Das ganze kann aber auch nach hinten losgehen. Nur weil der Autor verstorben ist und 70 Jahre ist das nocht nicht her, darf man seine Werke ohne die entsprechenden Urheberrechte zu besitzen, nicht veröffentlichen. Diese PDF-Version gehört eh dem Verlag, der die deutsche Übersetzung angefertigt hat.
Wenn du ein seltenes, vergriffenes und antiquarisches Buch für den Privatgebrauch digitalisierst, um einem Verlust durch Zerstörung vorzubeugen, ist das kein Problem. Bietest du aber ein Exemplar davon im Netz an, ist das nicht erlaubt; egal ob das PDF auf einem ausländischen Server oder hier in Deutschland liegt.
Empfehle, sich eindringender mit dem deutschen Urheberrecht zu befassen, bevor hier geschützte Werke als PDF-Download angeboten werden. Es gibt Anwaltskanzleien, die haben sich auf solche Fälle spezialisiert. Da wird dann schnell ein Forum wie dieses per einstweiliger Verfügung geschlossen und die Verantwortlichen finanziell zur Verantwortung gezogen. Wundert mich eigentlich, dass der Link noch nicht gelöscht wurde.
Wer das Buch bis jetzt noch nicht auf der Platte hat, den interressiert es eh nicht.