Weil DE reich genug ist um Lebensmittel zu jedem Zeitpunkt von jedem Fleck der Erde zu importieren.ina maka hat geschrieben:Was mich immer wundert, gerade jetzt, wo es so viele Überschwemmungen gibt:
Wieso kriegen "wir Konsumenten" davon fast nichts mit?
Ich mein, es gibt trotzdem überviel (gutes) Essen im Supermarkt und auch die Preise steigen nicht wirklich arg.
sind sicher mehrer Faktoren, die dazu führen, oder?
Meldungen aus Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion
Re: Meldungen aus Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion
Re: Meldungen aus Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion
nee, weil es jetzt im Laden noch gar nicht die Sachen gibt welche grad auf dem Feld stehen bzw verlohren gehen.... is irgendwie logisch oder?Oelkanne hat geschrieben:Weil DE reich genug ist um Lebensmittel zu jedem Zeitpunkt von jedem Fleck der Erde zu importieren.ina maka hat geschrieben:Was mich immer wundert, gerade jetzt, wo es so viele Überschwemmungen gibt:
Wieso kriegen "wir Konsumenten" davon fast nichts mit?
Ich mein, es gibt trotzdem überviel (gutes) Essen im Supermarkt und auch die Preise steigen nicht wirklich arg.
sind sicher mehrer Faktoren, die dazu führen, oder?
Also, klar deutschelande importiert auch, aber die Preiserhöhung kommt noch keine Sorge.

Grüße Rati
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Re: Meldungen aus Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion
mich würd ja fast mal interessieren, wieviel Prozent in einem stinknormalen Supermarkt an Obst und Gemüse dort im Sortiment überhaupt noch aus deutscher Erzeugung stammt...? Die Paprika aus Spanien, die Tomaten aus Holland ausm Gewächshaus, die Zitrusfrüchte ausm Süden, der Knoblauch aus China.... noch ein paar regionale Äpfel, falls es keinen Frost gab zur Blütezeit eventuell, etwas deutscher Salat? Und Radieschen, die sollten auch noch nicht aus Neuseeland kommen 

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Re: Meldungen aus Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion
Hätte es dann nicht im letzten dreiviertel Jahr eine Obstknappheit geben müssen, nach den Spätfrösten letztes Jahr?nee, weil es jetzt im Laden noch gar nicht die Sachen gibt welche grad auf dem Feld stehen bzw verlohren gehen.... is irgendwie logisch oder?
Ich hab genausoviele , eher mehr, Äpfel von meiner Lieblingsgemüsehändlerin für meine Wutzen geschenkt bekommen, wie davor die Jahre.
Es gab weniger "Regionale", es hing auch weniger auf der Streuobstwiese nebenan, aber im Laden...
Tja, das ist entweder Zauberei, oder die Knappheit findet woanders statt.
Ich tippe auf Zweiteres.
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Re: Meldungen aus Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion
diejenigen, die letztes Jahr regionale Äpfel verkaufen konnten, aufm Wochenmarkt in einer schwäbischen Kleinstadt zumindest, die hatten ihre Äpfel mit Frostschutzmittel behandelt, man spritzt das wohl in die Blüten... sagten sie mir auf meine Frage hin wie das denn ginge, fast niemand hat Äpfel, aber sie, welch Wunder?
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Re: Meldungen aus Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion
Gucke Mal nach Frostschutzberegnungstrega hat geschrieben:diejenigen, die letztes Jahr regionale Äpfel verkaufen konnten, aufm Wochenmarkt in einer schwäbischen Kleinstadt zumindest, die hatten ihre Äpfel mit Frostschutzmittel behandelt, man spritzt das wohl in die Blüten... sagten sie mir auf meine Frage hin wie das denn ginge, fast niemand hat Äpfel, aber sie, welch Wunder?
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Re: Meldungen aus Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion
das wird "nur" mit Wasser gemacht? hab mir schlimmeres vorgestellt....
nu ja, jetzt geh ich erstmal bis heut abend in den Garten
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Re: Meldungen aus Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion
auf Verknappung habe ich mich nicht bezogen viktualia(dagegen gibt es ja den globalen Markt), sondern auf Preiserhöhung.viktualia hat geschrieben:Hätte es dann nicht im letzten dreiviertel Jahr eine Obstknappheit geben müssen, nach den Spätfrösten letztes Jahr?...nee, weil es jetzt im Laden noch gar nicht die Sachen gibt welche grad auf dem Feld stehen bzw verlohren gehen.... is irgendwie logisch oder?
Hast du die Marktapfelpreise vom vorletzten Jahr im Kopf?

Grüße Rati
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Re: Meldungen aus Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion
Diese Forderung gibt es gar nicht, dem zu Folge ist die Behauptung, dass es so eine Forderung gibt ...Quatsch.ina maka hat geschrieben:Da bin ich einverstanden mit dir!!Rohana hat geschrieben:Nein, das heisst das Auflagen wie Frucht XY muss von Datum bis Datum wachsen oder frühestens/spätestens zu Datum X gesät/geerntet werden, ziemlicher Quatsch sind.![]()
So eine Forderung ist Quatsch!

Siehe auch
Oelkanne hat geschrieben: DirektZahlDurchfV:
§31 Abs. 2 (die Frist erweitert sich durch die CC-Vorschriften auf 15.2 des Folgejahres).
§32 Abs. 2
Re: Meldungen aus Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion
Wer lesen kann ist klar im Vorteil:RichardBurgenlandler hat geschrieben:Diese Forderung gibt es gar nicht, dem zu Folge ist die Behauptung, dass es so eine Forderung gibt ...Quatsch.ina maka hat geschrieben:Da bin ich einverstanden mit dir!!Rohana hat geschrieben:Nein, das heisst das Auflagen wie Frucht XY muss von Datum bis Datum wachsen oder frühestens/spätestens zu Datum X gesät/geerntet werden, ziemlicher Quatsch sind.![]()
So eine Forderung ist Quatsch!
![]()
Siehe auch
Oelkanne hat geschrieben: DirektZahlDurchfV:
§31 Abs. 2 (die Frist erweitert sich durch die CC-Vorschriften auf 15.2 des Folgejahres).
§32 Abs. 2
§ 31 Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe i der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)
(1) Auf einer Fläche, die im Antrag auf Direktzahlung für die Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden als im Umweltinteresse genutzte Fläche mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke ausgewiesen wird, sind für die Einsaat von Kulturpflanzenmischungen Mischungen zu verwenden, die aus in der Anlage 3 aufgeführten Arten bestehen. Keine Art darf in einer Kulturpflanzenmischung einen höheren Anteil als 60 Prozent an den Samen der Mischung haben. Der Anteil von Gräsern an den Samen der Kulturpflanzenmischung darf nicht über 60 Prozent liegen.
(2) Eine Fläche mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke, die im Antrag auf Direktzahlung als im Umweltinteresse genutzte Fläche für die Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden ausgewiesen und durch Aussaat einer Kulturpflanzenmischung angelegt wird, muss vom Ablauf des 1. Oktober bis zum Ablauf des 31. Dezember des Jahres der Antragstellung mit dieser Kulturpflanzenmischung bestellt sein.
(3) Im Jahr der Antragstellung darf eine Fläche mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke, die als im Umweltinteresse genutzte Fläche ausgewiesen wird, nur durch Beweidung mit Schafen oder Ziegen genutzt werden.
Und in Zukunft suchst das selber raus und lässt es dir nicht auf dem Silbertablett servieren!§ 32 Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe j der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)
(1) Auf einer Fläche mit stickstoffbindenden Pflanzen, die im Antrag auf Direktzahlung für die Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden als im Umweltinteresse genutzte Fläche ausgewiesen wird, dürfen die in Anlage 4 aufgeführten Arten angebaut werden. Sofern die in Anlage 4 genannten Arten vorherrschen, dürfen sie auch in Mischungen mit anderen Pflanzen angebaut werden.
(2) Werden auf einer Fläche im Sinne des Absatzes 1 die stickstoffbindenden Pflanzen Glycine max, Lens spp., Lupinus albus, Lupinus angustifolius, Lupinus luteus, Phaseolus vulgaris, Pisum sativum oder Vicia faba angebaut, müssen sich diese im Antragsjahr mindestens während der Zeit vom 15. Mai bis zum 15. August auf der Fläche befinden. Der Zeitraum des Satzes 1 beginnt mit dem Tag der Aussaat. Die Pflanzen befinden sich nicht mehr im Sinne des Satzes 1 auf der Fläche ab dem Tag nach
1.
der Ernte der Früchte oder Körner oder
2.
dem Mähen, Schlegeln oder Beweiden des Aufwuchses oder
3.
einer mechanischen Bodenbearbeitung, die zu einer Zerstörung des Aufwuchses der stickstoffbindenden Pflanzen führt.
Tritt die Erntereife der Früchte oder Körner vor dem 15. August eines Jahres ein, dürfen die Körner oder Früchte abweichend von Satz 1 vor dem 15. August geerntet werden, soweit der Betriebsinhaber die Ernte spätestens drei Tage vor deren Beginn der Landesstelle angezeigt hat.
(3) Auf einer Fläche im Sinne des Absatzes 1 müssen sich andere nach Anlage 4 zulässige stickstoffbindende Pflanzen als die in Absatz 2 Satz 1 genannten im Antragsjahr mindestens während der Zeit vom 15. Mai bis zum 31. August auf der Fläche befinden. Der Zeitraum des Satzes 1 beginnt mit dem Tag der Aussaat. Sie befinden sich nicht mehr im Sinne des Satzes 1 auf der Fläche ab dem Tag nach einer mechanischen Bodenbearbeitung, die zu einer Zerstörung des Aufwuchses der stickstoffbindenden Pflanzen führt.