Interessantes Urteil EuGH

Manfred

Re: Interessantes Urteil EuGH

#11

Beitrag von Manfred » Do 12. Jul 2012, 19:23

Hab es auch grad unterwegs im Radio gehört.

:michel:

Sabi(e)ne
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Re: Interessantes Urteil EuGH

#12

Beitrag von Sabi(e)ne » Do 12. Jul 2012, 20:01

Ich finde es toll, aber warum jetzt dieser Umschwung?
Was steckt dahinter?
Kann mal jemand die Urteilsbegründung kommentieren, wenn die raus ist?
Aktuell bin ich freudig, aber etwas verwirrt... :engel:
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citty
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Mal was positives

#13

Beitrag von citty » Do 12. Jul 2012, 20:52

Themen zusammengelegt

Monsanto und Co haben Gott sei Dank mal einen Daempfer bekommen: EU-Gericht bricht die Macht der Saatgut Weltkonzerne


http://www.rnz.de//HPHeadtitles_Politik ... Weltko.php

:michel:

LG Citty
Zuletzt geändert von fuxi am Fr 13. Jul 2012, 11:30, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Von Moderator an bestehendes Thema angehängt.
Dr. Roger Liebi fan :)

Hotzenwalder
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EU-Gericht-bricht-die-Macht-der-Saatgut-Weltkonzerne

#14

Beitrag von Hotzenwalder » Do 12. Jul 2012, 23:24

In bestehendes Thema verschoben

http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/in ... zerne.html

Gruss
Zuletzt geändert von fuxi am Fr 13. Jul 2012, 11:44, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Von Moderator verschoben

Benutzer 1612 gelöscht

Re: Interessantes Urteil EuGH

#15

Beitrag von Benutzer 1612 gelöscht » Fr 13. Jul 2012, 08:34

Von denjenigen, die sich konkret damit befassen, wird der Umschwung offenbar nicht als solcher wahrgenommen. Ich habe es jetzt nur überflogen und verstehe bislang nicht ganz. Ich nehme die Saatgutkampagne aber sehr ernst.
Würde mich freuen, wenn wir das hier gemeinsam analysieren könnten. Ich muss jetzt leider arbeiten gehen...
Pressemitteilung der Kampagne für Saatgut-Souveränität vom 12.7.2012


EuGH-Urteil zum Saatgutrecht bestätigt Saatgut-Handelsverbote:

Sortenvielfalt weiterhin bedroht

Der Europäische Gerichtshof hat mit seiner heutigen Entscheidung die
Gültigkeit des EU-Saatgutrechts festgestellt. Damit hat es die
grundlegende Kritik der Generalanwältin an der bestehenden
Saatgutgesetzgebung verworfen. Demnach bleiben Vermarktungsverbote
bestehen, die für Saatgut von Pflanzensorten gelten, die nicht in
offizielle Sortenkataloge eingetragen sind. Eine Niederlage für die
landwirtschaftliche Biodiversität und für alle, die sich für sie einsetzen
und die selbstbestimmt Gartenbau und Landwirtschaft betreiben wollen.
Erstaunlicherweise hat das Urteil aber bislang weitgehend positive
Reaktionen hervorgerufen, die es mitunter gar als einen Schritt hin zu
mehr Vielfalt feiern.

„Dieses Urteil ist ärgerlich und wirklichkeitsfremd”, so Andreas Riekeberg
von der Kampagne für Saatgut-Souveränität. „Das Gericht hat lediglich eine
Rechtfertigung für das bestehende Regelwerk der EU abgeliefert, ohne
erkennbar auf die detaillierte Kritik von Generalanwältin Kokott an der
dadurch vorangetriebenen Zerstörung der Vielfalt auf den Feldern und in
den Gärten auseinander gesetzt zu haben. Ein Schlag ins Gesicht all derer,
die sich für die landwirtschaftliche Vielfalt einsetzen. Dies Urteil
schreibt die Begünstigung der Saatgut-Industrie und ihrer industriellen
Pflanzensorten fort. Sorten, die einen hohen Bedarf an Dünger und
Pestiziden haben und sehr uniform sind.”

Jürgen Holzapfel, der auf dem Hof Ulenkrug in Mecklenburg-Vorpommern
Getreide von alten Sorten anbaut und selber Saatgut gewinnt, schildert die
gegenwärtige Lage: „Wenn ich hier Saatgut anbaue, dann muss ich den
Behörden melden, was ich wo in welchem Umfang anbaue. Und das nur für die
eigene Verwendung. Wenn ich es in Verkehr bringen wollte, müsste ich eine
Zulassung als Erhaltungssorte beantragen, dafür Gebühren zahlen und
Mengenbeschränkungen beachten. Und mich mit anderen Saatguterzeugern
abstimmen, damit wir nicht zusammen eine Höchstmenge überschreiten. Es
stimmt einfach nicht, wenn das EuGH in seiner Presse-Erklärung behauptet,
diese Zulassungsregelung würde das Ziel der Erhaltung der
pflanzengenetischen Ressourcen gewährleisten.”

„Wir werden weiterhin für das Recht aller Gärtner/innen und Landwirt/innen
streiten, selber zu bestimmen, welche Sorten sie anbauen dürfen”,
beschreibt Anne Schweigler die Ziele der Kampagne für
Saatgut-Souveränität. „Dafür werden wir auch künftig Saatgut-Tauschmärkte
organisieren und regionale und internationale Vernetzung und Austausch
fördern. Der Anbau von Lebensmitteln und die Ernährung müssen
selbstbestimmt möglich sein und dürfen nicht der Kontrolle der
Saatgut-Konzerne unterliegen. Letztlich müssen dem auch die EU-Regeln und
die nationalstaatlichen Gesetzgebungen folgen.”

Die Saatgutkampagne kritisiert, dass die EU mit ihrer Erhaltungsrichtlinie
die biologische Vielfalt nur in einem sehr kleinen Rahmen schützen will,
gleichzeitig aber zu verhindern versucht, dass regionale bäuerliche Sorten
etwa von Gemüse, Getreide und Ölsaaten einen Parallelmarkt zum
Saatgutmarkt der Industrie bilden könnten. Diesem hat sich heute auch das
EuGH angeschlossen, indem es das Bestreben des Unionsgesetzgebers
rechtfertigt, „die Bildung eines Parallelmarkts für dieses Saatgut
(gemeint ist Saatgut von Erhaltungssorten, A.R.) zu verhindern”. Ein
etwaiger Parallelmarkt droht ja mitnichten, „den Binnenmarkt für Saatgut
von Gemüsesorten zu behindern”, wie die Pressemitteilung des EuGH
formuliert. Lediglich den Gewinnabsichten der marktbeherrschenden
Saatgutkonzerne hätte er in die Quere kommen können.

Die Saatgutkampagne weiß sich mit der großen Mehrheit der
Erhaltungsinitiativen in Europa einig, dass diese Erhaltungsrichtlinie
eine erneute Behinderung der Erhaltung der biologischen Vielfalt darstellt
und glücklicherweise in der Wirklichkeit nicht umsetzbar ist. Die Gefahr
besteht allerdings darin, dass sie in Einzelfällen gegen Bauern eingesetzt
wird: nämlich dann, dann wenn deren Saatgutarbeit den Saatgut-Konzernen
lästig wird.


Hintergrund:

Der Rechtsstreit in Frankreich zwischen der Sortenerhaltungs-Organisation
Kokopelli und dem Saatgutkonzern Graines Beaumaux hatte die Frage nach der
Gültigkeit des EU-Rechtes aufgeworfen, die dem EuGH vorgelegt worden war.
Das Plädoyer von Generalanwältin Juliane Kokott vom 19.1.2012 hatte hoffen
lassen, dass die vielfalts- und selbstbestimmungsfeindlichen
EU-Richtlinien als ungültig verworfen werden könnten.
Saatgut darf in der EU grundsätzlich nur gehandelt werden, wenn es eine
Zulassung hat. Was ursprünglich zur Sicherstellung eine Qualitätsniveaus
gedacht war, hat sich über die Jahrzehnte als starke Einschränkung für die
Sortenvielfalt erwiesen. Viele alte Sorten sind aus den Regalen der
Geschäfte und von den Feldern der Bauern/Bäuerinnen und Gärtner/innen
verschwunden, da sie nicht zugelassen wurden. Denn jede Zulassung kostet
Geld und ist mit bürokratischen Hürden versehen.

In den letzten 30 Jahren hat eine enorme Konzentration auf dem
Saatgut-Markt stattgefunden, wenige transnationale Konzerne beherrschen
65-80% des Saatgutmarktes, je nach Pflanzengruppe (Getreide, Gemüse,
Rüben, Ölpflanzen) und Region. Das hat die Zerstörung der Sortenvielfalt
weiter beschleunigt. Vor wenigen Jahren hat die EU endlich ein
Erhaltungssorten-Recht eingeführt, mit drei Richtlinien von 2008-2010.
Doch auch hier schränken Höchstmengen und Zulassungsverfahren die
Tätigkeit der Landwirt/innen und Gärtner/innen erheblich ein.

Für Rückfragen:
in Deutschland: Kampagne für Saatgut-Souveränität http://www.saatgutkampagne.org
Andreas Riekeberg, Tel.++49 (0)170-1125764
Email: info@saatgutkampagne.org

PM des EuGH zum Urteil:
http://curia.europa.eu/jcms/jcms/P_89306/

Plädoyer der Generalanwältin:
http://curia.europa.eu/juris/document/d ... &cid=66802

Eine ausführliche Analyse des Urteils folgt.

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ben
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Re: Interessantes Urteil EuGH

#16

Beitrag von ben » Fr 13. Jul 2012, 10:24

Den Newsletter von der Saatgutkampagne habe ich auch gerade gelesen und er bestätigt einige Bedenken, die ich gleich beim Lesen der positiven Berichte in den sonstigen Medien hatte. Liest man z.B. den Spiegel-Artikel entsteht der Eindruck als könne jetzt jeder Saatgut von irgendwelchen alten Sorten vermehren und verkaufen.

Das ist schlichtweg falsch, denn es gilt weiterhin die Erhaltungssortenrichtlinie. Eine Erhaltungssorte anzumelden ist zwar im Vergleich zu einer Sortenzulassung mit vollständiger Prüfung des landeskulturellen Wertes einfacher und günstiger aber für die hunderte von Sorten, die z.B. Kokopelli vertreibt völlig utopisch. Ein Grund warum ich die Erhaltungssortenrichtlinie nach anfänglicher Freude als kontraproduktiv einstufe.

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Re: Interessantes Urteil EuGH

#17

Beitrag von Theo » Fr 13. Jul 2012, 11:22

ben hat geschrieben:Das ist schlichtweg falsch, denn es gilt weiterhin die Erhaltungssortenrichtlinie. Eine Erhaltungssorte anzumelden ist zwar im Vergleich zu einer Sortenzulassung mit vollständiger Prüfung des landeskulturellen Wertes einfacher und günstiger aber für die hunderte von Sorten, die z.B. Kokopelli vertreibt völlig utopisch. Ein Grund warum ich die Erhaltungssortenrichtlinie nach anfänglicher Freude als kontraproduktiv einstufe.
Dass sich ein solcher Schwachsinn durchsetzen kann, sagt schon viel über die Zustände dieser Lobby-Bürokratie aus.

Wichtiger ist vielleicht der Handel mit dem Endverbraucher. Darf man "unregistrierte Sorten" vermarkten?
Gruß
Theo

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Re: Interessantes Urteil EuGH

#18

Beitrag von fuxi » Fr 13. Jul 2012, 11:36

Theo hat geschrieben: Darf man "unregistrierte Sorten" vermarkten?
Nicht als Lebensmittel. Aus dem Grund werden Kartoffelsorten manchen Händlern manchmal bei den Zierpflanzen einsortiert. Mit dem Hinweis, dass man sie ja nicht essen soll :roll:
We have normality. Anything you still can’t cope with is therefore your own problem.

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Re: Interessantes Urteil EuGH

#19

Beitrag von tyr » Fr 13. Jul 2012, 11:50

Theo hat geschrieben:
ben hat geschrieben:Das ist schlichtweg falsch, denn es gilt weiterhin die Erhaltungssortenrichtlinie. Eine Erhaltungssorte anzumelden ist zwar im Vergleich zu einer Sortenzulassung mit vollständiger Prüfung des landeskulturellen Wertes einfacher und günstiger aber für die hunderte von Sorten, die z.B. Kokopelli vertreibt völlig utopisch. Ein Grund warum ich die Erhaltungssortenrichtlinie nach anfänglicher Freude als kontraproduktiv einstufe.
Dass sich ein solcher Schwachsinn durchsetzen kann, sagt schon viel über die Zustände dieser Lobby-Bürokratie aus.

Wichtiger ist vielleicht der Handel mit dem Endverbraucher. Darf man "unregistrierte Sorten" vermarkten?
Willkommen in der Realität^^
In punkto Saatgut hat die Sattgutindustrie ganze Arbeit geleistet, siehe Nachbauverbot. Auch so eine Lizenz zum Gelddrucken...

Knecht

Re: Interessantes Urteil EuGH

#20

Beitrag von Knecht » Fr 13. Jul 2012, 12:18

Also Sekt wieder in den Keller,neue Vermarktungspläne auch......
Dachte wirklich daß mir jetzt einer die Existenz des Weihnachtsmannes nachgewiesen hätte.Kaum wird man mal seinen Prinzipien untreu und klopft solche Meldungen nicht gründlich ab......keimt Hoffnung,nicht so sehr das Ergebnis dieses Urteils bzw. unsere erste euphorische Auslegung...ich dachte wirklich einen Moment.....dieses ganze EU-Krakengebilde wäre tatsächlich für Menschen und deren Bedürfnisse da......enttäuschend das alles.Für mich noch mehr Grund für Nonkonformität...jetzt erst recht... :kaffee: :pfeif:

LG

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