marion hat geschrieben:
Ich kann dann also als potentielle Käuferin VOR dem Kauf zum Bauamt gehen und nachfragen wie das mit dem Bestandsschutz aussieht ? Und wenn die sagen, ja gibt es, dann kann ich mir das schriftlich geben lassen und dann kann mir keiner mehr was ?
Nicht Du, der Verkäufer soll diese Unterlagen beibringen. Kein vernünftiger Mensch kauft sich eine Bude im Aussenbereich ohne diese Frage RECHTSSICHER (mindestens offizielle Bestätigung vom Bauamt mit Datum, Name des Beamten, Unterschrift) beantwortet zu haben, man muss dies gegenüber dem Verkäufer also wirklich nicht weiter begründen!
marion hat geschrieben:ich hab vor einigen Monaten DAS Haus schlechthin gesehen, mitten im Wald. Nächste Nachbar auch im Wald ca. 50 und 100 m entfernt. Zumal es ein 6 Familienhaus ist
Was nützt Lage ohne Nachbarn, wenn man sich dann die Bude mit Mietern füllen muss, um sie bezahlen zu können?
marion hat geschrieben:Ich hab schon mal aus Versehen und Unwissentlich einen Schwarzbau gekauft und bin nur mit viel Glück heile aus der Sache rausgekommen. Und nu schieb ich Panik.
Um es mal hart zu sagen: Alle Menschen machen Fehler. Die Dummen machen immer die gleichen.

Leider wird das Wort "kaufen" sowohl für den Erwerb eines Pullovers wie für den einer Liegenschaft benutzt, obwohl es ein sehr anderer Vorgang sein sollte.
Also bitte schön der Reihe nach, egal wie traumhaft schön die Villa auch immer ist:
1. Lage gefällt mir
2. Preis prinzipiell machbar
3. Rechtliche und bauliche Umstände abklären (Denkmalschutz? Dienstbarkeiten? Auflagen wegen Aussenbereich? Bau legal? Zwänge wegen Abwasser, Trinkwasser? Panzerschiessplatz oder Autobahn geplant? Altlasten im Boden? Hausschwamm? Holzwurm?)
4. Baulicher Zustand so, dass ich es bewältigen kann (entweder bewohnbar, oder dann renovieren mit a) viel Geld oder b) viel Zeit)
Wenn die Hütte durch all diese Kriterien durchgekommen ist, DANN ERST kann man ernsthafte Verhandlungen mit dem Verkäufer anfangen. Wenn er bei der Besorgung gewisser Unterlagen (Punkt 3) mauert, ist Vorsicht geboten - zumindest muss das dann als zugesicherte Eigenschaft in den Kaufvertrag ("Dem Verkäufer sind keine Altlasten bekannt"; "Keine der bestehenden Gebäude sind ganz oder teilweise illegal" und so weiter), damit man rückabwickeln kann, wenn man trotzdem über den Tisch gezogen wurde.
Ansonsten fängt die Prozedur mit einem anderen Traumhaus wieder bei Punkt 1 an.
Wer will, findet einen Weg. Wer nicht will, findet eine Ausrede.