tory hat geschrieben:danke - super link.
ich werde dann gegebenenfalls ersteinmal beim grundbuchamt nachschauen, was da konkret steht.
Tu das, und mach eine Kopie oder ein Foto mit dem Handy, dann ausdrucken und zu den Akten. Der genaue Wortlaut ist wichtig. Der Plan, wo das Wegrecht ist, auch. Du brauchst beides, wenn Du einen Anwalt nimmst - beglaubigt kostet und ist erstmal nicht nötig.
tory hat geschrieben:und wenn ein schreiben kommt durchatmen und dannn einen anwalt aufsuchen
Erst wenn eine Klage eingereicht wurde. In der Klageschrift steht klar drin was man Dir vorwirft. Damit kannst Du dann zum Anwalt.
Und wie gesagt: Der Kläger muss beweisen. Wenn das, was er will, nicht zwingend aus der Wegrechtsbegründungsakte oder dem Grundbucheintrag direkt hervorgeht, wird die Klage abgewiesen und Ruhe ist. Die Geschichte mit dem Anwaltsschreiben ist fast immer eine Drohgebärde. Wenn etwas Einklagbares mit Erfolgsaussicht vorhanden wäre, hättest Du die Sache schon längst erfahren. Wenns so ist, wie Du sagst kommt da nix mehr.
tory hat geschrieben:die personen der verlinkten site sind anwälte???
Weiss ich nicht - das ist ein Forum, das von einem persönlich wegrechtsgeschädigten Menschen betrieben wird.
tory hat geschrieben:bist du anwalt?
Nein - aber mit gewissen Dingen muss man sich als Eigentümer wohl oder übel beschäftigen.
Im Gegensatz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch ist das Deutsche BBG leider unergiebig für Laien zu lesen. Die Schweizer Variante von Eugen Huber ist in solchen Sachen klar und einfach geschrieben und auch für Laien einigermassen verständlich. Da weiss man, was man darf und was man muss.
tory hat geschrieben:
der schneidet sich ins eigene fleisch.
der weg geht weiter auf seinem grundstück zu einem dritten haus. und da der weg sehr dicht an seiner scheune vorbeiging, hat er ihn umgelegt - durchs landschaftsschutzgebiet. seine sache......aber spätestens beim ortstermin wirds entdeckt, wetten????

Erstens ist kaum anzunehmen, dass sich ein Richter wegen einer schlichten Wegrechtssache aus seinem Sessel bemüht oder Experten für eine Ortsbegehung bestellt, und dann hat das mit der Streitsache nichts zu tun. Was geht es Dich an, wo es auf seiner Parzelle weitergeht - oder hast Du auch ein Wegrecht auf seinem Stück? Hingegen kannst Du dem Nachbarn damit ans Bein pinkeln, wenn es denn wirklich so ist und keine Bewilligung vorliegt. Dafür wäre dann das Bauamt zuständig, weil es um eine öffentlich-rechtliche Ordnungswidrigkeit geht. Gewinnen kannst du damit aber wenig - er wird den Weg wieder verlegen oder es passiert gar nichts, weil das Amt keine Lust hat, solchen Geschichten nachzuforschen, solange keiner wirklich einen Aufstand macht.
Wer will, findet einen Weg. Wer nicht will, findet eine Ausrede.