Waldschrat hat geschrieben:Und überlegt Euch auch, aus Spaß an der Freude mal eben einen Hektar Wiese mit Waldbäumen zu begrünen. Ab einem gewissen Bestockungsgrad gilt das dann als Wald und fällt unters Waldgesetz.

Ich weiß nicht, wie die rechtliche Situation in Österreich aussieht, aber von den Leuten in der Gegend wurde mir versichert, dass ich hier meine Bäume fällen darf wie ich will - nur in der Stadt gilt: für jeden gefällten Baum muss ich einen neuen pflanzen - dort aber sind es kurioserweise ausgerechnet die Nadelbäume, die geschützt werden - wahrscheinlich, weil sie die Luft ganzjährig verbesseren? weiß nicht ....
Auf jeden Fall finde/fände ich es doch irre schade, wenn so eine Hutung verboten wird!
Im wikilink steht ja auch, dass einige vom Aussterben bedrohte Tiere und Pflanzen dort leben - wenn man dafür sorgt, dass eben doch neue Bäume nachwachsen können (muss eigentlich machbar sein, durch einzäunen - Obstbäume werden ja auch eingezäunt, damit das Wild sie nicht wegfuttert!), dann ist das doch wohl mindestens so "naturschützerisch" wie Weide plus Silage-Acker??
Jetzt muss ich mal direkt nachfragen gehen, ob meine 1500 m² Fichtenmonokultur womöglich auch "geschüzter Wald" sind - nö, oder?
Ich dachte, unter Schutz stehen nur die gemeindeeigenen Forste - kennt wer die rechtliche Situation in Österreich?

@Waldschratt: Bestockungsgrad? Meint das wieviele Bäume auf einem m² stehen?
liebe Grüße!