Krankenkassenbeiträge bei Selbständigkeit

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Manfred

Krankenkassenbeiträge bei Selbständigkeit

#1

Beitrag von Manfred » Mo 16. Jan 2012, 12:03

Aus einem Sreit-Thread im Circus hat sich eine spannende Diskussion zu Krankenversicherung bei Selbständigkeit entwickelt.
Da der Thread dort später automatisch gelöscht wird, habe ich die wesentlichen Infos hier rein kopiert.
Die Diskussion bitte hier fortsetzen.

Entscheidend für die Einstufung bei der Krankenkasse sind das Einkommen aus der Selbständigkeit und ob die Selbständigkeit hauptberuflich (Vollzeit) oder im Nebenerwerb (Teilzeit) ausgeübt wird. Dazu kommt die familiäre Situation, sonstige für Kassenbeiträge relevante Einnahmen, etc.

Hauptberuflich Selbständige:
Bei Selbständigen im Haupterwerb werden die Beiträge aus der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung errechnet. Diese Grenze liegt 2012 bei 3825 Euro.
Bei einem Beitragssatz von 14,9% (abhängig von der Krankenkasse, ohne Krankenhaustagegeldanspruch) ergibt sich ein Krankenkassenbeitrag von monatlich 569,93 Euro.
Bei einem Beitragssatz von 15,5 % (abhänig von der Krankkasse. Beispiel Techniker-Krankenkasse mit Krankengeldanspruch ab dem 43. Tag) ergibt sich ein Krankenassenbeitrag von 592,88 Euro monatlich.
Dazu kommt die Pflegeversicherung mit 74,56 Euro (mit Kind, Satz 1,95%) bzw. 84,15 Euro für Kinderlose (Satz 2,2%).
Wer die Kritieren für einen Wechsel in eine Private Krankenasse erfüllt, kann sich entsprechende Angebote einholen.

Kann der Selbständige nachweisen, dass sein Einkommen geringer als 3825 Euro im Monat ist (z.B. durch einen Einkommensteuerbescheid. Bei Neubegründung der Selbständigkeit evtl. unter vorbehalt mit dem Business-Plan) kann die Krankenkasse die Berechnungsgrundlage nach unten korrigieren. Es wird jedoch immer von einer sogenannten Mindestbemessungsgrenze ausgegangen. Diese liegt 2012 bei 1968,75 Euro monatlich.
D.h. wenn der Selbständige weniger als 3825 Euro im Monat verdient, aber mehrl als 1968,75 Euro, dann wird der Krankenkassenbeitrag aus dem tatsächlichen Einkommen errechnet.
Verdient er weniger als 1968,75 Euro im Monat, dann werden die Beiträge aus der Mindesgrenze von 1968,75 Euro berechnet.
D.h. Der hauptberuflich Selbständige muss mindestens 293,34 Euro (14,9% von 1968,75 Euro) Krankenkassenbeitrag und 38,39 Euro bzw. 43,31 Euro (kinderlos) Pflegeversicherung bezahlen.

Eine Sonderregelung gilt für Gründer, die einen Existenzgründungszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit erhalten. Solange dieser Zuschuss läuft, reduziert sich die Mindestbemessungsgrenze auf 1312,50 Euro (Stand 2012).
D.h. der Betroffene zahlt bei geringerem Einkommen einen reduzierten Satz von 195,56 Euro (14,9%) + 25,50 Euro bzw. 28,88 Euro Pflegeversicherung.

Nebenberuflich Selbständige:
Ob jemand nebenberuflich selbständig ist, hängt nicht davon ab, ob ein anderer Haupterwerb vorliegt, sondern davon, wie viel Zeit der Selbständige aufwendet und wie viel er damit verdient.
Falls die Tätigkeit eine Gewerbeanmeldung erfordert muss diese für Nebenerwerb bzw. Teilzeit ausgesellt werden.
Wenn dann die regelmäßige Arbeitszeit unter 18 Stunden pro Woche liegt und Einnahmen deutlich unter den Grenzwerten für hauptberuflich Selbständige liegen, dann geht auch die Krankenkasse von einer Selbständigkeit im Nebenerwerb aus.
Die Einstufung bei der Krankenasse hängt dann von der berfulichen und familiären Situation ab. Die Kassen scheinen dort einigen Ermessensspielraum zu haben.
Wenn der Betroffene hauptberuflich arbeiten geht und der Gewinn aus der Selbständigkeit unterhalb der Einnahmen aus einem vergleichbaren 400-Euro-Job liegt, wird die Kasse evtl. ganz auf zusätzliche Beiträge verzichten oder nur einen geringen Zuschlag erheben.
Wenn der Betroffene Hausfrau, Schüler etc. ist und bisher über die Familienversicherung des Ehepartners / der Eltern versichert ist, und der Gewinn aus der Selbständigkeit gering ist, kann die Kasse evtl. ganz auf zusätzliche Beiträge verzichten oder nur einen geringen Zuschlag auf die Familienversicherung erheben.
Wenn der Teilzeit-Selbständige keine sonstiges Erwerbseinkommen hat und nicht familienversichert ist, wird er evtl. als sonstiges freiwillig Versichertes Mitglied in der Krankenkasse eingestuft. In dem Fall greift eine reduzierte Mindestbemessungsgrenze von 875 Euro. D.h. sie müssten dann bei geringerem Einkommen 14,9% oder 15,5% aus 875 Euro = 130,38 bzw. 135,63 Euro zuzüglich Pflegeversicherung bezahlen.

Wer also ein kleine Selbstständigkeit mit geringen Einnahmen betreibt und dafür weniger als 18 Stunden die Woche aufbringt (Der Zeiteinsatz ist ja nich nachweisbar, sollte aber plausibel seil), der sollte diese Selbständigkeit als Nebenerweb anmelden und mit seiner Krankenkasse ein Gespräch über die mögliche Einstufung ja nach sonstigen Einnahmen und familiärer Situation führen.


LG,
Manfred

viellieb

Re: Krankenkassenbeiträge bei Selbständigkeit

#2

Beitrag von viellieb » Mo 16. Jan 2012, 12:31

Zum Nebenerwerb sind alle Einkommen zu rechen, die neben einer hauptberuflichen Beschäftigung erzielt werden. Eine zeitliche Einschränkung ist gesetzlich nicht vorgegeben, allerdings wird eine Nebenbeschäftigung nur angenommen, wenn der zeitliche Aufwand dafür weniger als 1/3 der Hauptarbeitszeit beträgt.

Ergo, kein Haupterwerb auch kein Nebenerwerb ;)

Aber ich lasse mich gern, in eigenem Intresse, vom Gegeteil überzeugen


lg derflip

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Re: Krankenkassenbeiträge bei Selbständigkeit

#3

Beitrag von fuxi » Mo 16. Jan 2012, 13:30

IHK Ostfestfalen (Achtung, PDF) hat geschrieben:Was versteht man unter einer Nebenerwerbsgründung?
Von Nebenerwerbsgründungen spricht man, wenn neben einer zeitlich oft überwiegen-den Erwerbstätigkeit z. B. im Angestelltenverhältnis, als Hausfrau/-mann oder während der Arbeitslosigkeit, eine nicht hauptberufliche selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird. In der Regel gilt eine Tätigkeit dann als Nebentätigkeit, wenn die Arbeitszeit nicht mehr als 1/3 der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollerwerbs in Anspruch nimmt.
steuerberaten.de hat geschrieben:Als Nebengewerbe gilt ein angemeldetes Gewerbe immer dann, wenn es nicht hauptberuflich oder in Vollzeit ausgeübt wird. Die Grenze zwischen Hauptgewerbe und Nebengewerbe wird dabei vom Gesetzgeber bei 15 Arbeitsstunden pro Woche gezogen. Ein Gewerbe, das weniger als 15 Stunden pro Woche betrieben wird, ist demnach als Nebengewerbe anzusehen.
gruenderlexikon.de hat geschrieben:Unter einem Nebengewerbe ist ein angemeldetes Gewerbe zu verstehen, was allerdings nicht hauptberuflich oder in Vollzeit ausgeübt wird. Der Gesetzgeber, dabei insbesondere der Sozialversicherungsträger die gesetzlichen Krankenkassen, ziehen bei 15 Arbeitsstunden pro Woche die Grenze zwischen Nebengewerbe und hauptberuflicher Tätigkeit.
Hervorhebung von mir

Ich sehe hier nicht die Verpflichtung, in einem Angestelltenverhältnis zu stehen.
We have normality. Anything you still can’t cope with is therefore your own problem.

Manfred

Re: Krankenkassenbeiträge bei Selbständigkeit

#4

Beitrag von Manfred » Mo 16. Jan 2012, 17:56

@Flip: Hat sich ja im Circus-Thread geklärt. Ein Haupteinkommen ist nicht erforderlich. Es kommt für die Einstufung als Nebenerweb auf den zeitlichen Umfang und das Einkommen aus der Tätigkeit an.

Ich kopiere mal die Beiträge von rheinländerin hier rein, damit sie nicht verloren gehen. Evtl. können wir damit weiteren Kleinselbständigen helfen:
rheinländerin hat geschrieben:Es hat geklappt!!! :michel:
Ich war heute morgen bei meiner Krankenkasse, habe den ausgedruckten Link und meine letzte Einkommensteuererklärung mitgenommen und auf einmal ging es. Oh man, ich habe da so oft nachgefragt und immer hiess es sowas ist nicht möglich.
Ich wusste erstmal nicht ob ich lachen oder weinen soll, die letzten Jahre war ich richtig arm, musste oft entscheiden ob ich jetzt Klopapier oder was zu essen oder Socken ohne Löcher kaufe...dafür habe ich mich viel mit Selbstversorgung beschäftigt und viel Freude im eigenen Garten gehabt.
Heute habe ich sofort eine Anzeige in der Zeitung geschaltet und Flyer drucken lassen, und hoffe dass meine Selbständigkeit dann besser läuft und ich vielleicht mal die 800 Euro- Grenze knacken werde.

Nochmal vielen Dank an alle, die mit Tipps geholfen haben.
rheinländerin hat geschrieben:Selbständig im Nebenerwerb, also unter 15 Stunden die Woche, ich habe aber keinen Haupterwerb, bin auch nicht verheiratet oder sonstwie über einen Partner mitversichert.
rheinländerin hat geschrieben:Ich habe nur die Einkünfte aus meiner Selbständigkeit ( und wenns mal wieder brennt Hilfe von den Eltern), ich verdiene im Monat um die 600 Euro, mein Gewerbe habe ich seit ca. 8 Jahren, ich biete Hilfe auf Pferdehöfen an.
Hier in den Link steht es doch eigentlich ganz klar:

http://www.krankenkassen.de/gesetzliche ... chert-gkv/

Ich bin freiwillig gesetzlich versichert bei der Knappschaft, aber diese Regelung müsste für jede Kasse gelten.

stevo12

Re: Krankenkassenbeiträge bei Selbständigkeit

#5

Beitrag von stevo12 » Mo 16. Jan 2012, 18:21

hi
tolle zusammenfassung. aber die grenze ist nun 15h oder 18h?
vg

Ozzie
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Registriert: Sa 17. Dez 2011, 08:34

Re: Krankenkassenbeiträge bei Selbständigkeit

#6

Beitrag von Ozzie » Do 19. Jan 2012, 00:49

Das ist auch für mich interessant. Man kann da wohl vieles falsch machen, und so richtig verstehe ich es noch nicht.

Wir kommen bald nach Deutschland und werden dort sehr wenig Einkommen haben. Mein Mann wird Musikunterricht geben und kann in die Künstlersozialkasse, was preiswert ist.

Wenn ich nichts arbeite, bin ich familienangehörig versichert. Stimmt das?

Ich könnte aber auch in geringfügiger Nebentätigkeit freiberuflich Übersetzungen machen, weniger als 15 Stunden pro Woche. Das kann ich ja selbst steuern. Dann müsste ich mich separat versichern. Stimmt das?

Für die beiden Versicherungen würde dann aber auch wieder so was um die 500 Euro im Monat zu zahlen sein, also fast so viel wie für hauptberuflich selbstständig.

Um weniger zu zahlen, müsste mein Mann aufhören mit Musikunterricht und wäre dann bei meiner Neben-Freiberuflichkeit mitversichert, oder ich dürfte nicht arbeiten, und wäre dann beim ihm mitversichert?

Ist alles ziemlich kompliziert. Ich würde mich freuen, wenn jemand meine obigen Annahmen mal bestätigen oder widerlegen könnte.
Vielen Dank
Anna
PS: Zu welcher Versicherung geht man denn? Als ich früher in D gewohnt habe, was es grundsätzlich die AOK.

Sabi(e)ne
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Re: Krankenkassenbeiträge bei Selbständigkeit

#7

Beitrag von Sabi(e)ne » Do 19. Jan 2012, 01:19

Moin,
Wir kommen bald nach Deutschland und werden dort sehr wenig Einkommen haben.
Jobcenter & arbeitlos bei Agentur melden - und der Rest erledigt sich alleine.....
I love life. And it loves me right back.
And resistance is fertile. :-)

Words are no substitute for actions...

Ozzie
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Registriert: Sa 17. Dez 2011, 08:34

Re: Krankenkassenbeiträge bei Selbständigkeit

#8

Beitrag von Ozzie » Do 19. Jan 2012, 04:38

Sabi(e)ne hat geschrieben:Moin,
Jobcenter & arbeitlos bei Agentur melden - und der Rest erledigt sich alleine.....
Haha, "gute" Idee.

Nein, ernsthaft, das ist nicht der Plan. Wir wissen zwar, dass man in D sehr großzügiges Arbeitslosengeld bekommt, aber sicher ist es weniger Aufwand zu arbeiten.

Hier in Australien gibt es zB noch nich mal halb so viel Geld wie in D, aber auch das gibt es nur dann, wenn man mit Protokollen, Telefonnummern, Adressen usw. genauestens nachweisen kann, dass man 40 Stunden pro Woche TÄTIG war, um Arbeit zu finden. Plus abends zu Schulungen MUSS, um sich für den Arbeitsmarkt fit zu machen.

Ich kann mir vorstellen, dass das bei euch ähnlich ist.

Manfred

Re: Krankenkassenbeiträge bei Selbständigkeit

#9

Beitrag von Manfred » Do 19. Jan 2012, 09:46

Ozzie hat geschrieben:Ich kann mir vorstellen, dass das bei euch ähnlich ist.
Ja und Nein. Im Prinzip gibt es solche Anforderungen, sie sind aber viel, viel niedriger als in Australien. Außer dass man einige wenige Bewerbungen (5 pro Monat? Und die werden nicht auf Sinnhaftigkeit geprüft) vorweisen muss und ab und zu mal eine Schulungsmaßnahme aufgedrückt bekommt, wird man in D nicht groß behelligt. Auch ein Grund dafür, wieso sich hier so viele bequem in den Sozialsystemen einrichten. Nur wenn den dem Sachbearbeiter beim Amt wirklich auf die Nerven gehst, kann es härter werden.
Ich halte die Australische Regelung für sehr sinnvoll. Meines erachtes sollte jeder, der arbeitsfähig ist, jede Möglichkeit nutzen, um seinen Lebensunterhalt selbst zu erarbeiten. Auch wenn der Job unter seiner Qualifikation liegt.

Was die Krankenversicherung angeht: Das hast du im Großen und Ganzen richtig beschrieben.
Wenn ihre eine Familienversicherung anstrebt, könnt ihr trotzdem noch mit der jeweiligen Krankenkasse reden, wie viel der Partner evtl. dazuverdienen darf umd trotzdem noch familienversichert zu bleiben. Bei Geringfügiger Selbständigkeit bis ca. 350 Euro pro Monat scheint es da Ermessensspielaum zu geben.
Sonst wäre es besser, der 2. Partner arbeitet nicht selbständig, sondern sucht sich einen sogenannten Minijob als Angestellter. Da kann er bis 450 Euro im Monat verdienen und nur der Arbeitgeber zahlt eine Pauschale für die Sozialversicherung. Dem Arbeitnehmer wird nichts abgezogen. Eine Ausnnahme ist, wenn der Arbeitnehmer seine Rentenversicherungsbeiträge aufstockt. Dann wird ein kleiner Betrag (Kleiner 10 Euro im Monat) abgezogen und das Arbeitsverhältnis zählt dafür bei der Rentenversicherung. Man muss dort eine gewisse Zahl von Jahren zusammenbringen, um einen Anspruch auf Rente zu haben. Ob das für euch Sinn macht, müsstet ihr im Detail abklären. Dafür gibt es spezielle Beratung, z.B. von sogenannten Versicherungsältesten oder von Sozialverbänden wie dem VdK oder der Caritas.

Auch der selbständig tätige Partner, auf den die Familienversicherung läuft, kann zusätzlich so einen 450 Euro Job ausüben.
Bei der Künstlersozialkasse ist da ber vorsicht geboten. Die haben sehr strenge Regeln. Das müsst ihr unbedingt vorher mit denenbesprechen. Bei anderen Krankenkassen ist der 450 Euro Zuverdienst meist problemlos möglich.

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Thomas/V.
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Re: Krankenkassenbeiträge bei Selbständigkeit

#10

Beitrag von Thomas/V. » Do 19. Jan 2012, 10:30

Minijob als Angestellter. Da kann er bis 450 Euro im Monat verdienen und nur der Arbeitgeber zahlt eine Pauschale für die Sozialversicherung. Dem Arbeitnehmer wird nichts abgezogen.
Das ist so nicht richtig.
Bis zur Grenze von 400€ stimmt das. Da wird das so gemacht.
Ab 401 € Verdienst ist man Krankenversichert, hat etwa 45€ Abzüge, ist dafür aber KV und der selbstständige, aber sehr wenig verdienende Partner müßte mit familienversichert sein.
In diesem Falle bräuchte man dann auch nicht zur Arge gehen, wenn einem das Geld reicht zum Leben. Ob eine Rentenversicherung überhaupt noch sinnvoll ist, ist sowieso die Frage....
Und Lohnsteuer bezahlt man auch nicht.
Ab 2013 soll aber wohl die Grenze von 401 auf 450 oder 500€ angehoben werden, glaube ich gelesen zu haben.
http://www.suedkurier.de/ratgeber/tipps ... 28,4092987
Lassen sie mich durch, mein Bruder ist Arzt!

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