Selbstversorgerimmobilien

Dinge, Dienstleistungen, Mitfahrgelegenheiten und vieles mehr
Knurrhuhn

Re: Selbstversorgerimmobilien

#191

Beitrag von Knurrhuhn » Di 30. Aug 2011, 14:19

kraut_ruebe hat geschrieben:alleinlage in ostsee-nähe

http://www.immobilienscout24.de/expose/61659780
Hat mal wer 49.000 Euronen für mich ....? Ich tät das haben wollen ... :rot:

Ein Leben auf'm Ponyhof klingt allerdings auch nicht übel. Würde das alte Sprichwort Lügen strafen. ;)

Benutzeravatar
kraut_ruebe
Förderer 2019
Förderer 2019
Beiträge: 10832
Registriert: Di 3. Aug 2010, 09:48
Wohnort: Klimazone 7b - pannonisches Klima

Re: Selbstversorgerimmobilien

#192

Beitrag von kraut_ruebe » So 4. Sep 2011, 20:25

hatten wir das schon?

ein etwas grösserer haushalt:

http://www.immobilienscout24.de/expose/ ... jE5MjY0NjM
There's a crack in everything. That's how the light gets in.


Benutzeravatar
marion
Beiträge: 1615
Registriert: Mi 8. Dez 2010, 16:21

Re: Selbstversorgerimmobilien

#194

Beitrag von marion » Di 6. Sep 2011, 07:51


Das ist ja wirklich hübsch.
Aber was mich schon immer interessiert hat: wie sieht das aus mit wohnen in einer Außenlage ? Ich dachte immer, dass das nur geht, wenn man Bauer ist. Von wegen Sonderrechte und so ?
Außenlage ist eigendlich mein Traum seid dem ich ein Kind bin und irgendwann möchte ich mir den gerne erfüllen. Bloß - was nutz es, wenn dann irgendwann das Bauamt käme und sagt: weg da. So geschehen, ist das ja schon oft mit diesen niedlichen Eisenbahnerhäuschen. Die Leute haben sie nett saniert und dort gewohnt und mußten dann wieder ausziehen...
Wie kriegt man dort ein Wohnrecht durch bzw. einen Bestandschutz ( bei den alten Häusern gibt es ja meistens keine ( ordentliche) Bauakte mehr )

Liebe Grüße,
Marion
Ich fühl mich, als könnte ich Bäume ausreißen.
Also, kleine Bäume.
Vielleicht Bambus.


Es wird ... :-)

greymaulkin
Förderer 2017
Förderer 2017
Beiträge: 2013
Registriert: Mi 11. Aug 2010, 13:12
Wohnort: achtern Berge UND hinterm Kanal, Klimazone 7b

Re: Selbstversorgerimmobilien

#195

Beitrag von greymaulkin » Di 6. Sep 2011, 08:16

marion hat geschrieben: Wie kriegt man dort ein Wohnrecht durch bzw. einen Bestandschutz ( bei den alten Häusern gibt es ja meistens keine ( ordentliche) Bauakte mehr )

Liebe Grüße,
Marion
Gar nicht. Entweder du hast Bestandschutz oder du hast keinen. Nachträglich gibt's den nicht. Und 1965 scheint mir sehr jung für Bestandsschutz. Nicht das die Leute, dies gebaut haben, es aus irgendwelchen Gründen behalten durften, aber jeder Nachbesitzer muß abreißen, weil z.B. gar keine Baugenehmigung vorliegt. Hat's alles schon gegeben.
Im Außenbereich bauen dürfen priviligierte Landwirte. Dann mußt du von der Landwirtschaft leben.

Gruß, Bärbel

Benutzeravatar
marion
Beiträge: 1615
Registriert: Mi 8. Dez 2010, 16:21

Re: Selbstversorgerimmobilien

#196

Beitrag von marion » Di 6. Sep 2011, 08:25

:hmm: Und dieser Bestandsschutz: hat man da irgendwie ein Schreiben vom Bauamt in der Schublade liegen oder wie ist das ? Ich meine damit: wie man an so einen Bestandsschutz drankommt ? Was hat es damit auf sich ? Oder ist das nur, weil es da rumsteht und dann hat es automatisch Bestandsschutz ?

Wie gesagt - solche Häuser fixen mich immer total an, aber da ist dieses riesige Fragezeichen und ein noch größeres Aber :ua:

LG,
marion
Ich fühl mich, als könnte ich Bäume ausreißen.
Also, kleine Bäume.
Vielleicht Bambus.


Es wird ... :-)

greymaulkin
Förderer 2017
Förderer 2017
Beiträge: 2013
Registriert: Mi 11. Aug 2010, 13:12
Wohnort: achtern Berge UND hinterm Kanal, Klimazone 7b

Re: Selbstversorgerimmobilien

#197

Beitrag von greymaulkin » Di 6. Sep 2011, 08:41

Also, als wir hier eingezogen sind, haben wir uns erstmal einfach angemeldet. Auf der Gemeinde.
Dann haben wir einen Antrag beim Bauamt gestellt, weil wir in der Scheune die Elektrowerkstatt bei der Innung anmelden wollten. Und weil wir zu dem Zeitpunkt noch das Haus ausbauen wollten. Inzwischen sind die Kinder bis auf eins ausgezogen und wir haben diesen Teil des Bauantrags zurückgezogen.
Die Gewerbeanmeldung lief, nachdem uns der damalige Heimatpfleger an Eides Statt erklärt hat, dass das hier kein Heuerhaus war, sondern tatsächlich ein Bauernhaus. Damit gab es früher mal Landwirtschaft.
In der Umwidmungsgenehmigung (= Baugenehmigung) steht, dass das Haus auf der Liste der Kulturlandschaft prägenden Gebäude steht, damit Bestandsschutz.
Sollte es mal bis auf die Grundmauern abbrennen oder einstürzen oder ähnliche Katastrophen (also beim Sanieren nie zuviel auf einmal wegnehmen...) wird nicht wieder aufgebaut!!!!
Ansonsten sind die Leute auf dem Bauamt eigentlich ganz nett und hilfreich. Vor dem Kauf einfach hingehen, sagen, was man vorhat und fragen, wie das mit Bestandssschutz aussieht. Wenn auf so einem Haus dann auch noch Denkmalschutz liegt, kann das auch eine finanzielle Katastrophe werden, weil man Baumaßnahmen finanzieren MUSS, die man nicht finanzieren KANN.
Aber wenn ich mich so umgucke, gibt's eine Menge alter Häuser im Außenbereich, die zumindest kulturlandschaftsprägend sein dürften :) und um die's auch schade ist, wenn sich ihrer keiner annimmt.

Gruß, Bärbel

Benutzeravatar
emil17
Beiträge: 11096
Registriert: Di 21. Sep 2010, 08:07
Wohnort: In der Schweiz da, wo die Berge am höchsten sind

Re: Selbstversorgerimmobilien

#198

Beitrag von emil17 » Di 6. Sep 2011, 09:16

Vor dem Kauf ist das ja einfach. Der Verkäufer soll den Bau "legalisieren", d.h. eine rechtsverbindliche Bestätigung vom Amt beibringen, dass der Bau so wie er ist bestehenbleiben kann. Man muss ja sowieso aufs Grundbuchamt, und aufs Bauamt, um Dienstbarkeiten und Baulasten einzusehen - hat man das alles, dann weiss man in etwa, worauf man sich einlässt. Aber kein Gebäude im Aussenbereich kaufen, um "etwas daraus machen zu wollen"!
Auch das ist in Gegenden mit Landflucht einfacher, weil die Behörden wollen, dass man hinzieht und bleibt, und nicht mehr Schwierigkeiten machen, als sie müssen.
Weil in Deutschland Berufswahl- und Gewerbefreiheit sowie Schutz des Eigentums besteht, kann die Behörde nicht einfach Wegzug und Abbruch verfügen, wenn man z.B. nicht Landwirt ist. Man muss sich also nicht alles gefallen lassen. Man sollte sich andersrum aber mal vorstellen, wie das Land aussähe, wenn Bauen im Aussenbereich nicht sehr streng gehandhabt würde.
Wer will, findet einen Weg. Wer nicht will, findet eine Ausrede.

Benutzeravatar
marion
Beiträge: 1615
Registriert: Mi 8. Dez 2010, 16:21

Re: Selbstversorgerimmobilien

#199

Beitrag von marion » Di 6. Sep 2011, 09:26

Tschuldigung für die vielen Fragen, aber:

Ich kann dann also als potentielle Käuferin VOR dem Kauf zum Bauamt gehen und nachfragen wie das mit dem Bestandsschutz aussieht ? Und wenn die sagen, ja gibt es, dann kann ich mir das schriftlich geben lassen und dann kann mir keiner mehr was ?

( Hintergrund für meine Fragerei: ich hab vor einigen Monaten DAS Haus schlechthin gesehen, mitten im Wald. Nächste Nachbar auch im Wald ca. 50 und 100 m entfernt. Wirklich wunderschön, aaaber : es gibt keine Bauakte darüber. Baujahr 1948. Damals wurde unendlich viel schwarz gebaut. Und ich hab Panik, wenn ich es kaufe, dass es eigendlich gar nicht geht. Zumal es ein 6 Familienhaus ist, heute wird nur noch bis 3 Familien genehmigt ( bei Außenlage ). Es ist ein Traum, mit einem großem, wunderschönem Grundstück und tollen Ställen. Es wäre absolut perfekt, wenn...tja, das Wörtchen Wenn nicht wäre. Keine Bauakte, nur der Einbau der Ölheizung steht in den Akten und der neuen Abwassergrube. Aber keine Pläne oder alte Baugenehmigung. Bei dem Grundstück handelt es sich um " Gebäude und Freifläche Wohnen". Die "Straße" dorthin gehört dem Forst. Ich hab schon mal aus Versehen und Unwissentlich einen Schwarzbau gekauft und bin nur mit viel Glück heile aus der Sache rausgekommen. Und nu schieb ich Panik. )

Liebe Grüße,
Marion
Ich fühl mich, als könnte ich Bäume ausreißen.
Also, kleine Bäume.
Vielleicht Bambus.


Es wird ... :-)

Benutzeravatar
emil17
Beiträge: 11096
Registriert: Di 21. Sep 2010, 08:07
Wohnort: In der Schweiz da, wo die Berge am höchsten sind

Re: Selbstversorgerimmobilien

#200

Beitrag von emil17 » Di 6. Sep 2011, 09:53

marion hat geschrieben: Ich kann dann also als potentielle Käuferin VOR dem Kauf zum Bauamt gehen und nachfragen wie das mit dem Bestandsschutz aussieht ? Und wenn die sagen, ja gibt es, dann kann ich mir das schriftlich geben lassen und dann kann mir keiner mehr was ?
Nicht Du, der Verkäufer soll diese Unterlagen beibringen. Kein vernünftiger Mensch kauft sich eine Bude im Aussenbereich ohne diese Frage RECHTSSICHER (mindestens offizielle Bestätigung vom Bauamt mit Datum, Name des Beamten, Unterschrift) beantwortet zu haben, man muss dies gegenüber dem Verkäufer also wirklich nicht weiter begründen!
marion hat geschrieben:ich hab vor einigen Monaten DAS Haus schlechthin gesehen, mitten im Wald. Nächste Nachbar auch im Wald ca. 50 und 100 m entfernt. Zumal es ein 6 Familienhaus ist
Was nützt Lage ohne Nachbarn, wenn man sich dann die Bude mit Mietern füllen muss, um sie bezahlen zu können?
marion hat geschrieben:Ich hab schon mal aus Versehen und Unwissentlich einen Schwarzbau gekauft und bin nur mit viel Glück heile aus der Sache rausgekommen. Und nu schieb ich Panik.
Um es mal hart zu sagen: Alle Menschen machen Fehler. Die Dummen machen immer die gleichen. :bang:
Leider wird das Wort "kaufen" sowohl für den Erwerb eines Pullovers wie für den einer Liegenschaft benutzt, obwohl es ein sehr anderer Vorgang sein sollte.
Also bitte schön der Reihe nach, egal wie traumhaft schön die Villa auch immer ist:
1. Lage gefällt mir
2. Preis prinzipiell machbar
3. Rechtliche und bauliche Umstände abklären (Denkmalschutz? Dienstbarkeiten? Auflagen wegen Aussenbereich? Bau legal? Zwänge wegen Abwasser, Trinkwasser? Panzerschiessplatz oder Autobahn geplant? Altlasten im Boden? Hausschwamm? Holzwurm?)
4. Baulicher Zustand so, dass ich es bewältigen kann (entweder bewohnbar, oder dann renovieren mit a) viel Geld oder b) viel Zeit)
Wenn die Hütte durch all diese Kriterien durchgekommen ist, DANN ERST kann man ernsthafte Verhandlungen mit dem Verkäufer anfangen. Wenn er bei der Besorgung gewisser Unterlagen (Punkt 3) mauert, ist Vorsicht geboten - zumindest muss das dann als zugesicherte Eigenschaft in den Kaufvertrag ("Dem Verkäufer sind keine Altlasten bekannt"; "Keine der bestehenden Gebäude sind ganz oder teilweise illegal" und so weiter), damit man rückabwickeln kann, wenn man trotzdem über den Tisch gezogen wurde.
Ansonsten fängt die Prozedur mit einem anderen Traumhaus wieder bei Punkt 1 an.
Wer will, findet einen Weg. Wer nicht will, findet eine Ausrede.

Antworten

Zurück zu „Suche, Biete, Tausche, Schenke“