschriften jederzeit wahrnehmen.
Und ich kenne auch keine Jagdgenossenschaft die von sich aus so eine Verpflichtung in den Jagdpachtvertrag aufgenommen hätte.
- kraut_ruebe
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Re: Der "jagdfreie" Kanton Genf
find ich als grundstücksbesitzer etwas seltsam
jagdrecht/jagdpacht hats dort sicher keines, das ist grossteils bauland. da wächst nur wiese und ein paar fichten drauf weils hier üblich ist dass auf seinem grund jeder macht was er will, ist aber schon jahrelang baugewidmet.
na ja, egal. danke für die auskunft!
ich mach sowieso irgendwann nen zaun drum, dann stellt sich das problem nicht mehr.
jagdrecht/jagdpacht hats dort sicher keines, das ist grossteils bauland. da wächst nur wiese und ein paar fichten drauf weils hier üblich ist dass auf seinem grund jeder macht was er will, ist aber schon jahrelang baugewidmet.
na ja, egal. danke für die auskunft!
ich mach sowieso irgendwann nen zaun drum, dann stellt sich das problem nicht mehr.
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Re: Der "jagdfreie" Kanton Genf
Habe gerade etwas nachgelesen, wie das bei euch organisiert ist.
Bei uns in D ist die Jagdgenossenschaft eine gesetzlich vorgeschriebene Genossenschaft der Grundstückseigentümer. Diese Genossenschaft verpachtet dann das jeweilige Jagdrevier oder kann es auch in Eigenregie bewirtschaften.
Bei euch werden die Kleinflächen zu Gemeindejagden zusammengelegt und durch öffentliche Versteigerung verpachtet.
Jagdgenossenschaften nennen man bei euch einen Zusammenschluss von Jägern, die als Genossenschaft ein Revier pachten.
Bei Fragen zur Jagdpacht müsstest du dich also an die Gemeinde wenden.
So wie ich das sehe, hat der Grundstückseigentümer bei euch weniger Mitsprachemöglichkeiten als hier.
Eine Einfriedung mit einem Zaun ändert am Jagdrecht zumindest hier nichts.
Bei uns in D ist die Jagdgenossenschaft eine gesetzlich vorgeschriebene Genossenschaft der Grundstückseigentümer. Diese Genossenschaft verpachtet dann das jeweilige Jagdrevier oder kann es auch in Eigenregie bewirtschaften.
Bei euch werden die Kleinflächen zu Gemeindejagden zusammengelegt und durch öffentliche Versteigerung verpachtet.
Jagdgenossenschaften nennen man bei euch einen Zusammenschluss von Jägern, die als Genossenschaft ein Revier pachten.
Bei Fragen zur Jagdpacht müsstest du dich also an die Gemeinde wenden.
So wie ich das sehe, hat der Grundstückseigentümer bei euch weniger Mitsprachemöglichkeiten als hier.
Eine Einfriedung mit einem Zaun ändert am Jagdrecht zumindest hier nichts.
- kraut_ruebe
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Re: Der "jagdfreie" Kanton Genf
am generellen jagdrecht, so sich das tatsächlich auch über baugrundstücke erstrecken sollte, ändert es sicher nix wenn ich das einzäune. aber in der praxis kann man dann nur schwer eine treibjagd übern zaun hinweg durchführen, das stück hat so um die 4000 qm und liegt als einziger bewuchs inmitten von feldern. da wären die männer und die hunde nur mit rein- und rausklettern beschäftigt.
wer der jagdpächter fürs jahr ist und dass er 18TS fürs gemeindegebiet bezahlt hat stand im letzten gemeindeblatt. über rechte und pflichten wurd sich aber ausgeschwiegen. ist jetzt für heut mal egal, aber sollten sie mir in zukunft da übern zaun klettern ohne fragen werd ich den schon ansprechen, ich brauch keine männerstiefel auf meiner frischen haselnusshecke und bei allem verständnis für den wunsch den fuchs zu kriegen seh ich keinen anlass jedes jahr die hecke neu zu pflanzen. zumal sie ihn eh nicht erwischt haben, so wie im vorjahr schon nicht und vermutlich auch im kommenden jahr wieder nicht.
wer der jagdpächter fürs jahr ist und dass er 18TS fürs gemeindegebiet bezahlt hat stand im letzten gemeindeblatt. über rechte und pflichten wurd sich aber ausgeschwiegen. ist jetzt für heut mal egal, aber sollten sie mir in zukunft da übern zaun klettern ohne fragen werd ich den schon ansprechen, ich brauch keine männerstiefel auf meiner frischen haselnusshecke und bei allem verständnis für den wunsch den fuchs zu kriegen seh ich keinen anlass jedes jahr die hecke neu zu pflanzen. zumal sie ihn eh nicht erwischt haben, so wie im vorjahr schon nicht und vermutlich auch im kommenden jahr wieder nicht.
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Re: Der "jagdfreie" Kanton Genf
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20000317kraut_ruebe hat geschrieben:ich mach sowieso irgendwann nen zaun drum,
§ 21
Ruhen der Jagd
(1) Auf Friedhöfen, in Häusern und Gehöften samt den dazugehörigen umfriedeten Höfen und Hausgärten, auf Flächen, für die eine Bewilligung gemäß § 3 Abs. 3 und § 11 Abs. 5 und 6 erteilt wurde, auf öffentlichen Anlagen, auf umzäunten Sportanlagen und auf Golfplätzen ruht die Jagd.
(2) Die Bezirksverwaltungsbehörde hat ferner das Ruhen der Jagd von Amts wegen oder über Antrag der Eigentümerin oder des Eigentümers solcher Grundflächen zu verfügen, die durch eine feste Einfriedung (Gitter, Zaun, Mauer usw.) dauernd derart umschlossen sind, dass der Zutritt fremden Personen ohne Beschädigung oder Übersetzung der Einfriedung auf einem anderen Weg als durch die an der Einfriedung angebrachten schließbaren Türen und Tore unmöglich ist. Die Verfügung wird ab dem folgenden Jagdjahr wirksam und bleibt so lange aufrecht, bis sie eingeschränkt oder aufgehoben wird.
(3) Auf Grundflächen, die durch landesübliche Zäune gegen den Eintritt oder Austritt des Weideviehes verhagt sind, findet diese Bestimmung keine Anwendung.
(4) Auf den in den Abs. 1 und 2 bezeichneten Grundflächen darf das Wild nur mit Zustimmung der Grundeigentümerin oder des Grundeigentümers getrieben oder erlegt werden. Auch dürfen keine Herstellungen angebracht werden, die das etwa einwechselnde Wild hindern, wieder auszuwechseln.
(5) Der oder dem Jagdausübungsberechtigten steht die Befugnis zu, sich das Wild, das sich auf den in den Abs. 1 und 2 bezeichneten Grundflächen gefangen hat oder dort gefallen oder verendet ist, sowie etwa dort aufgefundene Abwurfstangen und Eier des Federwildes anzueignen.
Absatzt 2 und 4 scheinen da wichtig zu sein, dasssdu in Zukunft deine RUhe hast
- kraut_ruebe
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