Bäume vergiften...

Benutzer 3370 gelöscht

Re: Bäume vergiften...

#11

Beitrag von Benutzer 3370 gelöscht » Sa 18. Okt 2014, 20:06

Sabi(e)ne hat geschrieben:Der einzige Baum, wo sie nicht dran waren, war eine Robinie.
... wo sie NOCH nicht dran waren :) Auch Robinien bleiben nicht verschont, die schälen den Baum razfatz ab und fressen die Rinde, auch wenn sie giftig ist :aeh: ...für Ziegen ist halt was anderes giftig.
Adjua hat geschrieben:Die späte Traubenkirsche ist aber giftig, oder?
Die Kügelchen der Eibe, sowie der ganze Baum ist auch giftig, trozdem kann man die roten Kügelchen essen nur die Kerne sollte man dabei nicht verschlucken oder zerbeisen , denn die sind sehr giftig.

unkrautaufesserin
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Re: Bäume vergiften...

#12

Beitrag von unkrautaufesserin » Mi 22. Okt 2014, 11:12

ina maka hat geschrieben:
Wie schmecken die denn, diese Traubenkirschen, isst du sie auch manchmal roh?
sie enthalten sehr viel Gerb- und sonstige Säure, meine Mum hätte gesagt, "zum Strümpfestopfen" :lol:
Im Gelee geht das, da kommt ja noch Zucker rein. Und wem das immer noch zu sauer ist, kann mit Pflaumen, Birnen etc mischen.. da gibt es zum Teil sehr leckere Kombinationen. Nur die Ernte ist halt langwierig, wie bei allen Wildfrüchten...

Liebe Grüße, M.

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emil17
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Re: Bäume vergiften...

#13

Beitrag von emil17 » Mi 12. Nov 2014, 22:50

Manfred hat geschrieben: Aber die sind ja bekannt dafür, dass sie es mit Gesetzen nicht so eng sehen, wenn es um ihre eigenen Maßnahmen geht
Sind sie das?

Bitte bedenkt, dass der verlinkte Artikel sich mit subtropischen oder tropischen Wäldern befasst. Da gibts extrem wüchsige Gehölze, die produktivsten Auenwälder hierzulande werden bei weitem übertroffen.
Wenn es um Artenschutz geht (Verdrängen wertvoller Arten in Restbeständen) und das Personal begrenzt ist, kann man nicht zimperlich sein. Genau wie im anderen Artikel zur Bekämpfung der späten Traubenkirsche in Deutschland wird übrigens der Herbizideinsatz nicht als Alleinmassnahme geführt, sondern gezielt gemacht, mit weiteren Massnahmen vorher und nachher, die sorgfältig auf die zu bekämpfende Art, den Lebensraum und weitere Umstände abgestimmt werden müssen, um Kollateralschäden klein zu halten. Das ist nicht so wie in der Landwirtschaft, wo manch ein Bauer einfach mal dem lästigen Unkraustreifen eine Breitseite verpasst, damit Ruhe ist (viel hilft viel), und wo Herbizidbehandlungen (z.B. zur Erntevorbereitung bei der Kartoffel) zum Standard gehören und jährlich wiederkehrend auf Tausenden Hektar durchgeführt werden.
Wer will, findet einen Weg. Wer nicht will, findet eine Ausrede.

Manfred

Re: Bäume vergiften...

#14

Beitrag von Manfred » Mi 12. Nov 2014, 23:16

@Emil: Es ging mir bei der Aussage um Deutschland. In Deutschland gibt es kein Herbizid, dass für so eine Maßnahme zugelassen ist. Wenn also ein deutscher Naturschutzverband so etwas tut, verstößt er gegen geltendes Recht.

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emil17
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Re: Bäume vergiften...

#15

Beitrag von emil17 » Do 13. Nov 2014, 09:11

Im Originaltext des Bundesnaturschutzgesetzes steht unter §5 Abs. 2:
6. die Anwendung von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln hat nach Maßgabe des landwirtschaftlichen Fachrechtes zu erfolgen; eine Dokumentation über die Anwendung von Düngemitteln ist nach Maßgabe § 7 der Düngeverordnung usw.
Näheres dürfte in den Ländergesetzen und den Verordnungen dazu sowie in den Verordnungen betreffend einzelner Schutzgebiete geregelt sein, diese zu finden ist mir hier zu aufwendig.

Daraus folgt, dass die Anwendung von Herbiziden nicht prinzipiell unzulässig ist, sondern dort erfolgen kann, wo der Einsatz zur Erreichung der Schutzziele als erforderlich erachtet wird. Dies muss durch die untere Behörde für den konkreten Einzelfall angeordnet und begründet werden.

Es braucht also keine spezielle Zulassung namentlich genannter Produkte für die Anwendung in Naturschutzgebieten.

Eine Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für bestimmte Anwendungsbereiche bedeutet ja, dass es dem Bewirtschafter der Fläche überlassen ist, ob er die Mittel anwenden will oder nicht, solange die Zulassungsbedingungen und Wartefristen eingehalten werden.
Konkret, wenn jemand ein Krautabtötungsmittel auf seinen Kartoffelschlag ausbringt oder das Grün unter seinen Apfelbäumen oder Reben abspritzt, so darf er das auch dann tun, wenn es unnötig wäre, ohne dass ihm das jemand verbieten könnte.
In NSGs ist das prinzipiell anders. Zudem werden sich die Leute dort sehr genau überlegen, was sie tun, denn die Öffentlichkeit ist zu Recht sehr sensibel auf solche Dinge.
Wer will, findet einen Weg. Wer nicht will, findet eine Ausrede.

Manfred

Re: Bäume vergiften...

#16

Beitrag von Manfred » Do 13. Nov 2014, 10:21

Das ist eine falsche Auslegung deinerseits. Außerdem geht es nicht nur um Naturschutzgebiete.

Entscheidend ist das Pflanzenschutzgesetz.
Dieses ermöglicht zwei Arten von Ausnahmen.
Ausnahmegenehmigungen nach §12 ermöglichen es, Pflanzenschutzmittel außerhalb land- und forstwirtschaftlicher Flächen einzusetzen, z.B. auf dem Gleiskörpern der Bahn, aber nur gemäß ihrer jeweiligen Verwendungszulassung. Zuständig sind die Ämter für Landwirtschaft (zumindest in Bayern).
Ausnahmegenehmigungen nach §22 ermöglichen es, Pflanzenschutzmittel außerhalb ihrer Zulassung einzusetzen, aber nur auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Zuständig ist die Landesanstalt für Landwirtschaft.

Da es derzeit kein Pflanzenschutzmittel gibt dass zur Abtötung von Gehölzen zugelassen ist (mit Ausnahme im Weinbau), besteht also weder nach §12 noch nach §22 die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zur Abtötung von unerwünschten Gehölzen außerhalb land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen zu erteilen. Auf land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen wäre eine Genehmigung durch die LfL erforderlich.

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Re: Bäume vergiften...

#17

Beitrag von emil17 » Do 13. Nov 2014, 12:24

1.
Manfred hat geschrieben:Das ist eine falsche Auslegung deinerseits. Außerdem geht es nicht nur um Naturschutzgebiete.
2.
Manfred hat geschrieben:Eine Beschreibung dazu finde ich auf Anhieb nur auf den Seiten des Bund Naturschutz.
Aber die sind ja bekannt dafür, dass sie es mit Gesetzen nicht so eng sehen, wenn es um ihre eigenen Maßnahmen geht...
Ja, was denn nun? Naturschutz oder nicht? Die zweite Aussage grenzt, ohne Beweise, schon an üble Nachrede oder Verleumdung. Deine Abneigung gegen alles, was mit Naturschutz zu tun hat, ist zwar bekannt, aber sowas hast Du doch nicht nötig?

Schon der Titel des Themas ist für diese Diskussion unpassend, denn in Deutschland und der Schweiz killt niemand Bäume mit Herbizid - man wird höchstens Stockausschläge nach vorheriger Fällung abtöten. Diese sind aber weder im Sinne des Baumschutzgesetzes noch der Forstwirtschaft Bäume (um ein Baum zu sein, braucht die Pflanze Mindestdurchmesser und MIndestgrösse ... )
Manfred hat geschrieben:Entscheidend ist das Pflanzenschutzgesetz.
Ausnahmegenehmigungen nach §22 ermöglichen es, Pflanzenschutzmittel außerhalb ihrer Zulassung einzusetzen, aber nur auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen.
Und wo ist Dein Problem? Land- und forstwirtschaftliche Nutzung und Naturschutzgebiet schliessen sich nicht aus, nur hat in NSGs eben das Schutzziel Vorrang. Da zudem sehr viele Arten, deren Erhalt vorrangiges Ziel des Naturschutzes ist, nur auf land- oder forstwirtschaftlich extensiv genutzten Flächen existieren können ... aber das weisst du ja selber.

Hierzu noch ein Zitat aus einem Mitteilungsblatt der Fachstelle Naturschutz des Kantons Zürich in verständlichem Deutsch:
In Naturschutzgebieten sind Herbizideinsätze grundsätzlich nicht zulässig. In begründeten Fällen kann die zuständige Naturschutzbehörde jedoch Ausnahmebewilligungen erteilen.
Diese Regelung dürfte ähnlich auch in Deutschland gelten, denn die Probleme sind dort vergleichbar.

Wenn du was gegen Herbizide hast, dann hacke zuerst die traditionelle Landwirtschaft, denn dort werden die grossen Mengen verbraucht.
Wer will, findet einen Weg. Wer nicht will, findet eine Ausrede.

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