Hab ich noch vergessen. Wenn der Hund erfolgreich war ist es doch für Ihn perfekt gelaufen,oder???
Bis denn mal.
Wenn der Hund erfolgreich war
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Re: Wenn der Hund erfolgreich war
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- Daisy Duck
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Re: Wenn der Hund erfolgreich war
Hallo,
so ganz verstehe ich die Eingangsfrage nach den Rechtsgrundlagen sowie die ethische Bewertung von Katz & Maus dann nicht so richtig. Willst Du die Gesetzeslage wissen oder möchtest Du Meinungen hören Landfrau?
Grundsätzlich gilt das Bundesnaturschutzgesetz, dass alle Tiere unter Schutz stellt. Es ist verboten sie zu töten oder der Natur zu entnehmen. Egal ob Igel, Ameise, Spatz oder Fuchs. Beim Fuchs greift zusätzlich noch das Jagdrecht, er steht auf der Liste der jagbaren Arten. https://www.jagdverband.de/content/jagdbare-tierarten, in den Bundesländern können noch einmal spezielle Listen gelten (macht z.B. keinen Sinn für Bayern auch alle nordischen Vogelarten mit zu listen). Ob es aufgrund dessen allerdings zu einer Verurteilung nach dem Bundesnaturschutzgesetz oder dem Tierschutzgesetz kommen würde?
Zum Thema "wildernder Hund habe ich etwas recherchiert, in einigen Fällen mit Entscheidungen für Jäger war immer von "gefährlichen Hunden ausserhalb befriedetem Besitztums" die Rede. Gefährliche Hunde sind dann auch wildernde Hunde. Das ganze muss im Jagdbezirk stattfinden, von daher könnte es ggf. nicht so erheblich sein, was auf Deinem gesicherten Grundstück passiert nach dem Jagdgesetz.
so ganz verstehe ich die Eingangsfrage nach den Rechtsgrundlagen sowie die ethische Bewertung von Katz & Maus dann nicht so richtig. Willst Du die Gesetzeslage wissen oder möchtest Du Meinungen hören Landfrau?
Grundsätzlich gilt das Bundesnaturschutzgesetz, dass alle Tiere unter Schutz stellt. Es ist verboten sie zu töten oder der Natur zu entnehmen. Egal ob Igel, Ameise, Spatz oder Fuchs. Beim Fuchs greift zusätzlich noch das Jagdrecht, er steht auf der Liste der jagbaren Arten. https://www.jagdverband.de/content/jagdbare-tierarten, in den Bundesländern können noch einmal spezielle Listen gelten (macht z.B. keinen Sinn für Bayern auch alle nordischen Vogelarten mit zu listen). Ob es aufgrund dessen allerdings zu einer Verurteilung nach dem Bundesnaturschutzgesetz oder dem Tierschutzgesetz kommen würde?
Zum Thema "wildernder Hund habe ich etwas recherchiert, in einigen Fällen mit Entscheidungen für Jäger war immer von "gefährlichen Hunden ausserhalb befriedetem Besitztums" die Rede. Gefährliche Hunde sind dann auch wildernde Hunde. Das ganze muss im Jagdbezirk stattfinden, von daher könnte es ggf. nicht so erheblich sein, was auf Deinem gesicherten Grundstück passiert nach dem Jagdgesetz.
- Schrat
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Re: Wenn der Hund erfolgreich war
Ganz einfach: Wenn der Hund erfolgreich war, hat der Halter bereits viel früher versagt. Wer als Tierhalter Rechte in Anspruch nehmen will, muss sich auch über die Pflichten im Klaren sein.
Just my 2 Pence.
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