Rechtliche Frage: Landschaftsschutzgebiet und Unterstand
Re: Rechtliche Frage: Landschaftsschutzgebiet und Unterstand
Falls du im Ziegen- oder Schafzuchtverband bist, könntest du dort auch mal nachfragen.
Gruß Bärbel
Gruß Bärbel
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Re: Rechtliche Frage: Landschaftsschutzgebiet und Unterstand
Hallo Birgit
Falls die Herren nicht mit sich reden lassen, bezüglich des Unterstandes. Da gibt es in Holland Unterstände aus GFK Material,dunkelgrün eingefärbt,quasi unkaputtbar (auch bei Ziegen).Grundfläche 2,20 x2,20 Höhe 1,00 mtr. Gewicht ca 30 kg. Ich hab einen schon seit 10 Jahren im Gebrauch. Lass dir von den Herren 3 Unterstände bezahlen und alles ist im grünen Bereich.
Gruß smallfarmer
Falls die Herren nicht mit sich reden lassen, bezüglich des Unterstandes. Da gibt es in Holland Unterstände aus GFK Material,dunkelgrün eingefärbt,quasi unkaputtbar (auch bei Ziegen).Grundfläche 2,20 x2,20 Höhe 1,00 mtr. Gewicht ca 30 kg. Ich hab einen schon seit 10 Jahren im Gebrauch. Lass dir von den Herren 3 Unterstände bezahlen und alles ist im grünen Bereich.
Gruß smallfarmer
Re: Rechtliche Frage: Landschaftsschutzgebiet und Unterstand
Hallo,
nun war ich ein paar Tage vom Netz abgeschnitten und morgen ist der Termin und ich konnte mich gar nicht mehr einlesen.
Im Ziegen- oder Schafsverband bin ich nicht, war aber mal im Ziegenverband. Wirklich Hilfe habe ich da nie bekommen, egal zu welchem Thema. Ich glaube, für die war ich mit wenigen Ziegen und einem nicht-körfähigen Bock einfach uninteressant.
Hier gibt es auch sonst keine Leute, die mich da unterstützen könnten, ist halt Stadt. Aber von den Besitzern ist morgen jemand dabei und die haben ja auch ein Interesse daran, das Problem für mich zu lösen, da sie mich sonst als Pächterin los sind.
Am vielversprechensten erscheint mir noch das Argument, dass das Grundstück nur mit Vieh gepflegt werden darf. Das steht so in den Papieren.
@ Smallfarmer: Was ist GFK? Grundsätzlich bin ich allerdings nicht mehr bereit, mit einer Alternative vorlieb zu nehmen, da ich im Unterstand auch eine Fressvorrichtung und einen Heuplatz habe. Ich habe lange genug mit solchen Provisorien leben müssen.
Wie mistest du aus bei 1m Höhe?
Der Unterstand war ca. 1,5 Monate nicht sichtbar, da von vielen Weiden umgeben. Sehr lecker! Ebenso lecker wäre eine Hecke - nur mal so gesagt, weil der Vorschlag auch kam.
Ich werde morgen berichten...
nun war ich ein paar Tage vom Netz abgeschnitten und morgen ist der Termin und ich konnte mich gar nicht mehr einlesen.
Im Ziegen- oder Schafsverband bin ich nicht, war aber mal im Ziegenverband. Wirklich Hilfe habe ich da nie bekommen, egal zu welchem Thema. Ich glaube, für die war ich mit wenigen Ziegen und einem nicht-körfähigen Bock einfach uninteressant.
Hier gibt es auch sonst keine Leute, die mich da unterstützen könnten, ist halt Stadt. Aber von den Besitzern ist morgen jemand dabei und die haben ja auch ein Interesse daran, das Problem für mich zu lösen, da sie mich sonst als Pächterin los sind.
Am vielversprechensten erscheint mir noch das Argument, dass das Grundstück nur mit Vieh gepflegt werden darf. Das steht so in den Papieren.
@ Smallfarmer: Was ist GFK? Grundsätzlich bin ich allerdings nicht mehr bereit, mit einer Alternative vorlieb zu nehmen, da ich im Unterstand auch eine Fressvorrichtung und einen Heuplatz habe. Ich habe lange genug mit solchen Provisorien leben müssen.
Wie mistest du aus bei 1m Höhe?
Der Unterstand war ca. 1,5 Monate nicht sichtbar, da von vielen Weiden umgeben. Sehr lecker! Ebenso lecker wäre eine Hecke - nur mal so gesagt, weil der Vorschlag auch kam.
Ich werde morgen berichten...
Grüße,
Birgit
Birgit
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- Registriert: So 8. Aug 2010, 22:23
Re: Rechtliche Frage: Landschaftsschutzgebiet und Unterstand
Hallo Birgit
GFK ist glasfaser verstärkter Kunststoff. Ist eigentlich unkaputtbar, es sei denn du haust mit dem Frontlader drauf. Die Unterstände wiegen so zwischen 30 und vierzig KG. Du kannst sie von Hand umstellen und dann ausmisten.
Ich bin mal gespannt was du morgen so zu berichten hast und wünsche dir viel Glück mit den grauen Herren.
smallfarmer
GFK ist glasfaser verstärkter Kunststoff. Ist eigentlich unkaputtbar, es sei denn du haust mit dem Frontlader drauf. Die Unterstände wiegen so zwischen 30 und vierzig KG. Du kannst sie von Hand umstellen und dann ausmisten.
Ich bin mal gespannt was du morgen so zu berichten hast und wünsche dir viel Glück mit den grauen Herren.
smallfarmer
Re: Rechtliche Frage: Landschaftsschutzgebiet und Unterstand
@Smallfarmer
30-40kg stelle ich nicht mehr alleine um.
Aber die grauen Herren waren eher weiße Damen, jedenfalls musste ich doch ziemlich grinsen, als die in weißer Hose mein derzeit vermatschtes Grundstück betraten.
Ist aber wohl durchaus positiv verlaufen. Die Beiden hatten ein Einsehen, einer der Grundstücksbesitzer kaute denen die Ohren ab und konnte ihnen ein Dokoment aus dem Jahr 16hundertwasweißich vorlegen, wo es schon als Viehweide genutzt wurde und doch sicherlich auch ein Unterstand war. Außerdem hat er die Bausünden auf dem angrenzenden Grundstück erläutert, wo der Renaturierungsversuch in einer stinkenden Kloake endete und er dasselbe auf seinem Grundstück befürchtet, wenn meine fleißigen Landschaftspfleger das Feld mangels Unterstand räumen müssen. Es läuft nun auf eine Duldung raus, das Beste was mir passieren kann, denn für eine Genehmigung müsste ich ja zahlen. Witzig war, dass sie den Unterstand aus der Ferne beäugten und von mir die ungefähre Größe wissen wollten (die ich gerade so gar nicht im Kopf hatte und grob schätzen musste
). Ich hoffe nun, dass die Herrschaften auch Entscheidunggewalt haben.
Der der mich angeschwärzt hat, ist übrigens der Vorpächter. Der hat ein Schlachtfeld hinterlassen, dessen Entworgung durch eine Firma an die 10.000€ kosten wird und deswegen gegen ihn geklagt wird. Toll, dass ausgerechnet ich dafür büßen soll.
30-40kg stelle ich nicht mehr alleine um.
Aber die grauen Herren waren eher weiße Damen, jedenfalls musste ich doch ziemlich grinsen, als die in weißer Hose mein derzeit vermatschtes Grundstück betraten.
Ist aber wohl durchaus positiv verlaufen. Die Beiden hatten ein Einsehen, einer der Grundstücksbesitzer kaute denen die Ohren ab und konnte ihnen ein Dokoment aus dem Jahr 16hundertwasweißich vorlegen, wo es schon als Viehweide genutzt wurde und doch sicherlich auch ein Unterstand war. Außerdem hat er die Bausünden auf dem angrenzenden Grundstück erläutert, wo der Renaturierungsversuch in einer stinkenden Kloake endete und er dasselbe auf seinem Grundstück befürchtet, wenn meine fleißigen Landschaftspfleger das Feld mangels Unterstand räumen müssen. Es läuft nun auf eine Duldung raus, das Beste was mir passieren kann, denn für eine Genehmigung müsste ich ja zahlen. Witzig war, dass sie den Unterstand aus der Ferne beäugten und von mir die ungefähre Größe wissen wollten (die ich gerade so gar nicht im Kopf hatte und grob schätzen musste

Der der mich angeschwärzt hat, ist übrigens der Vorpächter. Der hat ein Schlachtfeld hinterlassen, dessen Entworgung durch eine Firma an die 10.000€ kosten wird und deswegen gegen ihn geklagt wird. Toll, dass ausgerechnet ich dafür büßen soll.
Grüße,
Birgit
Birgit
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Re: Rechtliche Frage: Landschaftsschutzgebiet und Unterstand
Bah, so Leute wie der Vorpächter sind ätzend :(
Aber das mit der Duldung ist doch was
Klasse.
Aber das mit der Duldung ist doch was

We have normality. Anything you still can’t cope with is therefore your own problem.
Re: Rechtliche Frage: Landschaftsschutzgebiet und Unterstand
Hi,
die Baubehörden sagen immer gern erst mal nein - und sie beraten nicht unbedingt Gesetzeskonform, leider.
Normalerweise kann ein fahrbarer Stall (Bauwagen, alter Melkstand, Planenhütte...), auf der Wiese stehen. Leichter wird es, wenn Du dich als Nebenerwerbslandwirt ausgeben kannst. Sicherlich hast Du die Tiere registrieren lassen (muß ja), und Du zahlst in den Tiersuchenfond ein. Das kostet nicht viel, macht deine Tierhaltung "offizieller". Wenn Du noch erzählst, das die überzähligen Lämmer verkauft werden,hast Du eine Nebenerwerbslandwirtschaft. Als Landwirt bist Du priviligiert in solchen Bauvorhaben.
Und die Tipps für Landschaftspflege sind sehr gut.
Bekannte Schafhalter von mir haben mit einem Planenunterstand für das Winterfutter angefangen...und irgendwie wächst diese Planenhalle jedes Jahr ein Stück weiter.
Viel Glück
Heidschnucke
die Baubehörden sagen immer gern erst mal nein - und sie beraten nicht unbedingt Gesetzeskonform, leider.

Normalerweise kann ein fahrbarer Stall (Bauwagen, alter Melkstand, Planenhütte...), auf der Wiese stehen. Leichter wird es, wenn Du dich als Nebenerwerbslandwirt ausgeben kannst. Sicherlich hast Du die Tiere registrieren lassen (muß ja), und Du zahlst in den Tiersuchenfond ein. Das kostet nicht viel, macht deine Tierhaltung "offizieller". Wenn Du noch erzählst, das die überzähligen Lämmer verkauft werden,hast Du eine Nebenerwerbslandwirtschaft. Als Landwirt bist Du priviligiert in solchen Bauvorhaben.
Und die Tipps für Landschaftspflege sind sehr gut.
Bekannte Schafhalter von mir haben mit einem Planenunterstand für das Winterfutter angefangen...und irgendwie wächst diese Planenhalle jedes Jahr ein Stück weiter.

Viel Glück
Heidschnucke
Re: Rechtliche Frage: Landschaftsschutzgebiet und Unterstand
Hallo Heidschnucke,
das Problem ist, dass ich Nutztiere in einer Großstadt halte. Hier gelten andere Gesetze, das ist in vielen Bereichen so. Z.B. Bauwagen, die sind hier auch nicht erlaubt.
Als Nebenerwerbslandwirt hätte ich hier auch nicht bessere Chancen. Der Knackpunkt ist einfach, dass ich nicht am Grundstück wohne. Ein Gewerbe kann ich darauf auch nur dauerhaft anmelden, wenn ich Profit mache, wovon ich weit entfernt bin. Offiziell ist das Ganze natürlich, wäre hier auch nicht anders möglich. Man fällt auf in der Stadt.
Bisher habe ich zumindest noch nichts Negatives gehört und gehe davon aus, dass ich eine Duldung bekomme. Wollten die, dass ich abreiße, wäre das bestimmt schon schriftlich gekommen.
das Problem ist, dass ich Nutztiere in einer Großstadt halte. Hier gelten andere Gesetze, das ist in vielen Bereichen so. Z.B. Bauwagen, die sind hier auch nicht erlaubt.
Als Nebenerwerbslandwirt hätte ich hier auch nicht bessere Chancen. Der Knackpunkt ist einfach, dass ich nicht am Grundstück wohne. Ein Gewerbe kann ich darauf auch nur dauerhaft anmelden, wenn ich Profit mache, wovon ich weit entfernt bin. Offiziell ist das Ganze natürlich, wäre hier auch nicht anders möglich. Man fällt auf in der Stadt.
Bisher habe ich zumindest noch nichts Negatives gehört und gehe davon aus, dass ich eine Duldung bekomme. Wollten die, dass ich abreiße, wäre das bestimmt schon schriftlich gekommen.
Grüße,
Birgit
Birgit
Re: Rechtliche Frage: Landschaftsschutzgebiet und Unterstand
Hi Birgitt,
dann heißt es ganz fest Daumen drücken und Glück wünschen auf das die Duldung beibehalten wird.
LG, Karin
dann heißt es ganz fest Daumen drücken und Glück wünschen auf das die Duldung beibehalten wird.
LG, Karin
Re: Rechtliche Frage: Landschaftsschutzgebiet und Unterstand
So, der Streit geht nun doch in die nächste Runde. Heute kam bei den Besitzern ein Brief von der Stadt an, ich hätte den Unterstand bis Ende des Monats zu beseitigen. Werde nun einen Anwalt einschalten. Es kann doch nicht angehen, dass eine Bretterbude, die die Landschaft nun wirklich nicht beeinträchtigt Stein des Anstoßes ist, aber ein großes Betonfundament, sowie tonnenweise vergrabender Müll vom Vorpächter egal ist.
Das Argument der Stadt: Ich solle auf Schafe umstellen, die bräuchten ja keinen Unterstand
. Das bring aber mal einer meinen Schafen bei! Da ist wohl ein kleiner Nachhilfeunterricht im Tierschutzgesetz fällig.
Das Argument der Stadt: Ich solle auf Schafe umstellen, die bräuchten ja keinen Unterstand

Grüße,
Birgit
Birgit