
jetzt müssen wir nur dafür sorgen, dass der Berufsstand der Brandmetzger nicht ausstirbt, damit uns diese Gaumenfreuden erhalten bleiben

lg, zachesNahrungsergänzungsmittel/Futtermittel
Bei Nahrungsergänzungsmitteln und Futtermitteln bezeichnet der Ausdruck „Inverkehrbringen“ gemäß Artikel 3 Nr. 8 der EU-Verordnung Nr. 178/2002 "Inverkehrbringen" das Bereithalten von Lebensmitteln oder Futtermitteln für Verkaufszwecke einschließlich des Anbietens zum Verkauf oder jeder anderen Form der Weitergabe (nicht nur Lieferung oder Bereitstellung), gleichgültig, ob unentgeltlich oder nicht, sowie den Verkauf, den Vertrieb oder andere Formen der Weitergabe selbst.
Das Inverkehrbringen soll dabei nicht nur auf die Abgabe an den Endverbraucher beschränkt sein, sondern erfolgt auf allen Stufen zwischen der Herstellung und der Abgabe an den Endverbraucher.