Der Trägerverein Selbstversorger Forum e.V.

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Selbstversorg Forum
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Der Trägerverein Selbstversorger Forum e.V.

#1

Beitrag von Selbstversorg Forum » Mo 5. Feb 2018, 20:24

Im Herbst 2017 wurde von einigen usern dieses Forums der Verein Selbstversorger Forum e.V. gegründet, um die weitere Existenz
dieses Forums unabhängig von der Mitwirkung von Einzelpersonen sicherzustellen.

Selbstversorger Forum e.V. ist seit Januar 2018 unter der Nummer VR 200903 beim Amtsgericht Landshut -Registergericht im Vereinsregister
eingetragen und somit eine handlungsfähige juristische Person.

Selbstversorger Forum e.V. ist Eigentümer der Domain selbstvers.org.

Die Gründungsmitglieder gaben sich folgende Satzung :


Satzung des Vereins Selbstversorger Forum e.V.


§1 - Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der Verein trägt den Namen Selbstversorger Forum. Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen und trägt dann den Zusatz e. V. Der Verein hat seinen Sitz in Gangkofen.Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck
Das Selbstversorger Forum setzt sich ein für die Förderung des Natur- und Umwelt-schutzes, die Förderung des Tierschutzes, sowie für die Förderung von Verbraucher-beratung und Verbraucherschutzes und der Förderung der Tierzucht und der Pflanzenzucht unter ökologischer Bewertung der das Leben beeinflussenden Maßnahmen.
Selbstversorgung bedeutet eine weitgehend autonome Lebensführung bei der in vielen Lebensbereichen Produzent und Konsument identisch sind.
Im Rahmen der Selbstversorgung hat jede/r die Möglichkeit im Rahmen seiner eigenen Ressourcen seinen eigenen Betrag zum Natur- und Umweltschutz zu leisten.

Das Selbstversorger Forum fördert insoweit auch die Ziele des naturgemäßen Land- und Gartenbaus, der Permakultur und der Nutzung der regenerativen Energien.
Für die Selbstversorgung genutzte Grundstücke sind Rettungsinseln für bedrohte Arten.

Im Rahmen der Selbstversorgung ist eine artgerechte Haltung von Nutztieren anzustreben, die über die gesetzlichen Anforderungen des Tierschutzgesetzes hinausgeht. Die Förde-rung des Tierschutzes steht insoweit nicht im Gegensatz zu einem ökologischen Wirtschaften , vielmehr ist Tierschutz eine Basis für ein erfolgreiche Selbstversorgungswirtschaft.

Im Rahmen der der Selbstversorgung fördern wir Tier- und Pflanzenzucht insbesondere im Hinblick auf alte autochthone , vom Aussterben bedrohten Arten.

Das Selbstversorger Forum dient auch der Förderung des Verbraucherschutzes als ein Beitrag zur Anschaffung langlebiger Verbrauchsgüter und dem Aspekt der Nachhaltigkeit und der Reparierbarkeit , bzw der Eigenerzeugung von Waren für den Selbstgebrauch unter ökologischen Aspekten und eines sparsamen Umgangs mit Rohstoffen mit den endlichen Ressourcen der Erde.

Der Verein übt seine Tätigkeit im wesentlichen dadurch aus, daß er als Internet-Auftritt unter der Domain http://www.selbstvers.org das Forum für Selbstversorgung und Permakultur betreibt.

Unter Hinweis auf bestehende Selbstversorgerprojekte und Ansätze der Selbstversorgung in unterschiedlichen Lebensbereichen soll öffentlich dargestellt werden, daß auch jeder Einzelne seinen Betrag zu Natur- und Umweltschutz, Tierschutz, zur Zucht von autochthonen Tieren und Pflanzen leisten kann, sowohl als Produzent als auch als Verbraucher.

Das Forum dient dazu die Ziele des Vereins in die Öffentlichkeit zu tragen und so zu fördern. Das Forum dient auch dazu, die Diskussion über Natur- und Umweltschutz, Tierschutz , Tier- und Pflanzenzucht und des Verbraucherschutzes unter ökologischen Aspekten in der Öffentlichkeit zu fördern.

Durch die Informationen im Forum soll auch eine ökologische Verbraucherberatung gefördert werden.

Das Forum ist öffentlich . Bestimmte Teilnahmefunktionen und Bereiche stehen jedem, der die Nutzungsbedingungen anerkennt, offen. Die Nutzung des Forums ist unentgeltlich.
In dem Forum und anderen Publikationen des Vereins wird keine Werbung betrieben.

Soweit der Verein Informationsveranstaltungen , Ausstellungen und dergleichen durchführt, sind diese öffentlich und kostenlos.
Der Verein ist überparteilich und überkonfessionell tätig.

§ 3 Gemeinnützigkeit und Mittelverwendung
Der Verein dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Finanzierung erfolgt ausschließlich über Mitgliedsbeiträge, Spenden und andere unentgeltliche Zuwendungen.
Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Mitglieder des Vereins
Der Verein besteht aus Fördermitgliedern und ordentlichen Mitgliedern .
Fördermitglieder können natürliche und juristische Personen sein. Sie unterstützen den Verein durch regelmäßige finanzielle Beiträge entsprechend der Beitragsordnung. Sie verpflichten sich, den Vereinszweck zu fördern und alles zu unterlassen, was dem Ansehen des Vereins schaden oder die Erreichung des Zwecks gefährden könnte. Sie haben Anrecht auf Information über die Verwendung der Förderbeiträge, besitzen jedoch keine Stimm-, Wahl- oder Antragsrechte.
Über die Aufnahme von Fördermitgliedern entscheidet der Vorstand nach schriftlichem Antrag.
Die Gründer/Innen des Vereins sind ordentliche Mitglieder.
Ordentliche Mitglieder bekennen sich aktiv zu den Zielen des Vereins und unterstützen diese durch ihre Arbeitsleistung. Ordentliches Mitglied des Vereins kann nur eine natürliche Person werden.
Als ordentliches Mitglied kann nur aufgenommen werden, wer sich in den letzten vier Jahren vor Antragstellung im http://www.selbstver.org Forum durch eigene Beiträge beteiligt, wobei eine Beitragszahl von 400 erreicht sein soll.
Über die Aufnahme weiterer ordentlicher Mitglieder entscheidet der Vorstand. Der Antrag erfolgt entweder schriftlich (auch elektronisch) zu jeder Zeit oder mündlich während einer Mitgliederversammlung.
Gegen den ablehnenden Bescheid des Vorstands, der mit Gründen zu versehen ist, kann der Antragsteller Beschwerde erheben. Die Beschwerde ist innerhalb eines Monats ab Zugang des ablehnenden Bescheids schriftlich beim Vorstand einzulegen. Über die Beschwerde entscheidet die nächste ordentliche Mitgliederversammlung.

§ 5 - Mitgliedsbeitrag
Der Verein erhebt von den Mitgliedern einen Mitgliedsbeitrag. Das Nähere regelt die Beitragsordnung. Der Vorstand kann auf schriftlichen Antrag den Beitrag ermäßigen oder erlassen.

§ 6- Verlust der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand, mit dem Tode des Mitglieds, durch Ausschluss oder durch Ausscheiden .
Liegen wichtige Gründe vor, kann ein Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.

Bei einem Verstoß gegen Vereinsinteressen endet die Mitgliedschaft durch Ausschluss. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung nach schriftlicher Anhörung des Mitglieds.
Wenn ein Mitglied trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Beitrags im Rückstand ist, kann es durch Vorstandsbeschluss aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn nach der zweiten Mahnung ein Monat verstrichen ist. Der Ausschluss ist dem Mitglied mitzuteilen.

§ 7 - Organe des Vereins
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§ 8 - Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
Stimmberechtigt sind die ordentlichen Mitglieder des Vereins.
Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet in der Regel einmal im Kalenderjahr statt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen finden auf Beschluss des Vorstands oder auf schriftlichen Antrag von mindestens einem Drittel der ordentlichen Mitglieder unter Angabe der Tagesordnungspunkte statt,

Der Vorstand lädt die ordentlichen Mitglieder schriftlich oder elektronisch unter Angabe der Tagesordnung zur Mitgliederversammlung ein. Schriftliche Einladungen müssen mindestens 28 Tage, elektronische Einladungen mindestens acht Tage vor dem Versammlungstag abgesendet werden. Die Einladung gilt als dem ordentlichen Mitglied zugegangen, wenn sie an die letzte bekannte (E¬-Mail-¬) Adresse des ordentlichen Mitglieds gerichtet wurde.
Statt einer persönlichen Einladung kann die Einladung auch durch eine persönliche Nachricht im http://www.selbstvers.org Forum erfolgen. Eine solche Mitteilung muss mindestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung veröffentlicht werden.

Der Vorstand legt die Tagesordnung fest. Die Mitgliederversammlung kann diese Tagesordnung mit Mehrheitsbeschluss ergänzen.

Die Mitgliederversammlung beschließt mit Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt ein gestellter Antrag als abgelehnt. Abstimmungen sind geheim, wenn ein ordentliches Mitglied dies beantragt.

Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde.

Die Mitgliederversammlung erfolgt entweder real oder virtuell (Onlineverfahren) in einem nur für ordentliche Mitglieder zugänglichen Chat-Raum im www. selbstvers.org Forum.

Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht für eine reale Mitgliederversammlung kann durch schriftliche Vollmacht auf ein anderes Mitglied übertragen werden. Die Vollmacht ist nur gültig, wenn sie dem Vorstand vor Beginn der Mitgliederversammlung vorgelegt wurde. Kein Mitglied darf aber mehr als drei Stimmen auf sich vereinen. Die eigene und die übertragenen Stimmen können nur einheitlich abgegeben werden. Die Stimmrechtsübertragung kann nur für die jeweilige Mitgliederversammlung insgesamt erteilt werden

Im Onlineverfahren wird das jeweils nur für die aktuelle Versammlung gültige Kennwort mit einer gesonderten Email unmittelbar vor der Versammlung, maximal 3 Stunden davor, bekannt gegeben. Ausreichend ist dabei die ordnungsgemäße Absendung der Email an die letzte dem Vorstand bekannt gegeben Email-Adresse des jeweiligen Mitglieds oder eine PN Persönliche Forum im selbstvers.org Forum Ordentliche Mitglieder, die über keine Email-Adresse verfügen, erhalten das Zugangswort per Post an die letzte dem Vorstand bekannt gegebene Adresse. Ausreichend ist die ordnungsgemäße Absendung des Briefes zwei Tage vor der Mitgliederversammlung. Sämtliche ordentliche Mitglieder sind verpflichtet, ihre Legitimationsdaten und das Zugangswort keinem Dritten zugänglich zu machen und unter strengem Verschluss zu halten.

Vorstandsversammlungen und Versammlungen der ordentlichen Mitglieder können ebenfalls online oder in Schriftform erfolgen.

§ 9 Virtuelle Anwesenheit
Willigt ein ordentliches Mitglied zuvor schriftlich ein, so ist es auch dann als anwesend zu führen, wenn es via Datenfernübertragung an der Versammlung teilnimmt. Das Mitglied gilt dann als anwesend im Sinne der Satzung. Die Identität des Mitglieds ist auf geeignete Art und Weise festzustellen.
Sind bei einer Versammlung Mitglieder nur virtuell anwesend, wird das Protokoll vom Protokollführer elektronisch gesichert und weitergegeben. Bei virtuell anwesenden Mitgliedern muss die elektronisch abgegebene Stimme authentifiziert sein. Bei geheimer Wahl ist das Verfahren der elektronischen Stimmabgabe so zu gestalten, dass eine persönliche Zuordnung der authentifizierten Stimme nicht mehr möglich ist.

§ 10 Aufgaben der Mitgliederversammlungen
Die Mitgliederversammlung entscheidet über die wesentlichen Angelegenheiten des Vereins.

Im ersten Quartal des Kalenderjahres ist ein Mitgliederversammlung als Jahreshauptversammlung durchzuführen, Diese entscheidet über
Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands
Entlastung des Vorstands
Wahl eines Revisors
Ausschluß eines Mitglieds aus wichtigem Grund und
gegebenenfalls
Wahl und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands
Im übrigen sind die Jahreshauptversammlung und außerordentliche Mitglieder-versammlungen zuständig für

Beschlüsse über die Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung, Wahlordnung und Beitragsordnung. Beschlüsse über die Änderung der Satzung , sie sind nur zulässig, wenn bereits in der Einladung auf diesen Tagesordnungspunkt hingewiesen wurde . Sie bedürfen einer Mehrheit von Zweidrittel der Anwesenden
Beschluss über die Auflösung des Vereins. Eine diesbezügliche Entscheidung ist nur zulässig, wenn bereits in der Einladung auf diesen Tagesordnungspunkt hingewiesen worden ist

Finden Beschlüsse zur Änderung der Satzung, zur Auflösung des Vereins und zum Ausschluss eines Mitglieds aus wichtigem Grund nicht in einer realen Versammlung statt , so ist die Abstimmung über diese Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren zu bestätigen.

Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden während der Mitgliederversammlung protokolliert und innerhalb von zwei Wochen nach der Mitgliederversammlung im Rahmen des selbstvers.org veröffentlicht. Das Protokoll wird durch den Schriftführer und ein Vorstandsmitglied unterzeichnet.

§ 11 Vorstand
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Ihm obliegen die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Ausführung der Vereinsbeschlüsse. Er ist zudem für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, die nicht durch die Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind.
In den Vorstand dürfen nur ordentliche Mitglieder des Vereins gewählt werden .

Die Amtszeit des ersten gewählten Vorstandes endet am 1.3. 2021. Danach wird der Vorstand für drei Jahre gewählt.Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt.

Ein Vorstandsmitglied kann auf einer Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit abgewählt werden,

Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Vorsitzenden. Werden nur zwei Vorsitzende gewählt, so vertritt jedes Vorstandsmitglied den Verein gerichtlich und außergerichtlich allein.

Beschließt die Mitgliederversammlung, mehr als zwei Vorstandsmitglieder zu wählen, so sind ein/e erste/r und ein/e zweite/r Vorsitzende/r zu wählen die den Verein gerichtlich und außergerichtlich alleine vertreten. Ist ein weiteres Vorstandesmitglied für die Führung der Kasse zuständig, so hat er dann auch insoweit Vertretungsvollmacht gegenüber der kontoführenden Bank.

Kann im Vorstand keine mehrheitliche Entscheidung herbeigeführt werden, ist eine Entscheidung der ordentlichen Mitglieder herbeizuführen.
Die Wahlen zum Vorstand sind geheim, sofern dies von einem ordentlichen Mitglied vor der Mitgliederversammlung gefordert wird. Im übrigen ist die Wahl der Vorstandsmitglieder in offener Abstimmung möglich.

Findet die Mitgliederversammlung nicht real statt, kann eine Wahl der Vorstandsmitglieder auch per Briefwahl oder virtuell durchgeführt werden.

Die Regularien der Briefwahl und der virtuellen Wahl werden von der Mitgliederversammlung in einer Wahlordnung festgelegt.

Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen allen Vereinsmitgliedern sofort mitgeteilt werden.

§ 12 virtuelle Mitgliedertreffen
Der Vorstand kann im Chat-Bereich des selbstvers.org Forums informelle Mitgliedertreffen durchführen.

§ 13 Revisor
Der/die Revisor/in überprüft die Buchführung des Vereins und die satzungsgemäße Verwendung des Vereinsvermögens. Sie/Er darf nicht Mitglied des Vorstands sein. Sie/Er gibt dem Vorstand Kenntnis von Ihrer/seiner Prüfung und legt dem Vorstand und der Jahreshauptversammlung einen schriftlichen Bericht vor.

§ 14 Publikationsorgan
Publikationsorgan des Vereins ist das http://www.selbstvers.org - Forum .

§ 15 - Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden, sofern in der Einladung auf diesen Tagesordnungspunkt hingewiesen worden ist.
Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind die Vorsitzenden gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den

„Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. BUND

der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.


Wir bitten , in diesem Thema keine Beiträge zu schreiben, da dieses Thema auschließlich für Bekanntmachungen des Trägervereins vorgesehen
ist .
Für etwaige Kommentare und Diskussionen steht der Bereich Forenmanagement und Finanzierung zur Verfügung.

woidler
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Beiträge: 787
Registriert: Fr 16. Aug 2013, 00:03

Re: Der Trägerverein Selbstversorger Forum e.V.

#2

Beitrag von woidler » Di 6. Jul 2021, 16:17

Neuwahl des Vorstands


auf der Mitgliederversammlung am 21. Juni 2021 wurden für die nächsten drei Jahre zu den gleichberechtigten Vorsitzenden
des Selbstversorger Forum eV

Kraut_ruebe
und
woidler

gewählt.

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