#2987
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von Benutzer 2354 gelöscht » Di 26. Dez 2017, 21:49
Iwan möchte sich besaufen und zu diesem Zweck einen Gulden beim Dorfbanker leihen. Sie machen die Bedingungen aus: Iwan will erst im Fruehling zurueckzahlen, und zwar das Doppelte. Inzwischen deponiert er sein Beil als Pfand. Als Iwan weggehen will, ruft ihm der Banker nach: "Iwan, warte noch, mir ist etwas eingefallen. Im Fruehling wird es dir schwerfallen, zwei Gulden aufzutreiben. Ist es nicht besser, wenn du die Haelfte jetzt anzahlst?" Das erleuchtet Iwan ein, er gibt den Gulden zurueck. Ein Weilchen geht er sinnend vor sich hin, dann murmelt er: "Merkwuerdig: der Gulden ist weg, das Beil ist weg, einen Gulden bin ich obendrein schuldig - und der Banker hat doch recht!"
Als Iwan die Lage nun endlich überblickt hat, geht er zurück, und beschwert sich beim Banker, daß er ja immer noch kein Geld hat, und obendrein noch Schulden und Durst. Der Banker überredet ihn doch einfach noch einen zweiten Kredit aufzunehmen. Zwei Gulden als Kreditsumme, und zurückzahlen solle er dann vier Gulden. Iwan überlegt nicht lange, und stimmt zu. Allerdings muß er den Ersten Kredit gleich zurückzahlen, und obendrein noch eine Restschuldversicherung zum Preis von einem Gulden abschließen. Kreditsumme 3 Gulden, Rückzahlung im Frühjahr: 6 Gulden.
Iwan rechnet nach, und erkennt, daß er auf diese Weise immerhin noch zwei Gulden mit nach Hause nehmen kann. Als er den Vertrag unterzeichnet hat, gibt ihm der Banker zwei Gulden, und den Kreditvertrag. Iwan bedankt sich, und will gerade die Bank verlassen, als der Banker ihn noch einmal zu sich ruft. "Oh Iwan, ich hatte ganz übersehen, daß die Restschuldversicherung gleich bezahlt werden muß, also gib mir doch bitte einen Gulden zurück." Iwan ist zwar etwas irritiert, aber er gibt dem Banker den Gulden. Froh wenigstens einen Gulden zu haben.
Sicherlich ist uns allen klar, daß Iwan im nächsten Jahr 6 Gulden zurückzahlen müßte, und da sein Beil bei der ***** geblieben ist, würde er dies wohl nicht bezahlen können, und im Frühjahr Privatinsolvenz anmelden müssen